Nach der Verabschiedung des Gesetzes standen Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen im Plenarsaal auf und klatschten.
Der brandenburger Landtag hat heute einen Gesetzesvorschlag der rot-roten Landesregierung über ein „Parité-Gesetz“ angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass bei Landtagswahlen die Parteien verpflichtet sind, die Wahllisten zu gleichen Anteilen und abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Die Direktkandidaten in den Wahlkreisen bleiben von der Regelung aber ausgenommen, obwohl die Grünen vorgeschlagen hatten, die Parteien zu verpflichten jeweils zwei Wahlkreiskandidaten aufzustellen. Dieser Eingriff in das freie Wahlrecht ging dann der rot-roten Regierung aber doch zu weit, wahrscheinlich weil sie dann selber Probleme bei der Aufstellung der Direktkandidaten bekommen hätte.
Die kommenden Landtagswahlen im September sind übrigens noch nicht von der Quote betroffen sondern erst die übernächsten. Zunächst kann in Brandenburg also noch einmal frei gewählt werden.
Ist das Gesetz Verfassungskonform?
In der brandenburger Landespolitik gibt es jedoch auch Kritik. MAZ:
CDU, AfD und Freie Wähler lehnten das Gesetz ab und äußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen, weil es die Wahlfreiheit der Bürger einschränke. Eine Verfassungsbeschwerde kündigten die Piraten-Partei an, die nicht im Landtag vertreten ist.
Auch die brandenburger FDP kontert und beruft sich auf den Verfassungsgrundsatz des Freien Wahlrechts. Ich persönlich bin mir übrigens nicht mal so sicher ob das brandenburger Paritätsgesetz wirklich verfassungswidrig ist, denn die brandenburger Landesverfassung geht in Sachen „Gleichstellung“ durchaus weiter als das Grundgesetz. Art. 12 (3) der Landesverfassung ist brisant:
„(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“
Da haben die Brandenburger damals anscheinend nicht aufgepasst, was für eine Verfassung sie da unterschreiben, den ein solcher Artikel öffnet feministischer Willkürherrschaft Tor und Tür. Von daher wundert es mich auch nicht, dass Brandenburg das erste Land ist, in dem dieser gefährliche feministische Blödsinn eingeführt wird. Zwar gibt es andere Verfassungsartikel die einer Parlamentsquote widersprechen (freies Wahlrecht Art 22(3) und ein Verbot rechtlicher Ungleichbehandlung Art 12(2)), doch im Falle sich widersprechender Verfassungsgrundsätze gilt es halt abzuwägen. Die feministische Sicht könnte sich dabei durchsetzen. Die Idee, die Demokratie einzuschränken wird dadurch aber natürlich nicht besser.
Bundesweiter Trend zum quotierten Wahlrecht
Brandenburg ist mit dem neuen Parité-Gesetz bundesweiter Vorreiter in Sachen Gender-Demokratie. Ähnliche Schritte werden von den linken Parteien in Deutschland aber auch in anderen Bundesländern wie z.B. Thüringen, geplant und vorallem auch für die Bundesebene vorbereitet. Hier machen sich nicht nur Grüne, Linke und SPD für die Einschränkung des freien Wahlrechts stark, sondern auch verschiedene Politikerinnen der CDU, allen voran CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer.
Ich arbeite zur Zeit an einer „Femokratenliste“, einer Übersicht über alle Politiker und Organisationen, die sich in den Kopf gesetzt haben, die Gleichstellungsideologie über das demokratische Prinzip zu stellen und damit aktiv gegen das Grundgesetz arbeiten. In diesem Beitrag wird es dann auch eine ausführlichere verfassungsrechtliche Analyse geben.
Bis dahin können alle schon mal die DDR-Hymne auswendig lernen. Und dabei bitte immer hoffnungsvoll lächeln und salutieren:
„Ich persönlich bin mir übrigens nicht mal so sicher ob das brandenburger Paritätsgesetz wirklich verfassungswidrig ist, denn die brandenburger Landesverfassung geht in Sachen „Gleichstellung“ durchaus weiter als das Grundgesetz.“
Das mag sein. Aber ich denke, hierbei handelt es sich primär um eine Wahlrechtsreform und nur sekundär um ein Thema der Gleichstellung in Beruf oder öffentlichem Leben. Bin mir ziemlich sicher, dass eine Rechtsgüterabwägung deutlich in diese Richtung ausfallen dürfte. Zudem bricht Bundesrecht im Zweifel Landesrecht. Und das Demokratieprinzip (freie, geheime, gleiche, unmittelbare Wahlen) gehört zu den sog. Ewigkeitsparagraphen des GG.
gute Punkte. Hoffentlich setzen sich derartige Erwägungen auch in Brandenburg durch.
Außerdem bin ich noch auf GG Art 28 gestoßen:
„(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
[…]
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.“
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
„Ich arbeite zur Zeit an einer „Femokratenliste“, einer Übersicht über alle Politiker und Organisationen, die sich in den Kopf gesetzt haben, die Gleichstellungsideologie über das demokratische Prinzip zu stellen und damit aktiv gegen das Grundgesetz arbeiten.“
Klasse! Ich bin sehr gespannt darauf.
Genderpropaganda auf allen Kanälen, dazu Femokratie und Quoten…
…sollen sie nur weiter so viel unbezahlte Werbung für meine Homepage
https://www.verlag-natur-und-gesellschaft.de
bzw. mein Buch machen.