Schnapsidee bei der SPD: Frauenquote für den Bundestag

Beim Vorwärts, der Parteizeitung der SPD erschien ein Interview mit Elke Ferner, derzeit noch Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für alle außer Männer (BMFSFJ), die die Einführung einer Frauenquote für den gesamten Bundestag fordert. Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll mit den Einwänden für diesen Unfug.

  1. Natürlich kommt das ausgerechnet aus der SPD, die es als älteste Partei Deutschland in ihrer über 130jährigen Geschichte neben FDP und CSU noch nie geschafft hat, eine weibliche Parteivorsitzende zu wählen. Selbst CDU und AfD haben das schon geschafft. Wie wärs, erst mal vor der eigenen Tür zu kehren?
  2. Warum sollte man denn den Anteil der Frauen an der Bevölkerung zum Maßstab nehmen und nicht den (eher erbärmlichen) Anteil der Frauen an der Mitgliederschaft in den Parteien? Wenn man nämlich den nimmt, dann ist der derzeitige Anteil der Frauen an der Sitzverteilung im Bundestag durchaus angemessen zu dem entsprechenden Interesse der Frauen, sich auch in Parteien zu engagieren.
  3. Wenn man damit anfängt, wo sind dann die Quoten nach Altersverteilung, Berufszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Migrationshintergrund, Behinderung, sexueller Orientierung, Haarfarbe und favorisierten Fußballverein? Mir würden sicher noch ein paar andere Kriterien einfallen. Warum sollte alleine die Geschlechtszugehörigkeit ein Kriterium sein, andere Merkmale bleiben aber außen vor und sind es nicht wert für eine Quote? Der Punkt ist nämlich, man kann alle diese Quoten nicht berücksichtigen. Dann müsste man bei jedem Bewerber berücksichtigen, ob er in der Kombination seiner Merkmale irgendwie zur Erfüllung irgendeiner bzw. sogar möglichst vieler Quoten genügt. Und was, wenn der jetzt auf einem Listenplatz sitzt, mit dem er es aber nicht mehr geschafft hat, ins Parlament zu kommen, weil die Partei nicht genug Prozente bekommen hat, und dadurch die schöne Quote kaputt ist? Wie man sieht, sind mehrere Quoten praktisch undurchführbar, und selbst wenn man es versuchen würde, dann würden nur noch die Quoten bestimmen, aber nicht die Kompetenz. Alleine wenn ich mir die Verrenkungen anschauen, die die CSU jedesmal bei einer bayerischen Kabinettsbildung veranstaltet, bei der möglichst alle bayerischen Bezirke ein Ministeramt abbekommen sollen, damit sich auch keiner benachteiligt fühlt, ist das abschreckend genug.
    Theoretisch durchführbar wäre also allenfalls eine einzige Quote, beispielsweise nach Geschlecht ohne weitere Quoten. Es ist aber überhaupt nicht einsichtig, warum die Geschlechtszugehörigkeit per Quote gegenüber anderen Merkmalen privilegiert werden sollte.
  4. Wie definiert ihr eigentlich „Frauen“? Ich dachte, sowas gibt’s nicht mehr bzw. ist nicht mehr eindeutig? Ist das nicht transfeindlich?
  5. Bei der jetzigen Bundestagswahl gab es drei Parteien, die annähernd eine 50:50 Quote auf ihren Listen hatte, SPD, Grüne und Linke. Frauen (und auch Männer) hätten also sehr viel tun können, eine höhere Frauenquote im Bundestag durchzusetzen. Diese Parteien haben aber zusammen nicht mal 40 % der Stimmen bekommen. Die meisten Frauen haben immer noch die CDU gewählt und selbst die AfD wurde von knapp 10 Prozent gewählt. Wenn es Frauen also so wichtig wäre, von Frauen vertreten zu werden, warum dann dieses krasse Missverhältnis?
    Und mal ganz ketzerisch gefragt, wenn Frauen sich fragen, wer denn nun Frauenrechte vertritt, sie aber die seit zwei Jahren ansteigenden Sexualdelikte auf offener Straße und den zunehmenden Einfluss des Islam für wichtiger für ihr eigenes Leben und ihren Status als Frau halten als wer nun in irgendwelchen Aufsichtsräten oder Parlamenten sitzt, sind dann die 10% für die AfD nicht auch erklärbar?
  6. Wie stellt Ihr Euch das denn konkret vor? Wie ist das dann bei den Direktmandaten? Wenn der Wahlkreis X von Partei A schon einen Mann aufgestellt hat, darf der benachbarte Wahlkreis Y keinen Mann mehr aufstellen? Und wenn Partei A in Wahlkreis Y dann doch eine Frau aufstellt, die Wähler dort aber lieber den Mann aus Partei B wählen? Soll das irgendwie verboten oder sanktioniert werden? Das wäre doch nur lösbar, wenn man Direktmandate aufgibt und reine Listenwahlen macht. Das würde aber bedeuten, dass es evtl. Landstriche gibt, die gar keinen Vertreter mehr im Parlament hätten. Bei sowas machen CDU/CSU unter Garantie niemals mit.
  7. Hätten wir nur noch Listenwahl, soll dann jede Partei verpflichtet werden, auf ihren Listen eine 50:50 Quote einzuhalten? Was ist, wenn eine Partei aber einfach nicht genug Frauen findet für die Liste? Darf die dann nicht antreten? Oder muss jetzt auf jeder Listenaufstellungsversammlung ein Notar sitzen, der beglaubigt, dass die Partei leider tatsächlich nicht genügend Frauen für die Liste gewinnen konnte und daher ausnahmsweise dennoch antreten darf? Und wollt Ihr allen ernstes der feministischen Partei „Die Frauen“ aufdrücken, dass sie jetzt gefälligst zu 50% Männer aufzustellen hat?
  8. Der letzte Punkt leitet über zum wichtigsten Einwand: Der Vorschlag dieser Frauenquote ist massiv verfassungswidrig. Habt Ihr eigentlich noch nichts daraus gelernt, als 2014 der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz schon verbot, auch nur die aktuelle Frauenquote jeder Partei auf den Stimmzetteln abzudrucken? Wie viel mehr verfassungswidrig wäre es dann, wenn der Staat den Bürgern vorgeben wollte, wen sie wählen dürfen und wen nicht?

    Art 38 I des Grundgesetzes regelt für die demokratische Wahl in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt:

    „Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

    Diese Wahlrechtsgrundsätze sind das Kernstück der Demokratie, bei der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und haben grundrechtsgleichen Charakter. Näheres dazu findet man z.B. bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und auf juraindividuell.de. Ganz konkret verstößt eine Frauenquote gegen der Grundsatz der freien Wahl, wozu bei letzterem Link ausgeführt wird:

    Nun spricht Art 38 GG auch von einer freien Wahl. Insofern wird also verlangt, dass der Staat die Bürger nicht inhaltlich zu einer Entscheidung verpflichtet. Vielmehr muss der Wähler die Möglichkeit haben seine Stimme abseits von jeglichem Zwang und ohne irgendwelche unzulässigen Beeinflussungen abzugeben. Das beinhaltet sicherlich nicht nur, dass die Stimmabgabe selbst frei von diesen Beeinflussungen ist, sondern auch, dass das Urteil, dass die Wähler sich machen einem freien und offenen Meinungsbildungsprozess entspringt.

    Und auch die bpb führt aus:

    Mit den Grundsätzen des freien und gleichen Wahlrechts hängt auch entscheidend die Chancengleichheit der Parteien zusammen. Keine demokratische Partei darf durch die Wahlgesetzgebung oder durch die Wahlrechtsgrundsätze benachteiligt werden.

    Mit anderen Worten: Der Staat hat nicht das geringste Recht, den Parteien in die Aufstellung ihrer Kandidaten hineinzureden. Weil er damit auch den Bürgern das Recht beschneidet, zu wählen, wen auch immer man will. Im Extremfall: Wenn der Wähler, der Souverän entscheidet, zu 100% eine Partei zu wählen, die auch zu 100% aus Männern (oder aus Frauen) besteht, dann ist dies das gute Recht der Wähler, und der Staat hat einen Teufel zu tun, dieses irgendwie zu beschneiden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Aufstellung der Kandidaten demokratischen Prinzipien genügt. Eine wie auch immer geartete Geschlechterparität ist aber kein demokratisches Prinzip, sondern genau das Gegenteil davon.

  9. Sind das jetzt die Leute (sprich: die SPD), die der AfD ständig vorwerfen, verfassungsfeindlich zu sein, natürlich ohne konkrete Benennung irgendwelcher angeblich verfassungsfeindlicher Ziele? Ja. Und das sind das nicht auch die Leute, die sich schon seit Jahren einen feuchten Kehricht um die Verfassung scheren? Und bei denen dieser Vorschlag sozusagen in einer gewissen Tradition steht? Natürlich. Beispiele gefällig?
    • Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Art. 5, Meinungsfreiheit)
    • Frauenquote (Art 3, Gleichberechtigung; Art 33, Leistungsprinzip)
    • Beschneidungsgesetz (Art 3, Gleichberechtigung; Art 4, Religionsfreiheit; Art 140, Verbot des Zwangs zur Teilnahme an religiösen Ritualen)
    • Zur Zeit 14 laufende Auslandseinsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets (Art 26, Verbot eines Angriffskrieges)

    Das, was Frau Ferner da vorschlägt, ist nicht weniger als die Abschaffung eines der wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie, nämlich das Recht des Souveräns, selbst zu entscheiden, wen er ins Parlament wählen will und wen nicht. Noch Fragen? Danisch würde jetzt fragen: Wer wählt sowas?

19 Kommentare zu „Schnapsidee bei der SPD: Frauenquote für den Bundestag“

  1. Ich wäre ja für die Einführung einer Kompetenzquote, aber das mal dahin gestellt….
    Der Sozialismus hat 130 Jahre Zeit gehabt zu beweisen, dass er funktioniert, und das hat er nie nimmer nirgendwo. Er hat es nur auf Platz 2 der Weltrangliste der Völker und Massenmorde gebracht. Ich finde es ist Zeit, ihgn zu Grabe zu tragen. Mit all seinen Nebenkonzepten.

  2. Das 9. Argument ist am wichtigsten, hier ist einige Literatur zur Verfassungsfeindlichkeit von Frauenquoten in Parlamenten und Parteien. Bei dem bisherigen Verständnis unseres Grundgesetzes hätten Frauenquoten in Parlamenten keine Chance, insofern sind das hier ultralinke Träumereien, die auf eine Wiedergeburt der DDR hinauslaufen..
    Die meisten Quellen sind übrigens von 2013 oder älter, d.h. das Thema ist längst sehr gut verstanden, alle Argumente wurden 100e Male aufgetischt, Frau Ferner will es nicht wissen. Wenn sich die SPD inhaltlich erneuern will, dann könnte das mit solchen denkblockierten Personen schwierig werden. Aber die SPD möchte ja sowieso mehr nach links rücken, die Wiedergeburt der DDR wäre immerhin eine klare Linie.

    1. Danke für Deinen Hinweis! Ich sollte eh viel öfter bei Deiner Seite vorbei schauen. Da steht ja oft vieles schon sehr gut aufbereitet.

    2. „Wenn sich die SPD inhaltlich erneuern will, dann könnte das mit solchen denkblockierten Personen schwierig werden. “

      Kann mir den Kalauer nicht verkneifen, ob es sich beim Problem der denkblockierten auch um ein Problem von Blockdenken handelt.

  3. Die scheinen Geheimbünde zu bilden, von niemandem unter dieser Flagge gewählt, weil nicht so angetreten.

    „Bietet sich dadurch die Chance für eine parteiübergreifende Frauen-Fraktion im Bundestag?“

    Das wird indirekt bestätigt.

    „Wir sind weiter selbstbewusst, wir sind durchsetzungsstark und wir werden unsere frauenpolitischen Forderungen mit parteiübergreifenden Allianzen auch in den kommenden vier Jahren nach vorne bringen.“

    http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/manner-manner-manner-und-nur-wenige-frauen

    Warum diese Christin aber gegen ihre Glaubensgebote verstößt indem sie die Unwahrheit sagt, verstehe ich nicht so richtig.

    „Das ist auf jeden Fall auch ein wichtiges Thema. Warum zum Beispiel werden diejenigen, die in der Pflegebranche beschäftigt sind – und das sind nun einmal weit überwiegend Frauen –, so viel schlechter bezahlt, als diejenigen, die Autos reparieren?“

    Eine kurze Internetrecherche zeigt genau das Gegenteil.

    KfZ Mechaniker 22.100 – 29.701 € pro Jahr

    Altenpflegerin 25.742 – 34.752 € pro Jahr

    https://www.gehalt.de/beruf/berufe-von-a-bis-z

    Ist das der Bundestag? Politik in Geheimbünden mit Fake News?

  4. „die seit zwei Jahren ansteigenden Sexualdelikte auf offener Straße“

    Es gab dazu zwei bemerkenswerte Artikel letzten Monat:

    Bayerische Polizeistatistik: Anstieg der Vergewaltigungen – Thomas Pany, 13.09.2017

    Vergewaltigungen in Bayern: Herrmann muss „Schockzahlen“ zurechtrücken – Thomas Pany, 21.09.2017

    „Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 stiegen diese (überfallartige Vergewaltigungen durch Einzeltäter, Einf. d.A.) in Bayern insgesamt von 68 auf 71 Delikte leicht an (+4,4 Prozent). Während hier im ersten Halbjahr 2017 bei den tatverdächtigen Deutschen und tatverdächtigen Nichtdeutschen ohne Zuwanderer ein leichter Rückgang zu verzeichnen war (Deutsche TV von 25 auf 20 Fälle, Nicht-Deutsche TV ohne Zuwanderer von elf auf acht Fälle), stieg hingegen die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer von neun auf 17 Fälle an.“

    Der folgende Absatz ist jedoch besonders interessant:

    Dort wurde dann zurechtgerückt, dass der Tatbestand der Vergewaltigung durch die Verschärfung des Straftrechts auch schwere sexuelle Nötigung enthält: „Daraus ergäben sich ‚zwangsläufig‘ Steigerungen bei den erfassten Delikten.“ Aber auch andere Faktoren hätten einen Einfluss, berichtet der Merkur von der Pressekonferenz, „etwa eine gestiegene Sensibilität in der Öffentlichkeit, die eine erhöhte Anzeigebereitschaft mit sich bringe“.

    Mit anderen Worten: Die Verschärfung des §177 läßt die Fallzahlen in die Höhe schnellen. Also damit konnte ja niemand rechnen! Stehen Ausländer unter Verdacht, wird das zurecht aufgeführt. Das gilt natürlich für alle Menschen gleichermaßen, deswegen: Bitte merken und bei Gelegenheit wieder hervorholen.

    1. „Die Verschärfung des §177 läßt die Fallzahlen in die Höhe schnellen. Also damit konnte ja niemand rechnen! “
      Nu ja, es war schon formuliertes Ziel, Tatbestände ins Strafrecht zu legen, die man zuvor nicht dort hatte – die sogenannte „Schutzlücke“ zu schließen bedeutet genau, mehr Fälle aburteilbar zu machen.

      Dabei hatte man als Feindbild allerdings ganz klar den weißen heterosexuellen Mann im Kopf, und genau bei dem sind die Fallzahlen trotz aller Verschärfungen rückläufig…

  5. Das ist schon mal so ein Grundirrtum, dass Männer Männer vertreten und Frauen Frauen. Jeder einzelne Abgeordnete vertritt das ganze Volk, alle Bundesländer und alle 4000 Geschlechter. Es ist absurd anzunehmen, die Männer würden konsequente Männerpolitik machen. Dann wäre eine so profeministische Politik gar nicht möglich, ganz im Gegenteil. Frauen hätten schon gar kein Stimmrecht, dürften ohne Erlaubnis der Männer das Haus nicht verlassen, dürften von Männern beliebig verprügelt werden usw.

    1. Volle Zustimmung. Also, dass Männer nicht spezifisch Männer gegenüber Frauen vertreten.

      Ob der, den sie vertreten, tatsächlich das Volk ist oder nicht eher das Kapital, darüber sprechen wir ein andermal. Aber jedenfalls übervorteilen die die Frauen auf keinen Fall.

    2. „Es ist absurd anzunehmen, die Männer würden konsequente Männerpolitik machen.“

      Die männlichen Wähler bzw. Mitglieder der Grünen unterstützen ja offensichtlich die verfassungswidrige Geschlechterapartheid der Grünen, die im Frauenstaut verankert ist und zum Markenkern der Grünen gehört. Dies Männer sind der Beweis, daß viele Männer gegen die Interessen und Grundrechte von Männern kämpfen.

      Der Wahlausgang ist sowieso in geschlechterpolitischer Hinsicht extrem deprimierend. Die Grünen sind nicht etwa unter 5% gelandet, sondern haben ihren Anteil sogar noch leicht steigern können und kommen schlimmstensfalls in einer Jamaika-Koalition in Machtpositionen, wo sie ihren Geschlechterrassismus voll ausleben können!

  6. danke aranxo, ich war auch schon drum und dran über diesen wahnsinn von frau ferner einen beitrag zu schreiben. ich halte diesen vorschlag, der im SPD-magazin „vorwärts“ so unkritisch aufgenommen wird, für nicht einfach nur dumm, sondern für absolut demokratiegefährdend. als ich das interview im „vorwärts“ gelesen habe, habe ich richtig angst bekommen, denn mit einer 50% frauenquote im parlament droht die delegitimierung der gesamten volksvertretung, der regierung und sämtlicher öffentlicher institutionen, die sich nun mal alle aus dem parlament ableiten. damit wäre im deutschland eine pseudo-demokratie weil nicht mehr die stimme des volkes sondern die quote herrschen würde. wegen ein bisschen femi-populistischer gleichstellerei ohne sinn und verstand wird hier noch einestages demokratie, freiheit und rechtsstaat völlig abgeschafft. die SPD sollte sich schleunigts von diesem gedankenlosen schrott, den genossin ferner da von sich gegeben hat distanzieren.

  7. „Das bedeutet konkret, dass der Staat den Parteien nicht vorschreiben darf, wie sie ihre Wahllisten bzw. ihre Direktmandate aufzustellen haben.“
    Das ist in der Form nicht richtig, denn selbstverständlich gibt es gesetzliche Regelungen, wie Wahllisten aufgestellt werden.
    Er darf schon vorgeben, WIE Wahllisten aufgestellt werden, aber nicht, WER darauf zu stehen hat.

    Ich empfinde es als wichtig, das zu beachten, denn es wird diesem Argument sofort entgegengehalten werden.
    So gibt es eine vom Prinizp her gut begründete, vom Wert her aber willkürliche Festlegung eines Mindestalters, das für aktive und passive Wahl unterschiedlich ist.
    Es gibt eine ganze Reihe an Vorgaben, wie die Aufstellung von Wahllisten zu geschehen hat, siehe:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht#Bestimmung_der_Kandidaten

    Der Staat schreibt also gewisse Vorgaben vor, und ohne gewisse Formalien geht es auch nicht.
    Die Frage ist also nicht, ob der Staat Vorgaben machen darf, denn das darf er und muss er sogar.
    Die Frage ist, ob es Kriterien gibt, WELCHE Vorgaben er machen darf und welche nicht. Bzw. welche Vorgaben mit dem Prinzip einer Demokratie vereinbar sind und welche nicht.

    Zum einen würde ich sagen, dass grundsätzlich ein Prinzip der Sparsamkeit bei Vorgaben beachtet werden sollte.
    Die Formalien zu Wahlvorschlägen sind kritisierbare, aber auch wohlbegründete Vorgaben, um es nicht zu einfach zu machen, Parteien mit Wahllisten auf dem Wahlzettel zu platzieren. Nicht zuletzt Erfahrungen mit der Weimarer Republik haben dabei ihren Niederschlag gefunden.

    Wir sollten uns aber einig sein, dass es möglichst keine oder doch nur wenige Vorgaben dazu geben darf, WER auf Wahllisten aufgestellt werden darf oder muss, denn genau das ist ein Merkmal autoritärer nichtdemokratischer Strukturen.
    Ein Bezug auf das Alter erscheint mir als einzige Ausnahme gerechtfertigt, irgendwo muss es da eine Grenze geben – wobei die Lage dieser Grenze immer kritisierbar bleibt.

    „[…] das juristische Prinzip der Gleichberechtigung (GG Art 3) zum politischen Prinzip der „Gleichstellung“ (quasi gleichbedeutend mit „Frauenförderung“) verwässert wird.“

    Da wird nix „verwässert“, das hieße ja, es würde „verdünnt“, ausgedünnt oder dergleichen. Gleichberechtigung und Gleichstellung sind grundsätzlich einander ausschließende Prinzipien, und das sollte immer klar dargestellt werden und nicht mit solchen Aussagen „verwässert“ werden. Richtig wäre also etwa: Das Prinzip der Gleichberechtigung soll zum politischen Prinzip der Gleichstellung umgekehrt werden.

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