Das Landesverfassungsgericht in Thüringen hat einer Klage der AfD Recht gegeben und das Paritätsgesetz der rot-rot-grünen Regierungsparteien für verfassungswidrig erklärt. Die FAZ lässt Gerichtspräsident Stefan Kaufmann ausführlich zu Wort kommen. Ein Auszug:
Mit der Verpflichtung zu einer paritätischen Besetzung von Wahllisten werde „ohne Rechtfertigung in Verfassungsrechte eingegriffen“, sagte Kaufmann. Das Gesetz beeinträchtige die Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie die Rechte der Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit und damit zugleich auch das aktive und passive Wahlrecht.
Dieser Etappensieg der Demokratie gegen den feministischen Angriff auf die freie und gleiche Wahl und die Parteienfreiheit wurde ausgerechnet Dank der Thüringer AfD errungen, dessen Sprecher und Fraktionsvorsitzender Björn Höcke nicht gerade für seine verfassungstreue Gesinnung berühmt ist. Genau dieser Höcke hat aber den eigentlichen Zweck des Paritätsgesetzes genau erfasst und benannt. FAZ zitiert ihn:
„Das Gesetz stellte einen Versuch dar, mittels Quotenregelung den politischen Wettbewerb zugunsten des rot-rot-grünen Lagers zu verzerren“
Offenbar werden grundlegende Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats und des fairen politischen Wettbewerbs sogar von den völkischen Revoluzzern in Erfurt noch besser verstanden, als von den linksgrünen Regierungsparteien. Die AfD frohlockt über ihren ehrlich verdienten Erfolg, für den sie von Rot-rot-grün eine Steilvorlage bekommen haben:
Nicht nur die AfD ist gegen Wahlquotierungen. Auch FDP und CDU äußerten sich kritisch. MDR:
Bestätigt sehen sich auch die Liberalen. Franziska Baum, justizpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, sagte, es sei ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteimitglieder, wenn der Gesetzgeber die Geschlechterverteilung auf der Wahlliste vorschreibe.
Und SPON:
Auch die CDU kritisierte Rot-Rot-Grün angesichts der Entscheidung hart. Der stellvertretende Landeschef Christian Hirte bezeichnete das Urteil als „das traurige Ergebnis eines rein ideologischen Vorhabens, das mit Zwang und Scheuklappen in ein Gesetz gegossen wurde“
Vielleicht sollte Herr Hirte diese Kritik auch und vor allem an seine eigene Bundespartei wenden, denn bekanntlich reihen sich die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und große Teile der Frauenunion ebenfalls in die Reihen der demokratiemüden Quotengouvernanten ein und planen Frauenquoten im politischen Betrieb nicht nur parteiintern, sondern auch auf legislativer Ebene. Auch Merkel unterstützt diese Bestrebungen mehr oder weniger stillschweigend. Für die aktuelle Quotendiskussion in der CDU kann die Thüringer Entscheidung als Signal gedeutet werden. Denn die Argumente gegen das Paritätsgesetz, die sich nun durchgesetzt haben, gelten ja m.E. auch für parteiinterne Frauenbevorzugungspolitik. AKK und ihre Mitstreiter, die den freien Wettbewerb in ihrer Partei unterbinden und Nachwuchspolitikerinnen zu Quotenfrauen degradieren, könnten nun mit Verweis auf Thüringen wirkungsvoller in die Schranken gewiesen werden. Auch für das Land Brandenburg, wo mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das dort beschlossene Paritätsgesetz anhängig sind, ist die Entscheidung in Weimar beispielhaft. In Brandenburg soll das Landesverfassungsgericht in Potsdam dieses Jahr über die Parlamentsquote entscheiden.
Entscheidung fiel nicht einstimmig
Laut Medienberichten stand es bei der Abstimmung im Verfassungsgericht sechs zu drei Stimmen. Es gibt am Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar also offenbar drei Richter, die in quotierten Wahlen und in der Einschränkung des passiven Wahlrechts für Männer kein großes Problem für den demokratischen Rechtsstaat sehen. (Hier der Link zur 60-seitigen Urteilsbegründung, die ich noch nicht gelesen habe.) Die drei abweichenden Richter (zwei Frauen, ein Mann) spielen zur Begründung die alte Platte von der „strukturellen Benachteiligung von Frauen“ ab und beziehen sich auf Art. 2 (2) der Landesverfassung:
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.
Ganz unrecht haben die drei also nicht, denn in der Thüringer Verfassung (und übrigens auch in der Brandenburger) ist nämlich das feministische Prinzip der „Gleichstellung“ verankert, im Gegensatz zum GG, wo nur von „Gleichberechtigung“ die Rede ist. Wenn dieser Artikel nun Alleingültigkeit hätte, wäre ein Paritätsgesetz durchaus verfassungskonform, ja sogar geradezu geboten. Doch dem ist natürlich nicht so:
Art. 46 (1) Wahlen nach Artikel 49 Abs. 1 und Abstimmungen nach Artikel 82 Abs. 6 dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Da also auch Thüringen als demokratisches Land verfasst ist, in dem freies und gleiches Wahlrecht herrscht, kann allein deshalb schon eine Zwangsquote bei Wahlen nicht als „geeignete Maßnahme“ zur „Gleichstellung“ gelten, denn Quoten verstoßen gegen die Wahlfreiheit und bevorzugen Frauen.
Prognose: Das Parteiengesetz wird ins Visier geraten
Natürlich sehen die linken Utopisten und Männerhasser in der Weimarer Entscheidung keinen Anlass, ihren Gender-Kindergarten zu hinterfragen. Weit gefehlt! Natürlich muss man gerade jetzt nur um so entschiedener für Parität, Empowerment und Eierkuchen für alle (außer Männer) kämpfen. Doch der Fokus könnte sich verschieben. SPON berichtet weiter:
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag Katrin Göring-Eckardt forderte eine Kommission, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeitet. „Das Urteil ändert nichts daran, dass die Parlamente die gesellschaftliche Realität nicht abbilden und zu wenige Frauen vertreten sind“, sagte Göring-Eckardt der Nachrichtenagentur dpa. „Es ist Aufgabe von Parteien, das zu lösen.“ Die Grünen planen demnach für September einen Antrag im Bundestag, der die Einsetzung einer entsprechenden Kommission vorsieht.
Auch Giffeys Frauenministerium meldete sich schon entsprechend zu Wort:
Giffeys Haus unterstütze alle Initiativen und Vorschläge, die den Anteil von Frauen in Parlamenten erhöhen könnten. „Insoweit bedauern wir das Thüringer Urteil.“ Neben den Paritätsgesetzen gelte es, politische Teilhabe von Frauen auch durch andere Instrumente zu fördern. Dabei seien vor allem die Parteien in der Pflicht, sagte die Sprecherin.
Es ist also davon auszugehen, dass es neue Versuche geben wird. Aus den Andeutungen von KGE und Ministerin Giffey lässt sich erraten, dass eine Art Paritätsgesetz durch die Hintertür ins Spiel gebracht werden wird, bei dem die Parteien irgendwie zur Frauenbevorzugung verpflichtet werden. Gegen solche etwaigen Eingriffe in die innere Ordnung der Parteien wäre das GG leider relativ machtlos, denn zur Parteienfreiheit heißt es in Art. 21 nur:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.
An der inneren Ordnung der Parteien darf verfassungsrechtlich also durchaus von oben herum gedoktert werden, solange nicht näher definierte „demokratische Grundsätze“ und die „Gründungsfreiheit“ gewahrt bleiben. Parteiinterne Männerbenachteiligung, wie sie in allen linken Parteien betrieben wird, gilt jedenfalls schon seit Jahrzehnten als vereinbar mit diesen „demokratischen Grundsätzen“ und wenn nun selbst in der CDU Frauenquoten etabliert werden, würde sich wenig Widerstand dagegen regen, Quoten auch auf der Ebene des Parteiengesetzes zu verankern. Womöglich wird es den feministischen Antidemokrat*_innen von SPD, Grünen, Linken und CDU also auf diesem Wege gelingen, den Wahlprozess indirekt zu manipulieren. Diese indirekte Wahlverzerrung wäre in der Sache zwar schwächer, dafür aber verfassungsrechtlich weniger angreifbar. AfD, FDP und die letzten verbliebenen Demokraten in der Union sollten darauf vorbereitet sein und Strategien entwickeln, um diesen erwartbaren Schachzug vorzubeugen.