Thüringer #Paritätsgesetz gekippt: Freies und gleiches Wahlrecht bestätigt

Das Landesverfassungsgericht in Thüringen hat einer Klage der AfD Recht gegeben und das Paritätsgesetz der rot-rot-grünen Regierungsparteien für verfassungswidrig erklärt. Die FAZ lässt Gerichtspräsident Stefan Kaufmann ausführlich zu Wort kommen. Ein Auszug:

Mit der Verpflichtung zu einer paritätischen Besetzung von Wahllisten werde „ohne Rechtfertigung in Verfassungsrechte eingegriffen“, sagte Kaufmann. Das Gesetz beeinträchtige die Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie die Rechte der Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit und damit zugleich auch das aktive und passive Wahlrecht.

Dieser Etappensieg der Demokratie gegen den feministischen Angriff auf die freie und gleiche Wahl und die Parteienfreiheit wurde ausgerechnet Dank der Thüringer AfD errungen, dessen Sprecher und Fraktionsvorsitzender Björn Höcke nicht gerade für seine verfassungstreue Gesinnung berühmt ist. Genau dieser Höcke hat aber den eigentlichen Zweck des Paritätsgesetzes genau erfasst und benannt. FAZ zitiert ihn:

„Das Gesetz stellte einen Versuch dar, mittels Quotenregelung den politischen Wettbewerb zugunsten des rot-rot-grünen Lagers zu verzerren“

Offenbar werden grundlegende Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats und des fairen politischen Wettbewerbs sogar von den völkischen Revoluzzern in Erfurt noch besser verstanden, als von den linksgrünen Regierungsparteien. Die AfD frohlockt über ihren ehrlich verdienten Erfolg, für den sie von Rot-rot-grün eine Steilvorlage bekommen haben:

Nicht nur die AfD ist gegen Wahlquotierungen. Auch FDP und CDU äußerten sich kritisch. MDR:

Bestätigt sehen sich auch die Liberalen. Franziska Baum, justizpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, sagte, es sei ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteimitglieder, wenn der Gesetzgeber die Geschlechterverteilung auf der Wahlliste vorschreibe.

Und SPON:

Auch die CDU kritisierte Rot-Rot-Grün angesichts der Entscheidung hart. Der stellvertretende Landeschef Christian Hirte bezeichnete das Urteil als „das traurige Ergebnis eines rein ideologischen Vorhabens, das mit Zwang und Scheuklappen in ein Gesetz gegossen wurde“

Vielleicht sollte Herr Hirte diese Kritik auch und vor allem an seine eigene Bundespartei wenden, denn bekanntlich reihen sich die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und große Teile der Frauenunion ebenfalls in die Reihen der demokratiemüden Quotengouvernanten ein und planen Frauenquoten im politischen Betrieb nicht nur parteiintern, sondern auch auf legislativer Ebene. Auch Merkel unterstützt diese Bestrebungen mehr oder weniger stillschweigend. Für die aktuelle Quotendiskussion in der CDU kann die Thüringer Entscheidung als Signal gedeutet werden. Denn die Argumente gegen das Paritätsgesetz, die sich nun durchgesetzt haben, gelten ja m.E. auch für parteiinterne Frauenbevorzugungspolitik. AKK und ihre Mitstreiter, die den freien Wettbewerb in ihrer Partei unterbinden und Nachwuchspolitikerinnen zu Quotenfrauen degradieren, könnten nun mit Verweis auf Thüringen wirkungsvoller in die Schranken gewiesen werden. Auch für das Land Brandenburg, wo mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das dort beschlossene Paritätsgesetz anhängig sind, ist die Entscheidung in Weimar beispielhaft. In Brandenburg soll das Landesverfassungsgericht in Potsdam dieses Jahr über die Parlamentsquote entscheiden.

 

Entscheidung fiel nicht einstimmig

Laut Medienberichten stand es bei der Abstimmung im Verfassungsgericht sechs zu drei Stimmen. Es gibt am Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar also offenbar drei Richter, die in quotierten Wahlen und in der Einschränkung des passiven Wahlrechts für Männer kein großes Problem für den demokratischen Rechtsstaat sehen. (Hier der Link zur 60-seitigen Urteilsbegründung, die ich noch nicht gelesen habe.) Die drei abweichenden Richter (zwei Frauen, ein Mann) spielen zur Begründung die alte Platte von der „strukturellen Benachteiligung von Frauen“ ab und beziehen sich auf Art. 2 (2) der Landesverfassung:

Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.

Ganz unrecht haben die drei also nicht, denn in der Thüringer Verfassung (und übrigens auch in der Brandenburger) ist nämlich das feministische Prinzip der „Gleichstellung“ verankert, im Gegensatz zum GG, wo nur von „Gleichberechtigung“ die Rede ist. Wenn dieser Artikel nun Alleingültigkeit hätte, wäre ein Paritätsgesetz durchaus verfassungskonform, ja sogar geradezu geboten. Doch dem ist natürlich nicht so:

Art. 46 (1) Wahlen nach Artikel 49 Abs. 1 und Abstimmungen nach Artikel 82 Abs. 6 dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Da also auch Thüringen als demokratisches Land verfasst ist, in dem freies und gleiches Wahlrecht herrscht, kann allein deshalb schon eine Zwangsquote bei Wahlen nicht als „geeignete Maßnahme“ zur „Gleichstellung“ gelten, denn Quoten verstoßen gegen die Wahlfreiheit und bevorzugen Frauen.

 

Prognose: Das Parteiengesetz wird ins Visier geraten

Natürlich sehen die linken Utopisten und Männerhasser in der Weimarer Entscheidung keinen Anlass, ihren Gender-Kindergarten zu hinterfragen. Weit gefehlt! Natürlich muss man gerade jetzt nur um so entschiedener für Parität, Empowerment und Eierkuchen für alle (außer Männer) kämpfen. Doch der Fokus könnte sich verschieben. SPON berichtet weiter:

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag Katrin Göring-Eckardt forderte eine Kommission, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeitet. „Das Urteil ändert nichts daran, dass die Parlamente die gesellschaftliche Realität nicht abbilden und zu wenige Frauen vertreten sind“, sagte Göring-Eckardt der Nachrichtenagentur dpa. „Es ist Aufgabe von Parteien, das zu lösen.“ Die Grünen planen demnach für September einen Antrag im Bundestag, der die Einsetzung einer entsprechenden Kommission vorsieht.

Auch Giffeys Frauenministerium meldete sich schon entsprechend zu Wort:

Giffeys Haus unterstütze alle Initiativen und Vorschläge, die den Anteil von Frauen in Parlamenten erhöhen könnten. „Insoweit bedauern wir das Thüringer Urteil.“ Neben den Paritätsgesetzen gelte es, politische Teilhabe von Frauen auch durch andere Instrumente zu fördern. Dabei seien vor allem die Parteien in der Pflicht, sagte die Sprecherin.

Es ist also davon auszugehen, dass es neue Versuche geben wird. Aus den Andeutungen von KGE und Ministerin Giffey lässt sich erraten, dass eine Art Paritätsgesetz durch die Hintertür ins Spiel gebracht werden wird, bei dem die Parteien irgendwie zur Frauenbevorzugung verpflichtet werden. Gegen solche etwaigen Eingriffe in die innere Ordnung der Parteien wäre das GG leider relativ machtlos, denn zur Parteienfreiheit heißt es in Art. 21 nur:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

An der inneren Ordnung der Parteien darf verfassungsrechtlich also durchaus von oben herum gedoktert werden, solange nicht näher definierte „demokratische Grundsätze“ und die „Gründungsfreiheit“ gewahrt bleiben. Parteiinterne Männerbenachteiligung, wie sie in allen linken Parteien betrieben wird, gilt jedenfalls schon seit Jahrzehnten als vereinbar mit diesen „demokratischen Grundsätzen“ und wenn nun selbst in der CDU Frauenquoten etabliert werden, würde sich wenig Widerstand dagegen regen, Quoten auch auf der Ebene des Parteiengesetzes zu verankern. Womöglich wird es den feministischen Antidemokrat*_innen von SPD, Grünen, Linken und CDU also auf diesem Wege gelingen, den Wahlprozess indirekt zu manipulieren. Diese indirekte Wahlverzerrung wäre in der Sache zwar schwächer, dafür aber verfassungsrechtlich weniger angreifbar. AfD, FDP und die letzten verbliebenen Demokraten in der Union sollten darauf vorbereitet sein und Strategien entwickeln, um diesen erwartbaren Schachzug vorzubeugen.

@frauenunion, Fakedemokratie und Völkermord

Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauenunion. Bildquelle: Wikipedia

Da es heute bei Arne Hoffmann eine Meldung über Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauenunion und Bundesbeauftrage für Migration und Flüchtlinge, zum Thema Frauenförderung in der Politik gab, wurde ich daran erinnert, dass ich von Widmann-Mauz mal eine Broschüre gelesen habe, in der sie anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts in Deutschland Werbung für das Paritätsgesetz (Frauenquote in Parlamenten) macht. Sie zählt dort Länder auf, in denen es bereits Parität bzw. einen hohen Frauenanteil im Parlament gibt. Ein Auszug aus dem Dokument(Stand Oktober 2018), das man auf der Seite der Frauenunion findet:

„Nicht etwa ein skandinavisches Land wie Schweden liegt an der Spitze, sondern das ostafrikanische Ruanda. Die Statistik der Interparlamentarischen Union (IPU) beziffert den Frauenanteil im nationalen Parlament auf 61,3 Prozent. Nach dem Völkermord in Ruanda 1994 gab es dort eine umfassende Umstrukturierung der Politik. Die starke Frauenbewegung führte zu einer Frauenquote von 30 Prozent in der Verfassung. Tatsächlich liegt der Frauenanteil seit Jahren bei über 60 Prozent.“

Könnte das eventuell daran liegen, dass diese „umfassende Umstrukturierung der Politik“ in etwa darin bestand, dass es nach dem Völkermord ganz einfach kaum noch Männer im Land gab? Fragen wir mal Wikipedia:

1999 [also ca. 5 Jahre nach dem Völkermord] gab es in Ruanda schätzungsweise 45.000 bis 60.000 Haushalte, denen Minderjährige vorstanden. Zirka 300.000 Kinder lebten in solchen Haushalten, von denen knapp 90 Prozent von Mädchen geführt wurden, die über kein reguläres Einkommen verfügten. […] Unmittelbar nach dem Völkermord lag der Frauenanteil in Ruanda durch die Ermordung, Flucht oder Verhaftung von Männern bei zirka 70 Prozent. Unter dem Aspekt der höheren Frauenquote wird der Völkermord in speziellen Publikationen deshalb auch als Gendercide bezeichnet.“

Weiß Widmann-Mauz, wovon sie hier redet, oder verstellt ihre ideologische Verblendung den Blick dafür, dass auch Männer Opfer sein können? Oder kennt sie diesen offensichtlichen Hintergrund und es ist ihr einfach egal? Von der Männervernichtung in Ruanda findet sich in der Broschüre jedenfalls kein Wort, stattdessen gibt es Lobhudelei über eine Frauenquote, die man dort eingeführt hätte und über eine „Veränderung der Mentalität“, die dazu geführt hätte, dass es „längst nichts Besonderes mehr [sei], dass Frauen wichtige politische Ämter einnehmen.“ Ich habe große Zweifel daran, dass die verbliebenen Männer in Ruanda ihre Situation als „nichts Besonderes“ wahrnehmen. Abgesehen davon gehört Ruanda übrigens auch nicht gerade zu den demokratischen Vorzeigeländern, sondern ist ein autoritäres Regime.

Die beiden weiteren feministischen Vorzeigeländer, die Widmann-Mauz uns vorstellt, sind Mexiko und Frankreich, da beide Länder Parlamente mit 50%-Paritätsregelungen haben. Mexiko gilt als „fehlerhafte“ oder „unvollständige“ Demokratie und hat außerdem ein Korruptionsproblem. Ich vermute, dass die Quotenfrauen, die sich die Mexikaner ins Parlament wählen dürfen, in erster Linie willfährige Anhängsel von männlichen Politikern sein werden, kenne die politische Situation dort aber nicht. Was Frankreich angeht, das in der Paritätsdiskussion regelmäßig als Vorbild herangezogen wird, gibt es ebenfalls Zweifel am demokratischen Charakter: Beim einflussreichen Demokratieindex, den „The Economist“ herausgibt, gilt das Land ebenfalls als fehlerhafte Demokratie und steht damit im westeuropäischen Vergleich nicht gut da. Dazu muss man allerdings sagen, dass der „Economist“ die hohe Beteiligung von Frauen am Parlament noch als Pluspunkt anrechnet. Würde in die Bewertung miteinbezogen werden, dass ein hoher Anteil der frz. Parlamentarierinnen nur Quotenfrauen sind und Parteien mit geringem Frauenanteil durch solche Gesetze erhebliche Nachteile im Wahlprozess haben, dürfte Frankreich daher in der Bewertung nochmal ein paar Punkte absacken.

Was lernen wir aus all dem? Undemokratische, bzw. zweifelhaft demokratische Staaten und massenhafte Männervernichtung gelten der Frauenunion unter Widmann-Mauz als Vorzeigebeispiele für „Gleichberechtigung“. Die Frauenunion ist übrigens die maßgebliche Frauenorganisation der CDU und Widmann-Mauz daher keine kleine Nummer. Das Thema behandelte ich auch schon in meiner „Femokratenliste“. Widmann-Mauz hat dort den Platz Nr. 33.

Zu den Verfassungsbeschwerden gegen das brandenburger Parité-Gesetz

Da es in der Blogblase anscheinend nicht behandelt wurde, möchte ich hier darüber berichten, dass es bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Paritätsgesetz in Brandenburg gibt, das die Landesregierung aus SPD und Linkspartei mit Unterstützung der grünen Fraktion im Januar diesen Jahres beschlossen hat. Die jüngste Klage (PDF) kam von der linksliberalen Piratenpartei am 20. Mai:

Der Landesvorsitzende Guido Körber dazu: Dieses Gesetz ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Aus der Klageschrift:

Gerügt wird die Verletzung

1. des Demokratieprinzips (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 VerfBbg, Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG),

2. des Verbots der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts (Differenzierungsverbot, Art. 12 Abs. 2 VerfBbg, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG),

3. der Parteienfreiheit (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 VerfBbg bzw. Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG)

4. der Chancengleichheit der Parteien (Art. 20 Abs. 1 VerfBbg bzw. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG)

5. der Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl (Art. 22 Abs. 3 Satz 1 VerfBbg, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG)

6. der aktiven und passiven Wahlrechtsgleichheit (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VerfBbg bzw. Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG)

7. des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf geschlechtliche Identität (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) , insbesondere derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

Weiter aus der Pressemitteilung der brandenburger Piraten:

Thomas Bennühr, Beschwerdeführer und Listenplatz 2 zur Landtagswahl: Nach der noch geltenden Rechtslage konnten wir acht Kandidaten für die Landesliste aufstellen. Die Aufstellungsversammlung entschied sich für zwei Frauen und sechs Männer. Wäre das Gesetz bereits in Kraft gewesen, hätten wir nur eine Liste mit maximal 5 Kandidaten aufstellen können, weil sich nicht mehr als zwei Frauen um einen Listenplatz beworben haben. Das verdeutlicht eines der verfassungsrechtlichen Probleme dieses Gesetzes. Größere Parteien werden bevorteilt, da sie über einen größeren Bewerberpool verfügen und eher eine ausreichende und paritätisch besetzte Liste aufstellen können als kleinere Parteien.

Dieser angesprochene Punkt ist meines Erachtens genau das, worauf das Parité-Gesetz bewusst abzielt: (Kleineren) Parteien aus dem rechten und liberalen Spektrum, die keine interne Frauenbevorzugung praktizieren, den Wahlkampf mit unlauteren Mitteln zu erschweren und ihre männlichen Kandidaten dadurch zu demotivieren.

Doch ein im medialen Diskurs viel interessanterer Punkt, den die Piraten ansprechen, ist ein ganz anderer: Das Paritätsgesetz könnte Menschen diskriminieren, die sich weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen. Dies könnte sogar die linken Verantwortlichen des Gesetzes in moralische Verlegenheit bringen und ist auch der Aufhänger von diversen Zeitungsartikeln, die über die Verfassungsbeschwerde berichten (z.B. hier und hier). Eine eventuelle, geringfügige Diskriminierung sog. „Trans*personen“ und anderer Paradiesvögel und rosa Einhörner ist ja bekanntlich viel spannender als die feministische Aggression gegen Grundregeln der Demokratie. Aber schwamm drüber, denn immerhin wurde überhaupt ohne Vorverurteilung berichtet.

Zusammengefasst kritisieren die Piraten, dass Quoten selbst eine Diskriminierung darstelllen, dass keine gesellschaftliche Gruppe ein Recht auf paritätische Repräsentanz hat, dass quotierte Wahlen keine freien und gleichen Wahlen sind und dass kleinere Parteien mit wenig Frauen durch das Gesetz benachteiligt und in ihrer politischen Selbstbestimmung eingeschränkt sind. Damit sprechen die Piraten aus meiner Sicht alle wichtigen Punkte an. Das über 40-seitige Dokument macht allgemein einen professionellen, sauberen Eindruck.

 

NPD kam zuvor

Doch damit waren die Piraten womöglich zu langsam. FDP, AfD und Piratenpartei haben Klagen angekündigt, doch längere Zeit keine Taten folgen lassen. Ihnen zuvor kam dann schon im März, also mehr als zwei Monate früher, ausgerechnet eine Verfassungsklage der rechtsextremen NPD, die daher nun für sich beanspruchen kann, als erste gegen den dreisten Demokratieabbau der linken Identitätsfundamentalisten vorzugehen. Die NPD wird vom Bundesverfassungsgericht selbst als verfassungsfeindlich eingestuft. Sie gilt allgemein als parlamentarischer Arm der Neonazi-Szene. Das Verbotsverfahren von 2017 scheiterte nur, weil die Verfassungsrichter der Meinung waren, die NPD sei zu klein und zu unbedeutend, als dass sie eine Gefahr für den Staat darstellen könne. Doch aus dieser Bedeutungslosigkeit könnte die NPD nun mit Hilfe der Klage gegen das Parité-Gesetz einen Weg finden und gleichzeitig ihr Image aufpolieren. Das Dokument der Klage liegt leider nicht vor, doch dafür gibt es eine Pressemitteilung der brandenburger NPD:

Wir haben gegen diesen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff Klage eingereicht. Wir sind keinesfalls gegen Gleichberechtigung, aber solche Quoten zerstören das Leistungsprinzip. Keine Frau will eine Quotenfrau sein, sondern wegen ihrer Leistungen und Fähigkeiten bestimmte Aufgaben übernehmen.

[…]

„Es ist ein Armutszeugnis für den Brandenburgischen Landtag, gegen den ausdrücklichen Rat führender Staatsrechtler sehenden Auges ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zu beschließen und das ernsthaft als historischen Meilenstein zu verkaufen.

Chancengleichheit für Männer und Frauen bei Wahlen ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, aber eine staatlich verordnete Quotierung der Listenplätze stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Rechte der politischen Parteien dar. Diese sind nicht die Erfüllungsgehilfen links-grünen Gender-Irrsinns.“

Eine astreine Erklärung, die bis auf den polemischen Begriff „Gender-Irrsinn“, auch genauso von Union oder FDP kommen könnte bzw. kommen sollte. Und schwupps, schon werden die Handlanger von pöbelnden Faschos, die mit einem Bein in der Illegalität stehen, zu lupenreinen anständigen, liberal gesinnten Demokraten. Der Anteil der NPD-Mitglieder, die das GG und die BRD eigentlich gar nicht anerkennen, dürfte sehr hoch liegen. Es ist daher etwas irrsinnig und zynisch, dass diese Partei sich nun als Schützer der Demokratie inszeniert. Doch das passiert halt, wenn die linken Parteien Demokratie und Verfassung für ihre ideologischen Luftschlösser verraten und FDP und Union, die sich zunehmend selbst auf Gleichstellungskurs befinden, das Feld den Rechten überlassen. Wenn nun die besagte Klage der NPD gut begründet ist und keine Formfehler enthält, hat sie eine Chance, in Potsdam Erfolg zu haben. In diesem Fall hätte die NPD einen bemerkenswerten Coup gelandet. Sie hätte die etablierten Parteien wunderbar vorgeführt, was diese offensichtlich bitter nötig haben. Linke, SPD und Grüne müssten sich dann dafür verantworten, dass sie Rechtsextremen eine Steilvorlage zur Normalisierung gegeben haben und würden diesen Denkzettel vielleicht dazu nutzen, ihren eigenen antidemokratischen Kurs zu reflektieren, anstatt immer nur auf die bösen Rechten zu zeigen. Insofern wünsche ich der Beschwerde der NPD viel Erfolg.

#Europawahl2019 – Liberale Partei ohne Nationalismus, PC- und Gendermüll: „Freie Wähler“

Heute wird das Europäische Parlament gewählt. Da die FDP gerade auf Quotenabwege kommt und auch sonst für viele nicht wählbar ist und alle anderen etablierten deutschen Parteien aus feminismuskritischer Perspektive absolut unmöglich sind, sollte man auf Kleinparteien ausweichen. Übrigenslohnt es sich gerade bei der Europawahl Kleinparteien zu wählen, weil es hier keine 5%-Hürde gibt und kleine Parteien daher deutlich bessere Chancen haben als bei deutschen Wahlen. Arne Hoffmann (Genderama) hat sich schon für „Die Humanisten“ als Alternative ausgesprochen, die übrigens auch von Steven Pinker unterstützt wird. Eine interessante Partei aus dem progressiven links-liberalen Spektrum, die es sich anzuschauen lohnt. „Die Humanisten“ verurteilen z.B. in sehr deutlichen Worten das brandenburger Paritätsgesetz (Frauenquote fürs Parlament) als „ein zutiefst ideologiegetriebenes, verfassungs- und demokratiefeindliches Gesetz.“

Aus ähnlichen Gründen könnte man auch die Piratenpartei in Erwägung ziehen, die mit ihrem linksliberalen, progressiven sogenannten „Postgender“-Ansatz ebenfalls glaubhaft gegen gesetzliche Frauenbevorzugung ist oder auch die AfD, die aus rechtsliberaler, wertkonservativer und antielitärer Haltung heraus explizit gegen Gendermainstreaming und feministische Umerziehung ist. Ich persönlich kann jedoch mit all diesen Parteien wenig anfangen, bzw. lehne sie aus verschiedenen Gründen ab:

Die AfD ist fremdenfeindlich und antiökologisch und ihr Stil ist der populistische Grabenkampf. Sie steht für Identitätspolitik von rechts.

Die Piratenpartei halte ich für nicht kompetent genug, insbesondere bei Fragen, die nichts mit Netzpolitik zu tun haben. Außerdem fordern sie ein „bedingungsloses Grundeinkommen“, was für mich persönlich eine rote Linie überschreitet. Ansonsten ist mir die Ausrichtung der Partei nicht klar.

Die „Humanisten“ lehne ich aus weltanschaulichen Gründen ab. Mir missfällt der naive und penetrant zur Schau gestellte Fortschritts- und Vernunftsglaube (Modernismus und Rationalismus). Diese Ideologie verkennt, dass der Mensch an sich, den die Humanisten ja ihrem Namen nach in den Mittelpunkt stellen wollen, und die Politik im besonderen, dem Wesen nach von Interessen geleitet ist und eben nicht von einer legendären objektiven Vernunft und öffnet daher der Technokratie Tor und Tür. Ein ähnliches Problem hatte ich auch schon mit der FDP und ihrem Fetisch um die Digitalisierung. Außerdem setzen sich die „Humanisten“ ebenfalls für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein, was für mich den Eindruck des abgehoben Fortschrittsutopismus noch verstärkt und außerdem Zweifel an ihrem liberalen Anspruch aufkommen lässt.

 

Mein Vorschlag: Freie Wähler

Die Kleinpartei, der ich heute meine Stimme geben werde sind die „Freien Wähler“. Ich habe für diese Partei schon zur Bundestagswahl 2017 in diesem Beitrag geworben, wo ich darüber berichtet habe, dass die FW männliche Opfer häuslicher Gewalt erwähnen und ansonsten nicht viel von linker oder rechter Umerziehungspolitik halten. Nun habe ich das Programm zur Wahl des Europäischen Parlamentes gelesen und möchte einige Punkte hier kurz darstellen, wobei hier natürlich für eine detaillierte Analyse kein Platz ist.

Die FW stellen eher einen Zusammenschluss von Regionalpolitikern dar und sind bereits zusammen mit der FDP in der liberalen ALDE-Fraktion des EU-Parlaments vertreten. Das Profil der Partei ist regionalistisch, liberalkonservativ/zentristisch, ökologisch und gemäßigt proeuropäisch.

Wir FREIE WÄHLER sind eine Kraft der politischen Mitte. Wir stellen uns gegen Populisten, Nationalisten, Links- und Rechtsextremisten, religiöse Fanatiker und autoritäre Technokraten, die unsere vielfältige demokratische Gesellschaft bekämpfen.

(S.5)

Beim Ausbau der EU fordern die FW eine Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, das Eingriffe in die nationale Gesetzgebung beschränkt. Der Vertiefung der EU stehen die FW grundsätzlich wohlwollend gegenüber, stehen aber eher für eine schrittweise und vorsichtige Entwicklung und machen nicht den Eindruck, dass für sie die EU eine Art heilige Kuh ist, wie es z.B. besonders deutlich bei den Grünen der Fall ist.

Europapolitik muss sich künftig von unten nach oben entwickeln, nicht umgekehrt.

(S.6)

Die Vergemeinschaftung von Schulden der Mitgliedsländer wird abgelehnt und die Demokratisierung der EU gefordert. Sozialpolitik soll in nationaler Hand bleiben. Die Aufnahme der Türkei unter Erdogan wird abgelehnt. Besonderes Augenmerk legen die FW auf die Förderung von Regionen, Bürokratieabbau und Bürgernähe, die Reglementierung von Zuwanderung und die Förderung von Landwirtschaft, Mittelstand/Kleingewerbe und Nachhaltigkeit. Der Brexit wird nicht direkt verurteilt, sondern respektiert; Nationalismus wird jedoch eine Absage erteilt. Fremdenfeindlichkeit ist im Programm ebensowenig zu finden wie PC-Intoleranz und „Kampf gegen Rechts“. Die FW scheinen wenig Interesse an den zeitgenössischen Reizthemen und wenig Sinn für Symbolpolitik, Populismus und große Worte zu haben. Das Reizthema Nr. 1, der Islam, wird z.B. mit keiner Silbe erwähnt. Die Rhetorik ist insgesamt versöhnlich und sachlich und wirkt auf mich bodenständig und ehrlich.

Zum Thema Geschechterpolitik und Frauen findet man im EU-Wahlprogramm nur eine einzige kurze Passage, die sich auf das erwähnte Subsidiaritätsprinzip bezieht:

Einmischung der EU bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf verhindern

Wir FREIE WÄHLER stellen uns Vorschlägen auf europäischer Ebene entgegen, die zu den klassischen sozialpolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gehören und hier ausreichend gut wahrgenommen werden können. Geplante Vorschriften wie etwa Vaterschafts-, Eltern- oder Pflegeurlaub müssen weiterhin in den Mitgliedstaaten ohne Anweisungen aus Brüssel erlassen werden.

(S.28)

Daraus ergibt sich auch, dass es bei den FW ansonsten keine geschlechter- oder familienpolitischen Punkte gibt, was mir sehr sympathisch ist. Dies steht im krassem Gegensatz z.B. zum Wahlprogramm der Grünen, die ich hier mal als Gegenbeispiel heranziehe: Die Grünen scheinen zwischen nationalen Aufgaben und EU-Aufgaben nicht zu unterscheiden und übertragen ihre weitgehenden frauenpolitischen Forderungen mehr oder weniger deckungsgleich auf die EU-Ebene. Die Grünen reden sogar explizit schon in ihrer Präambel davon, dass sie eine feministische EU fordern. Überflüssig zu erwähnen, dass ich in deren Wahlpogramm von Männerpolitik hingegen nicht die geringste Spur finden konnte, denn denen werden keine legitimen eigenen Interessen zugestanden. Bei SPD, CDU und Linkspartei wird dies inhaltlich nicht wesentlich anders sein.

Männerpolitik fehlt im Programm der FW also nicht deshalb, weil sie einseitig für (angebliche) Fraueninteressen streiten, sondern eher deswegen, weil sie dieses Themenfeld – ebenso wie sozialpolitische Fragen generell – nicht als relevant für EU-Politik ansehen, was ich im Prinzip auch richtig finde. Etwas schade ist dabei jedoch, dass Feminismus, Genderideologie und neulinke Demagogie nicht beim Namen genannt und verurteilt werden und z.B. nicht klar gesagt wird, dass man Frauenförderung und Quoten für EU-Gremien (wie sie etwa die Grünen fordern) ablehnt. In diesem Zusammenhang muss leider auch gesagt werden, dass die EP-Abgeordnete der FW Ulrike Müller der feministischen Frauenförderei durchaus nicht abgeneigt ist, da sie sich für öffentlich finanzierte Kurse einsetzt, die Frauen für politische Ämter vorbereiten sollen und dabei auch gerne mit Aktivistinnen zusammenarbeitet, die von Parität und toxischer Männlichkeit schwadronieren. Müller steht auf Listenplatz 1 der FW. Wie ihre Partei zu diesem Engagement steht, das sich mit dem liberalen Anspruch der Partei beißt, ist nicht klar. Die FW machen dadurch den Eindruck, dass sie diese neue Bedrohung für Freiheit, Demokratie und Gesellschaft noch nicht erkannt haben, doch das wichtigste ist, dass sich zumindest das Wahlprogramm dem Diskurs der Neuen Linken komplett entzieht, was man heutzutage schon als Statement werten kann. Generell machen sie einen undogmatischen Eindruck und hätten womöglich auch für Feminismuskritiker ein offenes Ohr.

Ich wünsche allen Lesern, dass sie heute eine gewissenhafte Entscheidung treffen können, zu der sie stehen können und hoffe, dass dieser leider reichlich späte Beitrag dabei ein bisschen helfen konnte.

Femokratenliste – Diese Politiker wollen das Wahlrecht für Männer einschränken

Inhaltsverzeichnis

Wer direkt zur Liste möchte, bitte zu 7. scrollen, denn zunächst folgt eine ausführliche Erklärung zum Hintergrund und der Rechtfertigung der Liste.

 

  1. Einleitung
  2. Ein mehrfacher Verstoß gegen das Grundgesetz
  3. Verfassungswidrig vs. verfassungsfeindlich
  4. Warum den Linken selber bewusst ist, dass ein Paritätsgesetz gegen das GG verstößt
  5. Chancen und Folgen eines Paritätsgesetzes
  6. Politische Konsequenzen ziehen!
  7. Die Femokratenliste – Dokumentation einer kollektiven Schande der deutschen Frauenpolitik (Stand 24.02.2019)
  8. Analyse der Liste

 

1. Einleitung

Die Demokratiemüdigkeit geht um in Europa. Hätte man mir vor vielleicht zwei Jahren noch erzählt, dass im Jahre 2019 Scharen von gutbürgerlichen Politikern und Vereinsmeiern mit freundlichem Lächeln aktiv darauf hinarbeiten, das freie und gleiche Wahlrecht – und damit die wichtigste Stütze der Demokratie – auszuhebeln, hätte ich dies als übertriebenen Alarmismus abgetan. Heute ist es jedoch Realität. Immer mehr Anhänger eines Paritätsgesetzes, also einer Quotierung der Parlamentswahl schießen seit letztem Jahr aus dem Boden und zwar nicht in irgendwelchen randständigen feministischen Sekten, sondern quer durch alle etablierten Parteien links von der AfD, wobei der Schwerpunkt bei SPD, Grünen und Linken liegt. Quasi die gesamte Infrastruktur der deutschen Frauenpolitik ist beteiligt. Verbindliche Gesetzesvorschläge für ein solches Paritätsgesetz auf Bundesebene liegen zwar noch nicht vor, den bisherigen Wortmeldungen kann man aber eindeutig entnehmen, dass es darauf hinauslaufen wird, das Wahlrecht, insbesondere für Männer, einzuschränken, indem Parteien verpflichtet oder gesetzlich genötigt werden, Quotenfrauen auf ihre Wahllisten (Zweitstimme) und/oder Direktmandate (Erststimme) zu setzen. Brandenburg hat ein solches Gesetz vor kurzem für den Landtag beschlossen. Parteien mit niedrigen Frauenanteil (FDP, AfD, CSU), die im Gegensatz zu den linken Parteien keine parteiinterne „Gleichstellungs“- bzw. Frauenförderungspolitik betreiben, wären durch ein solches Gesetz im demokratischen Wettbewerb klar benachteiligt und in etwa darauf zielen diese Pläne auch ab.

Dass Frauenquoten im Allgemeinen und Parlaments-Frauenquoten im Besonderen keine gute Idee sind, hat vielerlei Gründe, die von Mitblogger Aranxo hier schon aufgeführt wurden. Ich möchte hier aber nur auf verfassungsrechtliche Aspekte eingehen, denn nur diese rechtfertigen es meiner Meinung nach, öffentliche Personen auf eine „schwarze Liste“ zu setzen, wie ich es hiermit tue. Mein Argument: Diese feministische Bestrebung ist nicht nur dumm und falsch (das wäre noch verzeihlich), sondern ihr liegt eine gefährliche verfassungsfeindliche Motivation zu Grunde und ihre Vertreter sollten daher aus Parlament und Regierung mit allen legalen und ethischen Mitteln ausgegrenzt werden, wie man es mit Antidemokraten aus z.B. dem rechtsextremen Spektrum zu Recht ebenfalls tut bzw. tun sollte. Um dieses harte Urteil zu begründen, bedarf es einer ausführlichen Erläuterung:

2. Ein mehrfacher Verstoß gegen das Grundgesetz

Ich selber habe auch nur verfassungsrechtliche Grundkenntnisse und würde mir nicht anmaßen, komplexere juristische Fragen zu klären, doch die betreffenden verfassungsrechtlichen Zusammenhänge sind in diesem Fall (aus gutem Grund!) klar und einfach genug, dass sie für jeden Bürger verständlich sind.

1. Grundsätze des Wahlrechts

Quoten bei Wahlen sind eine erhebliche Einschränkung des demokratischen Prinzips des freien und gleichen passiven Wahlrechts nach GG Art 38. Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich zur Wahl zu stellen (im Gegensatz zum aktiven Wahlrecht, selber zu wählen). Das freie Wahlrecht, bedeutet, dass der Bürger (oder die Partei) ohne staatliche Beeinflussung selbstbestimmt wählt, bzw. gewählt wird. Das gleiche Wahlrecht bedeutet, dass jede Stimme gleich viel zählt und das Wahlrecht jedem Kandidaten und jeder Partei die gleichen Chancen einräumen muss. Freies und gleiches passives Wahlrecht zusammen bedeuten daher das Recht, dass sich Bürger oder Parteien zur Wahl stellen dürfen, dabei gleiche (rechtliche) Chancen haben müssen und in der Art ihrer Aufstellung zur Wahl frei, also staatlich unbeeinflusst, sind. Das bedeutet konkret, dass der Staat den Parteien nicht vorschreiben darf, wie sie ihre Wahllisten bzw. ihre Direktmandate aufzustellen haben. Auf die Wahlliste kommen nur diejenigen, die von der Partei frei dafür ausgewählt wurden und dasselbe gilt für die Direktmandate. Die einzigen Einschränkungen sind dabei im wesentlichen, dass es sich um volljährige Staatsbürger handeln muss. Das Geschlecht (oder Hautfarbe, Religion etc.) darf für die Kanditatur aber keineswegs eine rechtliche Hürde darstellen. Ein Paritätsgesetz müsste aber genau dies notwendigerweise tun, zu Ungunsten der männlichen und zu Gunsten der weiblichen Kandidaten. Gerade kleine Parteien mit geringem Frauenanteil wären ganz erheblich benachteiligt. Die Wahlgleichheit wäre insofern ausgehebelt. Und damit kommen wir zum nächsten Punkt:

2. Gleichberechtigung

Diese faktische rechtliche Benachteiligung der sich zur Wahl stellenden Männer ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung (Verbot gesetzlicher Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund des Geschlechts nach GG Art 3). Feministen ziehen zur Rechtfertigung von Gleichstellungspolitik in der Regel GG Art. 3 an, und behaupten dann wahrheitswidrig, dort wäre von (ökonomischer oder politischer) Gleichstellung die Rede. Dort ist aber nach wie vor ausschließlich von Gleichberechtigung die Rede und Gleichberechtigung bedeutet eben genau das was der Wortlaut sagt: gleiche Rechte. Nicht mehr und nicht weniger. Jede Frauenbevorzugungspolitik ist grundgesetzwidrig.

3. Verfassungswidrig vs. verfassungsfeindlich

Im vorangegangen Abschnitt wurde nur dargestellt, dass ein Paritätsgesetzes verfassungswidrig wäre; von Verfassungsfeindlichkeit, war bisher jedoch noch nicht die Rede. Dieser Unterschied ist wichtig, werden doch öfters mal Gesetze als verfassungswidrig befunden, weil das Grundgesetz in vielen Fragen so oder so ausgelegt wird und es leicht passieren kann, dass z.B. die Regierung eine andere Interpretation des GG vertritt als die Opposition oder das Bundesverfassungsgericht. Eine verfassungsfeindliche Absicht darf man bei einer verfassungswidrigen Politik also nicht pauschal unterstellen. Die klassischen Verfassungsfeinde sind Rechts- oder Linksradikale, die sich aus der parlamentarischen Politik heraushalten und aus dem Untergrund gegen die politische Ordnung ankämpfen. Doch Verfassungsfeindlichkeit kann natürlich auch im parlamentarischen Gewand daher kommen, so wie das z.B. in den 30er Jahren bei der NSDAP der Fall war, die ihre Diktatur nicht durch einen gewaltsamen Putsch, sondern durch eine gezielte Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaat der Weimarer Republik schrittweise aufbauten. In unsere Zeit übertragen bedeutet das: Wenn einem Politiker bewusst ist, dass seine Politik gegen wesentliche Prinzipien des GG verstößt und er wider besseren Wissens diese Politik trotzdem durchsetzt und dann obendrein noch so tut, als wäre alles verfassungskonform, dann muss man von einer Haltung reden, die dem GG gegenüber feindlich gesinnt ist. Warum genau dies bei den professionellen Vertretern des Paritätsgesetzes i.d.R. der Fall ist und warum man von einer gezielten Aushöhlung der Demokratie sprechen muss, wird im Folgenden erklärt.

4. Warum den Linken selber bewusst ist, dass ein Paritätsgesetz gegen das GG verstößt

Die einfachste Antwort auf diese Frage würde lauten: Was würden die Linken sagen, wenn die NPD ein „Arier-Paritätsgesetz“ vorschlägt, um zu verhindern, dass „zu viele“ Migranten im Parlament sitzen? Das Prinzip ist vielleicht schon klar, aber trotzdem eine ausführliche Erläuterung wert:

1. Weil es Profis sind

Die Propagandisten des Paritätsgesetzes sind keineswegs verwirrte Hinterbänkler, sondern Profipolitiker und geschäftige Aktivisten. Teilweise handelt es sich um Regierungsmitglieder, Parteichefs und andere Spitzenpolitiker. Sie sind vielleicht dumm, aber keineswegs ungebildet. Parlamentarier verfügen mindestens über grundlegende juristische (also auch verfassungsrechtliche) Kenntnisse und auch von professionellen politischen Aktivisten und Journalisten müssen hier gewisse Grundlagen vorausgesetzt werden. Wer glaubt, dass unsere eifrigen Berufsfeministinnen und fleißigen Genderbürokratinnen die Grundprinzipien unseres Wahlrechtes und unserer Bürgerrechte einfach nur ein bisschen „falsch verstanden“ haben, der kann gleich Frauen pauschal die politische Kompetenz absprechen.

2. Weil sie offensichtliche verfassungsrechtliche Einwände ignorieren und gezielt verschleiern

Die Linken versuchen den offenen Verfassungsbruch mit umso lauterer künstlicher Skandalisierung des „historisch niedrigen“ Frauenanteils der Abgeordneten zu übertönen, wie man am politischen Diskurs der letzten Monate überdeutlich gesehen hat. Indirekt wird sämtlichen deutschen Parteien vorgeworfen, dass ihre Parteistrukturen Frauen diskriminieren würden, ohne dass dieser Pauschalvorwurf genau erklärt wird. Der Frauenanteil in der Politik sei doch so „erschreckend gering“ (eigentlich ist er überdurchschnittlich hoch, gemessen an den Frauenanteilen in den Parteien) und die armen Frauen kämen zu kurz.  Selbst die Franzosen, die Belgier und sogar die Hottentotten aus Absurdistan wären schon „fortschrittlicher“ als wir.  Man drohe, ins Mittelalter zurückzufallen und das alles wegen der AfD und dem Patriarchat! Frauen in der Politik sind außerdem etwas so wunderbares und würden so viel Gutes und Neues bewirken, weil wegen Vagina! Zynischerweise wird dann sogar auch noch das 100-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts missbraucht, um für das Paritätsgesetz zu werben. Es wird geradezu suggeriert, dass Gegner des Paritätsgesetzes auch Gegner des Frauenwahlrechts seien. Mit solchen oder vergleichbaren „Argumenten“ wird man in sämtlichen einschlägigen Artikeln, Stellungnahmen und Broschüren zugeschleimt, anstatt dass man eine dem Ernst des Themas angemessene Erklärung dafür bekommt, warum ein Paritätsgesetz nicht gegen das GG verstoßen soll. Selbst wenn man die Meinung vertreten sollte, dass ein Paritätsgesetz keine Einschränkung des Wahlrechtes darstellt, sollte man diesen offensichtlichen verfassungsrechtlichen Einwand doch zumindest mal erwähnen und versuchen ihn zu entkräften.

Wenn einzelne Vertreter sich dann doch mal am Argumentieren statt am Moralisieren versuchen, ist das Ergebnis armselig. So versuchte uns z.B. Thomas Oppermann (SPD), weiß zu machen, dass ein Paritätsgesetz doch die Wahloptionen erweitern würde, weil man damit die „Freiheit“ hätte, mehr Frauen zu wählen. Bravo! Und als nächstes kann Oppermann sich ja aus der Politik fernhalten, damit wir die Option haben, mehr ehrliche und klar denkende Menschen zu wählen.

Andere versuchen Art 3 gegen Art 38 auszuspielen. Sie geben dann (immer indirekt) zu, dass sie das Wahlrecht einschränken wollen, rechtfertigen dies aber damit, dass ein legendäres „Gleichstellungsgebot“ des GG höher als die Wahlfreiheit wiegen würde. Seit längerer Zeit schon wird das Grundgesetz für feministische Gleichstellungspolitik missbraucht, indem schleichend, aber mit Absicht, das juristische Prinzip der Gleichberechtigung (GG Art 3) zum politischen Prinzip der „Gleichstellung“ (quasi gleichbedeutend mit „Frauenförderung“) verwässert wird. Diesen Trend kann man sowohl in der zeitgenössischen „Frauenpolitik“ beobachten, als auch in den feministisch-tendenziösen Massenmedien, wo gerne „ganz zufällig“ die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ vermischt werden, um zu suggerieren, dass das GG einen Auftrag zur „Gleichstellung“ hätte. Genau dieselbe Masche wird bei den Rechtfertigungen des Paritätsgesetzes angewandt. Die Vertreter berufen sich dabei häufig auf GG Art. 3 (2) Satz 2: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ und deuten in diesen Satz eine Pflicht des Staates zur Gleichstellungspolitik hinein. Die naheliegenste Bedeutung von Art 3 wird dabei genauso konsequent ignoriert wie die Tatsache, dass ein Paritätsgesetz solche „bestehenden Nachteile“ überhaupt erst schaffen würde, nämlich für männliche Kandidaten. Das Argument des grundgesetzlichen „Gleichstellungsauftrages“ ist daher eine Lüge, um die Gleichstellungsideologie über das Grundgesetz zu stellen.

Die Rechtsverdrehung geht in diesem Fall t.w. so weit, dass behauptet wird, ein Parlament ohne geschlechtliche Parität wäre sogar verfassungswidrig. Dabei wird aber komischerweise nur so weit gedacht, wie es den eigenen Zielen nützt. Denn würde man diese dreiste Behauptung konsequent zu Ende denken, würde das bedeuten, dass alle Bundestage seit 1994 (Aufnahme von Art 3 (2) Satz 2 ins GG), einschließlich des aktuellen Bundestages illegitim wären. Doch soweit wollen die feministischen Volkserzieher dann doch nicht gehen, weil das ja ihre eigenen Ämter und Mandate delegitimieren würde. Das Argument der Verfassungswidrigkeit eines nicht-gegenderten Parlamentes ist also unehrlich.

All dies dient dazu, die offensichtliche Verfassungswidrigkeit eines Paritätsgesetzes bestmöglich zu verschleiern und Einwände zu übertönen. Am anstehenden sog. „Internationalen Frauentag“ am 8. März, der in Berlin jetzt offizieller Feiertag ist, wird die feministische Propagandamaschinerie wieder auf Hochtouren laufen und die Zahl der Gegner des freien Wahlrechts, die den offenen Verfassungsbruch als Akt der Befreiung der Frau darstellen, wird sich auf wundersame (und wahrscheinlich inszenierte) Weise sprunghaft vermehren.

3. Weil sie keine Verfassungsänderung vorschlagen

Da es für ein Paritätsgesetz keinen verfassungsrechtlichen Interpretationsspielraum gibt, müsste man, um ein Paritätsgesetz auf legalem Wege durchzusetzen, vorher die Verfassung ändern. Das trauen sich die Feministen jedoch (bisher noch) nicht, weil dann ihre antidemokratischen Motive all zu offensichtlich werden würden. Wenn sie versuchen würden, freies/gleiches Wahlrecht und Gleichberechtigung aus dem GG zu streichen, würden sie dafür auch eher keine Mehrheit bekommen (für GG-Änderungen braucht es 2/3-Mehrheiten) und die wichtigsten Artikel unterliegen ohnehin – aufgrund der weimarer Erfahrung –  der Ewigkeitsklausel. Die Feministen versuchen es also gar nicht erst und wählen von vornherein den – in diesem Sinne – illegalen Weg am GG vorbei, indem sie einfach so tun, als wäre es etwas total demokratisches, das Wahlrecht zu beschneiden.

Professionelle Politiker, Aktivisten und Journalisten, die sich in der hier dargestellten Weise verhalten, müssen scheulos als das bezeichnet werden, was sie sind, nämlich verfassungsfeindliche Antidemokraten, Heuchler und Lügner. In dem Falle, dass sie obendrein auf das GG vereidigte Regierungsmitglieder und hohe Beamte sind, die nun aber bewusst gegen das GG arbeiten, handelt es sich, im moralischen Sinne, um Eidbrecher, also um Verräter.

5. Chancen und Folgen eines Paritätsgesetzes

Die Unterstützer des Paritätsgesetzes sind zahlreich, gehen quer durch alle großen Parteien und sind gut vernetzt (siehe Liste). Man muss noch für dieses Jahr damit rechnen, dass ein entsprechender Entwurf vor den Bundestag bzw. diverse Landesparlamente kommt. Da nun die feige, spießige und entmännlichte Öffentlichkeit erfahrungsgemäß nur all zu gerne vor den Verlockungen des „sanften“ und „weiblichen“ neuen Totalitarismus einknickt, ist es keineswegs ausgeschlossen, dass ein Paritätsgesetz, trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit, durchgesetzt wird, wie das Beispiel Brandenburg beweist. Man kann nur hoffen, dass ein solches Gesetz dann sofort nach Karlsruhe kommt und dort durchfällt. Doch auf eine solche Selbstverständlichkeit darf man sich heute nicht mehr blind verlassen. Von Bedeutung wird sein, welches Ergebnis die angekündigte Verfassungsklage gegen das brandenburger Parité-Gesetz hervorbringt. Wenn ein Verfassungsgericht das Gesetz kippt, ist diese Idee vorerst vom Tisch. Wenn das Gesetz in Brandenburg aber weiter bestehen kann, wird es auch auf Bundesebene gute Chancen haben. Man muss dabei auch im Auge behalten, dass die Feministen darauf spekulieren, das Paritätsgesetz im Fahrwasser einer allgemeinen Wahlrechtsreform mitschwimmen zu lassen. Verschiedene Politiker planen zur Zeit die Regel mit den Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten zu überarbeiten, um den Bundestag zu verkleinern. Könnte man bei dieser anstehenden Wahlrechtsreform nicht noch ganz unauffällig eine kleine Frauenquote dazwischen mogeln, so wie es (mal wieder) Oppermann vorschlägt? Nichts ist hier unmöglich.

Würden Parlamente gegendert werden, müsste konsequenterweise auch nach Ethnie, Konfession, Berufsgruppe und anderen Merkmalen getrennt gewählt werden. Bundestag und Landesparlamente würde schnell nur noch aus Quotenfrauen und ähnlichen Apparatschiks und Strohmännern bestehen, die nicht frei und gleich gewählt wurden. Dasselbe gilt für die Regierung. Zentrale Verfassungsorgane würden damit selber illegitim werden. Mittelfristig würde sich dies auf den gesamten Staatsapparat ausdehnen, der ja in unserem parlamentarischen System, letztendlich eben durch Bundestag und Landtage legitimiert ist. Undemokratisch und verfassungswidrig gewählte Parlamente und daraus hervorgegangene Regierungen dürfen im Rechtsstaat keine Gewalt ausüben. Ein Paritätsgesetz würde daher bedeuten, dass die BRD eine ‚defekte Demokratie‚ wird, also in die politikwissenschaftliche Kategorie zwischen Demokratie und autoritärem Regime fällt. Wenn dieses Modell dann Schule macht, wird es in den darauf folgenden Jahren schnell zu weiteren Grundrechtseinschneidungen kommen und vor allem wird sich dann auch die Gegenseite (also die politische Rechte) nicht mehr an die rechtsstaatlichen Prinzipien gebunden fühlen. Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung würden schnell zur kompletten Farce werden. Rechtsunsicherheit wird sich breit machen und Bürger könnten sich problemlos auf GG Art 20 (4) beziehen, dem Widerstandsrecht:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese [grundgesetzliche] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Langfristige Folge eines solchen verantwortungslosen und geschichtsvergessenen Umgangs mit der Verfassung kann daher (u.U. legitime) politische Gewalt und Staatszusammenbruch sein, wenn solche Entwicklungen nicht frühzeitig erkannt und verhindert werden.

6. Politische Konsequenzen ziehen!

Um sich einen Überblick über diese Tendenzen zu verschaffen habe ich eine entsprechende Liste von allen mir bekannten Personen und Organisationen angelegt, die ein Paritätsgesetz fordern. Ich bitte alle Leser darum, all die Personen und Parteien auf der Liste nicht zu wählen bzw. anderweitig politisch zu unterstützen, ganz gleich, was diese Parteien positives zu bieten haben, denn der Schutz wesentlicher Grundprinzipien unserer Demokratie vor den Übergriffen korrumpierter, verantwortungsloser Demagogen und ihrer Stiefellecker, sollte unbedingt vorgehen. Das gilt insbesondere für die SPD, die Grünen und die Linkspartei, bei denen teilweise schon ganze Fraktionen geschlossen gegen das freie Wahlrecht ankämpfen. Aber auch innerhalb der CDU sitzen solche Kräfte schon selber in den Führungsschichten (siehe Kramp-Karrenbauer), anstatt dass sie konsequent aus den „demokratischen Parteien“ ausgegrenzt und damit ins politische Abseits getrieben werden, wie es z.B. bei Rechtsextremen, bekennenden Stalinisten oder Dschihadisten selbstverständlich wäre. Des Weiteren dient die Liste auch zur Dokumentation dieser kollektiven politischen Schande für spätere Zeiten, wo solche Ideen und die dahinterstehende Ideologie hoffentlich wieder aus der Welt sind.

Die Liste nenne ich „Femokratenliste“. Der Name mag etwas gewöhnungsbedürftig klingen, doch er ist durchaus ernst gemeint. Ich denke es ist ein kurzer passender Name, der ausdrückt, worum es geht, nämlich um feministische Ideologen, die die Demokratie verwässern und einschränken wollen. Die Idee für den Namen stammt von dem inzwischen stillgelegten feminismuskritischen „FemokratieBlog“ (zu dem ich ansonsten keinen Bezug habe).

Wer noch weitere Personen/Organisationen kennt, die auf diese Liste gehören; bitte in die Kommentare schreiben; ebenso, wer meint, dass jemand zu Unrecht auf der Liste steht. Alternativ geht auch eine Mail an nabikhidr93 [at] gmail.com. Ich werde alle Fälle sorgsam prüfen. Personen, die ihre Politik glaubhaft ändern, werden wieder von der Liste genommen. Die Nummerierung dient nur der Übersichtlichkeit und drückt keine Wertung aus. Besonders herausragende Personen und sämtliche Bundestagsabgeordnete sind farblich hervor gehoben. Die Liste ist leider recht ungeordnet und die Auswahl teilweise willkürlich, da ich die Masse an Informationen irgendwie eingrenzen musste und meine technischen Möglichkeiten begrenzt sind. Wenn man einen bestimmeten Namen in der Liste suchen möchte, empfehle ich die Suchfunktion über die F3-Taste. Wer Verbesserungsvorschläge hat, auf jeden Fall in die Kommentare schreiben.

7. Die Femokratenliste – Dokumentation einer kollektiven Schande der deutschen Frauenpolitik (Stand 24.02.2019)

Aufnahmebedingungen für die Femokratenliste:

  1. Person oder Organisation, die ein Paritätsgesetz (o.ä.) für ein dt. Parlament fordert
  2. Keine Hinterbänkler, Amateure und Sonntagsfeministen, sondern nur Profis, die wissen was sie tun; bzw. es wissen müssten
  3. Aufnahme nur mit Beleg; ggf. mit kurzer Erläuterung

Wenn keine Quelle angegeben ist, ist die Liste der Erstunterzeichner der Pedition des Deutschen Frauenrates die Quelle.

– – – – – – – –

1. Elke Ferner (SPD) – Bundesvorsitzende der Arbeitsgem. sozialdem. Frauen (ASF) und Aktivistin im Deutschen Frauenrat (DF), ehem parl. Staatssekretärin und ehem. MdB

Anmerkung: Elke Ferner scheint die erste öffentliche Person gewesen zu sein, die ein Paritätsgesetz für Deutschland ins Spiel gebracht hat. Sie ist ein führender Kopf hinter der Pedition des DF.

2. Katharina Schulze (Grüne), Bayr. Spitzenkandidatin

3. Katarina Barley (SPD) – Justizministerin

Anmerkung: Als Justizministerin ist es Barleys Auftrag im besonderen, Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung zu schützen. Stattdessen ist sie eine der Wortführerinnen des Paritätsgesetzes. Sie ist wie alle Regierungsmitglieder außerdem auf das GG vereidigt, gegen das sie sich nun wendet. Barley ist damit eine Verräterin und sollte aus dem politischen Betrieb dauerhaft entfernt werden.

4. Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) Parteivorsitzende

Anmerkung: AKK hat sich bisher nicht explizit für ein Paritätsgesetz ausgesprochen, sondern es „nur“ angedroht für den Fall, dass andere Methoden nicht greifen. Insofern ist sie letztendlich eine Unterstützerin des Paritätsgesetzes. AKK hat übrigens gute Chancen, die nächste Bundeskanzlerin zu werden.

5. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

6. Eva Högl (SPD), – stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

7. Rita Süssmuth (CDU), ehem. Bundestagspräsidentin und Frauenministerin

8.Deutscher Frauenrat“ (DF) (Vorsitzende Mona Küppers)

Anmerkung: Der DF ist ein Dachverband zahlreicher feministischer Organisationen. Ihm kommt hier eine Schlüsselrolle zu. Er startete am 14.01.2019 die Unterschriftenaktion „Wir brauchen alle Argumente – #mehrfrauenindieparlamente“, die ein verfassungswidriges Paritätsgesetz fordert. Die Liste der Erstunterzeichner des Aufrufs liest sich wie ein who is who der deutschen Frauenpolitik und ist eine der wichtigsten Quellen der Femokratenliste. Der DF steht der Friedrich-Ebert-Stiftung nah, die wiederum der SPD nahesteht. Der DF ist selber gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

9. Katrin Göring-Eckart (Grüne), Fraktionsvorsitzende

10. Gabriele Andretta (SPD)

11. Aktionsbündis Parité in den Parlamenten (Silke Laskowski) – Expertin im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats, Professur für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht

Anmerkung: Das Aktionsbündnis Parité startete parallel zum DF eine Petition, obwohl dieses Aktionsbündnis selber mit dem DF verbandelt ist. wahrscheinlich sollte dadurch mehr Pluralität suggeriert werden, womöglich handelt es sich auch um eine Art bayerischen Ableger des DF, da die Unterzeichner vorallem bayerische Verbände sind. Die Liste der Unterzeichner, die dort verlinkt ist, ist eine wichtige Quelle der Femokratenliste.

12. Bayerischer Landesfrauenrat (Präsidentin: Hildegund Rüger)

13. Katholischer Deutscher Frauenbund

14. Landesverband Frauenlisten Bayern e.V.

15. BÜNDNIS 90/Die Grünen Landesverband Bayern (und viele weitere kleinere Frauengruppen in der Parité-PDF)

16. EAF Berlin; („Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft“); Vorsitzende Helga Lukoschat; Politologin

17. Frauen macht Politik“

18. „Demokratie in Bewegung“ (Kleinpartei)

19. Karl Lauterbach (SPD) MdB

20. Daniela Kolbe (SPD) MdB

21. Thomas Oppermann (SPD), Bundestagsvizepräsident –

22. Christine Bergmann (SPD) – MdB, Berliner Landespolitikerin und ehemalige Bundesministerin für FSFJ

23. Cornelia Möhring (Die Linke), frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag

24. Linksfraktion Mecklenburg-Vorpommern

25. Linksfraktion Brandenburg

Anmerkung: Die Brandenburger Landesverfassung schreibt explizit vor dass das Land für „Gleichstellung“ in Beruf und öffentlichen Leben etc. zu sorgen hat. Ein Paritätsgesetz könnte daher mit der Brandenburger Landesverfassung vereinbar sein. Allerdings gilt grundsätzlich: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ – separate Paritätsgesetze oder sonstige Einschränkungen der Demokratie in einem einzelnen Bundesland sind daher eigentlich durch das GG unmöglich. Diesbezüglich sollte man das Urteil über die kommende Verfassungsklage abwarten. Nichts desto trotz ist das neue brandenburger Gesetz eine erhebliche Einschränkung der Demokratie.

26. SPD-Fraktion Brandenburg

Anmerkung: siehe 25.

27. Grüne Fraktion Brandenburg

Anmerkung: siehe 25.

28. Thüringer Grüne

29. Deutscher Juristinnenbund

30. Katja Kipping (Linke), Vorsitzende der Linkspartei,

31. Annalena Bearbock (Grüne), Bundesvorsitzende von B90/die Grünen,

32. Ulle Schauws (Grüne), frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Stellv. Vorsitzende und Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

33. Annette Widmann-Mauz (CDU), MdB, Vorsitzende der Frauenunion, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt

Anmerkung: In den öffentlichen Verlautbarungen von Widmann-Mauz, der Frauenunion und anderer CDU-Politikerinnen wird aus taktischen Gründen die explizite Forderung nach einer starren Frauenquote vermieden, weil dies mit der politischen Linie der Union nur schwer vereinbar ist. Die diesbezügliche Stellungnahme spricht aber eine Sprache, die gar keinen anderen Schluss zulässt, als den, dass es letztendlich auf eine 50%-Quotierung für Wahllisten und Direktmandate hinauslaufen soll. Außerdem sind Widmann-Mauz und viele Unionspolitikerinnen auch Unterzeichner der Petition des DF. Widmann-Mauz schreckt in der verlinkten Stellungnahme nicht einmal davor zurück, das autoritäre Regime von Ruanda als leuchtendes Vorbild anzuführen, weil dort 60% Frauen im (Pseudo-)Parlament sitzen. Der hohe Frauenanteil dort hat, neben einer starren Quote, zur Ursache, dass vom Völkermord in Ruanda in erster Linie Männer betroffen waren, die dann durch Frauen ersetzt wurden. Widmann-Mauz kennt diesen Hintergrund offensichtlich, nennt den Massenmord und seine Folgen aber ganz lakonisch „eine umfassende Umstrukturierung der Politik“.

34. Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah)

35. Uta Kletzing, Projektleiterin der FES Politikwissenschaftlerin, Expertin im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats, Sprecherin des Frauenpolitischen Rates Brandenburg

36. Doris Achelwilm (Linke), MdB

37. Gesine Agena (Grüne),  stellv. Bundesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen

38. Ulrike Bahr (SPD), Bundestagsfraktion

39. Ute Berg (SPD), ehem. MdB

40. Maria Böhmer (CDU), Staatsministerin a.D., Ehrenvorsitzende Frauen Union

41. Anke Domscheit-Berg (LINKE), MdB 

42. Alice Schwarzer, (inklusive EMMA-Redaktion)

43. Ulla Ihnen (FDP), MdB

44. Gyde Jensen (FDP), MdB

45. Silvana Koch-Mehrin (FDP), EU-Abgeordnete, Präsidentin des „Women Political Leaders Global Forum“

46. Silvia Breher (CDU), Bundestagsfraktion

47. Leni Breymaier (SPD), MdB

48. Franziska Giffey (SPD), Frauenministerin

49. Edelgard Bulmahn (SPD), Bundesbildungsministerin a.D.

50. Marion Caspers-Merk (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

51. Margit Conrad (SPD), Staatsministerin a.D. (Rheinland-Pfalz)

52. Cornelia Creischer, Vorsitzende Landesfrauenrat Hamburg e.V.

53. Jutta Dalhoff, Leiterin Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS)

54. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Bundesjustizministerin a.D.

55. Christel Deichmann (SPD), ehem. MdB, ehem. Bürgermeisterin Holthusen

56. Katja Dörner (Grüne), stellv. Fraktionsvorsitzende

57. Karola Schneider, stellv. Vorsitzende LandesFrauenRates Schleswig-Holstein e.V.

58. Perdita Engeler, Vorsitzende Bremer Frauenausschuss e.V. – Landesfrauenrat Bremen

59. Yvonne Everhartz, AG Katholische Frauenverbände und –gruppen (BDKJ), Mitglied im Fachausschuss

60. Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Vorsitzende Landesfrauenrat Baden-Württemberg

61. Yasmin Fahimi (SPD), Bundestagsfraktion

62. Inge Schnittker, Vorsitzende Ev. Frauenhilfe in Westfalen

63. Ute Finckh-Krämer (SPD), ehem. MdB

64. Ingrid Fischbach (CDU), parl. Staatssekretärin a.D.

65. Maria Flachsbarth (CDU), MdB, Präsidentin Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

66. Nadine Schön (CDU), MdB, stellv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion

67. Antje Schrupp, Politikwissenschaftlerin, Journalistin, bekannte Medienfeminstin

68. Monika Ganseforth (SPD), ehem. MdB

69. Angelica Schwall-Düren (SPD), ehem. MdB, Staatsministerin a.D. (NRW)

70. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD), ehem. MdB

71. Wilma Glücklich-Rusche (CDU), ehem. MdB, ehem. Landesvorsitzende der Frauen-Union Berlin

72. Angelika Graf (SPD), Frauenpolitikerin, ehem. MdB

73. Christiane Groß, M.A., Präsidentin Deutscher Ärztinnenbund e.V. (Ärztinnenbund ist teil des DF)

74. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), ehem. MdB, Parl. Staatssekretärin a.D., Journalistin

75. Margarete Haase, Ex-Chief Financial Officer (CFO) der Deutz AG

76. Sylvia Haller, ZIF – Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

77. Elke Hannack, stellv. Vorsitzende DGB-Bundesvorstand

78. Christel Happach-Kasan (FDP), ehem. MdB

79. Cornelia Spachtholz, Vorsittzende des Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM) (Teil des DF)

80. Svenja Stadler (SPD), MdB

81. Mechthild Heil (CDU), MdB und Mitglied des Bundesvorstandes

82. Gabriele Stark-Angermeier, 2. Bundesvorsitzende Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (DBSH)

83. Dr. Renate Hellwig (CDU), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

84. Barbara Hendricks (SPD), MdB und ehem. Bundesministerin

85. Petra Heß (SPD), ehem. MdB

86. Frauen in Naturwissenschaft und Technik NUT e.V. (Frauenrat)

87. Gabriele Hiller-Ohm (SPD), Bundestagsfraktion

88. Monika Schulz-Strelow, Präsidentin Frauen in die Aufsichtsräte – FidAR e.V.

89. Elke Holst, Forschungsdirektorin Gender Studies und Senior Economist am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

90. Barbara Schwarze, Vorsitzende Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.

91. Sabine Stein, Gleichstellungsbeauftragte Deutsche Bundesbank, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

92. Christel Humme (SPD), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

93. Kerstin Tack (SPD), MdB

94. Sigrid Isser, Vorsitzende Landesfrauenrat Hessen

95. Ilse Janz (SPD), ehem. MdB, ehem. parlamantarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, ehem. Landesvorsitzende der SPD im Land Bremen

97. Britta Haßelmann (Grüne) MdB, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/die Grünen

98. Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

99. i.d.a. Dachverband deutschsprachiger Frauen / Lesbenarchive, -100. bibliotheken und -dokumentationsstellen (Deutscher Frauenrat)

100. Deutscher Ingenieurinnenbund e.V. (Deutscher Frauenrat)

101. Ute Klammer, Geschäftsführende Direktorin Institut Arbeit und Qualifikation Duisburg, Vorsitzende der Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

102. Siegrun Klemmer (SPD), ehem. MdB

103. Kirsten Tackmann (DIE LINKE), MdB

104. Susanne Köhler, Vorsitzende Landesfrauenrat Sachsen e.V.

105. Karin Kortmann (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

106. Godula Kosack, Vorsitzende TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.

107. Angelika Köster-Loßack (Grüne), ehem. MdB

108. Thomas Krüger, Präsident Bundeszentrale für politische Bildung

109. Kevin Kühnert (SPD), Juso-Bundesvorsitzender

110. Bettina Kudla (SPD), ehem. MdB

111. Ute Kumpf (SPD), ehem. MdB

112. Dietlinde Kunad, Vorsitzende Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V. Bundesverband

113. Christine Kurmeyer, Landesfrauenrat Berlin e.V.

114. Katharina Landgraf (CDU), MdB, Frauenpolitikerin

115. Monika Lazar (Grüne), MdB

116. Ursula Lehr (CDU), Bundesministerin a.D.

117. Katja Leikert (CDU), MdB

118. Ina Lenke (FDP), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

119. Monika von der Lippe, Gleichstellungsbeauftragte des Landes Brandenburg

120. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

121. Erika Lotz (SPD), ehem. MdB

122. Kirsten Lühmann (SPD), MdB

123. Christa Luft (Linke), ehem. MdB, ehem. IM der Stasi

124. Yvonne Magwas (CDU), MdB, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

125. Birgit Malecha-Nissen (SPD), ehem. MdB

126. Ursula Männle (CSU), Staatsministerin a.D. , ehem. MdB, ehem. MdL

127. Margitta Terborg (SPD), ehem. MdB

128. Ulrike Mascher (SPD), ehem. Staatssekretärin, ehem. MdB

129. Katja Mast (SPD), MdB stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

130. Ingrid Matthäus-Maier (SPD), ehem. MdB

131. Uta Meier-Gräwe, Mitglied der Sachverständigen Kommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

132. Gesine Meißner (FDP), MdEP Vorstand Bundesvereinigung Liberale Frauen

133. Sigrid Metz-Göckel, Politologin, Frauenforscherin, Mitglied des Netzwerks Gender Mainstreaming Experts International (GMEI)

134. Beate von Miquel, Evangelische Frauen in Deutschland (EFiD), Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

135. Eva Möllring (CDU), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

136. Elisabeth Motschmann (CDU), MdB, Frauenpolitikerin

137. Kerstin Müller (Grüne), Staatsministerin a.D., ehem. Fraktionsvorsitzende

138. Gesine Multhaupt (SPD), ehem. MdB

139. Jella Teuchner (SPD), ehem. MdB

140. Christa Nickels (Grüne), Parl. Staatssekretärin a.D., ehem. MdB

141. Edith Niehuis (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

142. Maria Noichl (SPD), MdEP, Vorsitzende Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)

143. Ursula Nonnemacher (Grüne), Fraktionsvorsitzende im Landtag Brandenburg, Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats

144. UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. (inklusive HeForShe Deutschland)

145. Josephine Ortleb (SPD), MdB

146. Helga Otto (SPD), ehem. MdB

147. Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende Landesfrauenrat Niedersachsen e.V.

148. Rita Pawelski (CDU), ehem. MdB

149. Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD), Frauenpolitikerin, Rechtsanwältin, Justizsenatorin a.D. Hamburg und Berlin, Richterin a.D.

150. Ingrid Petzold (CDU), Stellv. Vorsitzende der Frauen Union, Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

151. Cornelia Pieper (FDP), Generalkonsulin in Danzig, Staatsministerin a.D., ehem. MdB

152. Henrike von Platen, CEO/ Founder, FPI Fair Pay Innovation Lab gemeinnützige GmbH, feministische Aktivistin

153. Marie-Schlei-Verein e.V. (DF)

154. Mechthild Rawert (SPD), ehem. MdB

155. Karin Rehbock-Zureich (SPD), ehem. MdB

156. Carola Reimann (SPD), Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

157. Renate Rennebach (SPD), ehem. MdB

158. Christel Riemann-Hanewinckel (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D., ehem. MdB

159. Sönke Rix (SPD), MdB Frauenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

160. Petra Rode-Bosse (SPD), ehem. MdB

161. Barbara Rohm, Vorstandsvorsitzende Pro Quote Film e. V.

162. Isabel Rohner, Edition Hedwig Dohm und Mitherausgeberin „100 Jahre Frauenwahlrecht. Ziel erreicht! … und weiter?“

163. Ute Vogt, Gleichstellungsbeauftragte Deutsche Bundesbank, Rheinland-Pfalz, Saarland

164. Karin Roth (SPD), Senatorin a.D. Hamburg, parl. Staatssekretärin a.D.

165. Kerstin Vieregge (CDU), MdB

166. Elisabeth Scharfenberg (Grüne), ehem. MdB

167. Andrea Wagner, Vorsitzende Landesfrauenrat Thüringen e.V.

168. Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), Senatorin a.D. (Berlin), ehem. MdB

169. Linn Selle, Präsidentin der Europäischen Bewegung Deutschland e.V.

170. Brigitte Scherb, Präsidentin Deutscher Landfrauenverband e.V. (Teil des DF)

171. Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne), ehem. MdB

172. Christina Schildmann, Mitglied der Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

173. Beatrice Schilling, Bundesverband der Mütterzentren e.V., Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

174. Dagmar Schipanski (CDU), Ministerin a. D., ehem. thüringer Abgeodnete, Mitglied CDU Bundesvorstand

175. Dorothee Schlegel (SPD), ehem. MdB

176. Edda Schliepack (CDU), ehem. niedersächsische Abgeordnete; Bundesfrauensprecherin des Sozialverband Deutschland (SoVD)

177. Renate Schmidt (SPD), Bundesfamilienministerin a.D.

178. Silvia Schmidt (SPD), ehem. MdB, Geschäftsführerin twsd in BB gGmbH

179. Ulla Schmidt (SPD), MdB, SPD-Bundestagsfraktion

180. Stevie Schmiedel, Geschäftsführerin Pinkstinks Germany e.V.

181. Hedi Wegener (SPD), ehem. MdB

182. Christa Weigl-Schneider, Vorsitzende des Vereins für Fraueninteressen e.V., Sprecherin des Aktionsbündnisses Parité in den Parlamenten http://www.aktionsbuendnis-parite.de

183. Andrea Nahles (SPD), Parteichefin, Fraktionsvorsitzende, ehem. Ministerin

184. Angelika Weigt-Blätgen, Leitende Pfarrerin Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.

185. Maria Wersig, Präsidentin Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

186. Hildegard Wester (SPD), ehem. MdB

187. Susanne Wetterich (CDU), Bundesvorstand der Frauen Union der CDU, Vorsitzende AG „politische Beteiligung“

189. Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit a.D.

190. Anne Will, Journalistin

191. Agnes Witschen, Deutscher LandFrauenverband e.V., Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

192. Heiko Maas (SPD), Außenminister

Anmerkung: Maas spricht sich bisher nicht explizit für ein Paritätsgesetz aus, sondern nur dafür irgendwie „das Wahlrecht zu ändern“, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Bei Heiko Maas kann man aber getrost davon ausgehen, dass er der letzte sein wird, der Verfassungsgrundsätze gegen den Feminismus verteidigen wird.

193. Anne Wizorek, Autorin, Beraterin für digitale Medien, feministische Aktivistin

194. Hanna Wolf (SPD), ehem. MdB

195. Barbara Woltmann (CDU), ehem. MdB

196. Uta Würfel (FDP), ehem. MdB

197. Gülistan Yüksel (SPD), MdB SPD-Bundestagsfraktion

198. Angelika Zacek, Vorsitzende von Pro Quote Bühne e.V.

199. Uta Zech, Präsidentin Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.

200. Wilmya Zimmermann (SPD), ehem. MdEP

201. Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin a.D.

202. Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG), kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

203. Bundesverband Linksjugend [’solid]

204. Forum Menschenrechte e.V.

205. Frauen* gegen die AfD

206. Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.

207. Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

8. Analyse der Liste

Die Liste erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein Update wird es voraussichtlich nach dem 8.März („Frauentag“) geben. Einige Beobachtungen können aber schon gemacht werden:

Praktisch das gesamte professionelle feministische Spektrum ist vertreten, insbesondere was die parlamentarische Frauenpolitik angeht. Was die Parteizugehörigkeit angeht, ist die SPD besonders auffällig. Darauf folgen die Grünen. Aus der CDU gibt es einzelne, aber teilweise prominente Meldungen, vor allem CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer (Nr. 4), die gute Chancen hat, nächste Bundeskanzlerin zu werden. Die amtierende Kanzlerin Merkel äußerte sich wie immer unspezifisch: „Quoten waren wichtig. Aber das Ziel muss Parität sein, Parität überall“, ohne jedoch zu erklären, ob für dieses Ziel auch das Wahlrecht eingeschränkt werden solle, weshalb ich Merkel nicht auf die Liste gesetzt habe. Für den Frauenrat, einem der wichtigsten Akteure des Paritätsgesetzes, zeigt Merkel jedoch offen Symphathie. Wie man Merkel kennt, wartet sie einfach den Wind ab, um dann ihr Fähnchen hineinzuhalten. Wenn sich eine CDU-Mehrheit für ein Paritätsgesetz abzeichnet, wird sie wahrscheinlich zustimmen. Die CSU hält sich bisher zurück. Möglicherweise gibt es hier einen Dissens zwischen der CDU und der konservativeren CSU, der einen gemeinsamen Gesetzesentwurf der Unionsfraktion verhindern, entschärfen oder verzögern würde.

Einträge für die AfD gibt es nicht und für die FDP nur sehr wenige. Aus CSU, AfD und FDP ist meiner Einschätzung nach der meiste Widerstand zu erwarten, vielleicht sogar eine Verfassungsklage, falls ein Paritätsgesetz wirklich beschlossen wird.

Die Linkspartei hat zwar selber eine entsprechende parteiinterne Quotierung und steht grundsätzlich auch dafür, diese Regel gesetzlich zu fixieren, drängt sich mit dem Thema aber nicht in den Vordergrund, wohl um das Arbeitermilieu als Wählerbasis nicht zu verprellen. Womöglich gibt es auch Konflikte zwischen der Linkspartei und dem SPD-dominierten Deutschen Frauenrat. Vielleicht will die Linke auch den Eindruck verhindern, sich auf die Seite der „etablierten Parteien“ zu stellen. Die typische populistische Trotz-Attitüde der Linksfraktion könnte einen gemeinsamen Gesetzesentwurf mit den Regierungsparteien verhindern.

Ansonsten kann man noch anmerken, dass die Personen auf der Liste zum überwältigenden Anteil Frauen mittleren bis höheren Alters aus bürgerlich-akademischen Verhältnissen sind. Sie kommen tendenziell aus Westdeutschland und haben keine auffälligen ausländischen Wurzeln. Vertreter des jüngeren intersektionalen Feminismus sind selten. Besonders auffällig sind stattdessen ehemalige Abgeordnete (insbesondere der SPD), woraus man schließen kann, dass diese sich durch das Paritätsgesetz wieder einen Platz im Bundestag erschleichen wollen.

Brandenburg hebelt freies Wahlrecht aus

Nach der Verabschiedung des Gesetzes standen Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen im Plenarsaal auf und klatschten.

Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ)

Der brandenburger Landtag hat heute einen Gesetzesvorschlag der rot-roten Landesregierung über ein „Parité-Gesetz“ angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass bei Landtagswahlen die Parteien verpflichtet sind, die Wahllisten zu gleichen Anteilen und abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Die Direktkandidaten in den Wahlkreisen bleiben von der Regelung aber ausgenommen, obwohl die Grünen vorgeschlagen hatten, die Parteien zu verpflichten jeweils zwei Wahlkreiskandidaten aufzustellen. Dieser Eingriff in das freie Wahlrecht ging dann der rot-roten Regierung aber doch zu weit, wahrscheinlich weil sie dann selber Probleme bei der Aufstellung der Direktkandidaten bekommen hätte.

Die kommenden Landtagswahlen im September sind übrigens noch nicht von der Quote betroffen sondern erst die übernächsten. Zunächst kann in Brandenburg also noch einmal frei gewählt werden.

 

Ist das Gesetz Verfassungskonform?

In der brandenburger Landespolitik gibt es jedoch auch Kritik. MAZ:

CDU, AfD und Freie Wähler lehnten das Gesetz ab und äußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen, weil es die Wahlfreiheit der Bürger einschränke. Eine Verfassungsbeschwerde kündigten die Piraten-Partei an, die nicht im Landtag vertreten ist.

Auch die brandenburger FDP kontert  und beruft sich auf den Verfassungsgrundsatz des Freien Wahlrechts. Ich persönlich bin mir übrigens nicht mal so sicher ob das brandenburger Paritätsgesetz wirklich verfassungswidrig ist, denn die brandenburger Landesverfassung geht in Sachen „Gleichstellung“ durchaus weiter als das Grundgesetz. Art. 12 (3) der Landesverfassung ist brisant:

„(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“

Da haben die Brandenburger damals anscheinend nicht aufgepasst, was für eine Verfassung sie da unterschreiben, den ein solcher Artikel öffnet feministischer Willkürherrschaft Tor und Tür. Von daher wundert es mich auch nicht, dass Brandenburg das erste Land ist, in dem dieser gefährliche feministische Blödsinn eingeführt wird. Zwar gibt es andere Verfassungsartikel die einer Parlamentsquote widersprechen (freies Wahlrecht Art 22(3) und ein Verbot rechtlicher Ungleichbehandlung Art 12(2)), doch im Falle sich widersprechender Verfassungsgrundsätze gilt es halt abzuwägen. Die feministische Sicht könnte sich dabei durchsetzen. Die Idee, die Demokratie einzuschränken wird dadurch aber natürlich nicht besser.

 

Bundesweiter Trend zum quotierten Wahlrecht

Brandenburg ist mit dem neuen Parité-Gesetz bundesweiter Vorreiter in Sachen Gender-Demokratie. Ähnliche Schritte werden von den linken Parteien in Deutschland aber auch in anderen Bundesländern wie z.B. Thüringen, geplant  und vorallem auch für die Bundesebene vorbereitet. Hier machen sich nicht nur Grüne, Linke und SPD für die Einschränkung des freien Wahlrechts stark, sondern auch verschiedene Politikerinnen der CDU, allen voran CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer.

Ich arbeite zur Zeit an einer „Femokratenliste“, einer Übersicht über alle Politiker und Organisationen, die sich in den Kopf gesetzt haben, die Gleichstellungsideologie über das demokratische Prinzip zu stellen und damit aktiv gegen das Grundgesetz arbeiten. In diesem Beitrag wird es dann auch eine ausführlichere verfassungsrechtliche Analyse geben.

Bis dahin können alle schon mal die DDR-Hymne auswendig lernen. Und dabei bitte immer hoffnungsvoll lächeln und salutieren:

CDU-Parteivorsitz für Geschlechterkampf instrumentalisiert

Es ist kurz nach 11 Uhr am 07.12.2018, als ich beginne, diesen Text zu schreiben. Der Bundesparteitag der CDU mit der mit Spannung erwarteten Wahl zum Parteivorsitz hat begonnen.

Gestern eine der letzten Talkshows zum Thema, Maybritt Illner im ZDF. Zu sehen hier: Youtube-Video. Mit dabei: Schriftstellerin Jana Hensel. Sie hat an diesem Abend eine Mission: Es sollte eine Frau sein, die den Parteivorsitz übernimmt. Natürlich verpackt sie diese Forderung geschickt.

Sie spricht beispielsweise ab Minute 21:28. Ich zitiere aus diesem längeren Redebeitrag:

[…] Ich hab das Gefühl gehabt, die CDU hat eigentlich nur einen Markenkern in den letzten Wochen gehabt, nämlich … das ist der konservative Markenkern. Die CDU hat viel mehr Wähler an die Grünen verloren seit der Bundestagswahl als ans rechte Lager, und trotzdem habe ich das Gefühl, man richtet sich ausschließlich an diese rechte Mitte, was immer das sein soll, ich weiß es nicht genau. Volkspartei zu sein bedeutet doch eben nicht, alte Zeiten zu beschwören, sondern bedeutet doch, Angebote an viele Gruppen der Gesellschaft zu machen … ich hab das von keinem einzigen der Kandiaten gehört … man muß sich an die Frauen wenden, man muß sich an die Migranten wenden, man muß sich auch an die Ostdeutschen wenden. Ich bin so viel unterwegs im Land, wissen sie [an die anderen Gesprächsteilnehmer gerichtet], wie wichtig Angela Merkel für die Frauen in diesem Land gewesen ist? Welche hohe emotionale Bindung viele Frauen an sie haben? Und ich hab das Gefühl von den Regionalkonferenzen geht das Signal aus „es darf bloß nicht passieren, dass eine Frau eine Frau beerbt“.

Aha, also hat auch Annegret Kram-Karrenbauer wohl im Wesentlichen die konservative Karte gezogen, um für sich auf den Regionalkonferenzen zu punkten („habe das von keinem Kandidaten gehört“). So stellt es jedenfalls Jana Hensel dar. Trotzdem verweist sie auf die Wichtigkeit des Geschlechts für die weibliche Wählerschaft, und dass man sich daher um diese Gesellschaftsgruppe kümmern muß. Und zwar in Form einer weiteren weiblichen CDU-Vorsitzenden und nicht wegen der politischen Inhalte, die jemand vertritt. Motto: Frauen halten sowieso zusammen. Eigentlich ein Armutszeugnis, was Hensel da den wählenden Frauen ausstellt, handeln sie doch aus einem schwesterlichen Gefühl und kümmern sich nicht darum, welche politischen Überzeugungen ein Kandidat / eine Kandidatin hat. Leider wird die Wahlentscheidung -insbesondere bei Frauen- wohl aus dem Bauch heraus und nach Sympathie getroffen und orientiert sich nicht an den Zielen, die ein Kandidat / eine Kandiatin vorgibt zu haben. Ich danke für die Bestätigung durch Frau Hensel. Im Übrigen: Kümmern sich männliche Politiker etwa nicht um weibliche Belange? Wer Wahlen gewinnen will, muß das doch tun. Mehr als andersherum, denn männliche Probleme stehen meist nicht auf der Agenda, wie wir alle wissen.

Ihre Mission verliert Frau Hensel nicht aus dem Blick, den zurechtgelegten Satz, den sie unbedingt unters Volk (und an die Deligierten des Parteitages) bringen will, wiederholt sie ab Minute 47:58.

[…] Als Signal an die Gesellschaft … einfach zu sagen „es darf im Prinzip nicht passieren, dass eine Frau einer Frau nachfolgt“, zumal dann …

Sie wird dabei unterbrochen vom CDU-Mann Franz-Josef Jung, leider kann ich nicht genau verstehen, was er sagt, er richtet sich aber gegen diese Inszenierung, es dürfe auf Angela Merkel keine weitere Frau folgen, und verweist darauf, dass -sollte die Phrase stimmen- AKK nicht die Chance hätte, die sie hat (bezogen auf die Wahl zum Bundesvorsitz).

Hensel erwidert darauf mit einem “ … dass sie das abstreiten müssen, ist doch klar“.

Merke: Wenn man für unbewiesene Aussagen kritisiert wird, nicht von der Marschrichtung ablenken lassen und den Kritiker bezichtigen, genau die unbewiesene Agenda zu verfolgen. Kritik ist der Beweis für die Richtigkeit der eigenen Aussage.

Es ist jetzt 12.15 Uhr, der Parteitag läuft noch. Man darf gespannt sein, wer den Parteivorsitz übernimmt. Und falls es nicht AKK wird, was von feministischer Seite aufgefahren wird an Gründen, woran das lag.