Thüringer #Paritätsgesetz gekippt: Freies und gleiches Wahlrecht bestätigt

Das Landesverfassungsgericht in Thüringen hat einer Klage der AfD Recht gegeben und das Paritätsgesetz der rot-rot-grünen Regierungsparteien für verfassungswidrig erklärt. Die FAZ lässt Gerichtspräsident Stefan Kaufmann ausführlich zu Wort kommen. Ein Auszug:

Mit der Verpflichtung zu einer paritätischen Besetzung von Wahllisten werde „ohne Rechtfertigung in Verfassungsrechte eingegriffen“, sagte Kaufmann. Das Gesetz beeinträchtige die Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie die Rechte der Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit und damit zugleich auch das aktive und passive Wahlrecht.

Dieser Etappensieg der Demokratie gegen den feministischen Angriff auf die freie und gleiche Wahl und die Parteienfreiheit wurde ausgerechnet Dank der Thüringer AfD errungen, dessen Sprecher und Fraktionsvorsitzender Björn Höcke nicht gerade für seine verfassungstreue Gesinnung berühmt ist. Genau dieser Höcke hat aber den eigentlichen Zweck des Paritätsgesetzes genau erfasst und benannt. FAZ zitiert ihn:

„Das Gesetz stellte einen Versuch dar, mittels Quotenregelung den politischen Wettbewerb zugunsten des rot-rot-grünen Lagers zu verzerren“

Offenbar werden grundlegende Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats und des fairen politischen Wettbewerbs sogar von den völkischen Revoluzzern in Erfurt noch besser verstanden, als von den linksgrünen Regierungsparteien. Die AfD frohlockt über ihren ehrlich verdienten Erfolg, für den sie von Rot-rot-grün eine Steilvorlage bekommen haben:

Nicht nur die AfD ist gegen Wahlquotierungen. Auch FDP und CDU äußerten sich kritisch. MDR:

Bestätigt sehen sich auch die Liberalen. Franziska Baum, justizpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, sagte, es sei ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteimitglieder, wenn der Gesetzgeber die Geschlechterverteilung auf der Wahlliste vorschreibe.

Und SPON:

Auch die CDU kritisierte Rot-Rot-Grün angesichts der Entscheidung hart. Der stellvertretende Landeschef Christian Hirte bezeichnete das Urteil als „das traurige Ergebnis eines rein ideologischen Vorhabens, das mit Zwang und Scheuklappen in ein Gesetz gegossen wurde“

Vielleicht sollte Herr Hirte diese Kritik auch und vor allem an seine eigene Bundespartei wenden, denn bekanntlich reihen sich die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und große Teile der Frauenunion ebenfalls in die Reihen der demokratiemüden Quotengouvernanten ein und planen Frauenquoten im politischen Betrieb nicht nur parteiintern, sondern auch auf legislativer Ebene. Auch Merkel unterstützt diese Bestrebungen mehr oder weniger stillschweigend. Für die aktuelle Quotendiskussion in der CDU kann die Thüringer Entscheidung als Signal gedeutet werden. Denn die Argumente gegen das Paritätsgesetz, die sich nun durchgesetzt haben, gelten ja m.E. auch für parteiinterne Frauenbevorzugungspolitik. AKK und ihre Mitstreiter, die den freien Wettbewerb in ihrer Partei unterbinden und Nachwuchspolitikerinnen zu Quotenfrauen degradieren, könnten nun mit Verweis auf Thüringen wirkungsvoller in die Schranken gewiesen werden. Auch für das Land Brandenburg, wo mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das dort beschlossene Paritätsgesetz anhängig sind, ist die Entscheidung in Weimar beispielhaft. In Brandenburg soll das Landesverfassungsgericht in Potsdam dieses Jahr über die Parlamentsquote entscheiden.

 

Entscheidung fiel nicht einstimmig

Laut Medienberichten stand es bei der Abstimmung im Verfassungsgericht sechs zu drei Stimmen. Es gibt am Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar also offenbar drei Richter, die in quotierten Wahlen und in der Einschränkung des passiven Wahlrechts für Männer kein großes Problem für den demokratischen Rechtsstaat sehen. (Hier der Link zur 60-seitigen Urteilsbegründung, die ich noch nicht gelesen habe.) Die drei abweichenden Richter (zwei Frauen, ein Mann) spielen zur Begründung die alte Platte von der „strukturellen Benachteiligung von Frauen“ ab und beziehen sich auf Art. 2 (2) der Landesverfassung:

Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.

Ganz unrecht haben die drei also nicht, denn in der Thüringer Verfassung (und übrigens auch in der Brandenburger) ist nämlich das feministische Prinzip der „Gleichstellung“ verankert, im Gegensatz zum GG, wo nur von „Gleichberechtigung“ die Rede ist. Wenn dieser Artikel nun Alleingültigkeit hätte, wäre ein Paritätsgesetz durchaus verfassungskonform, ja sogar geradezu geboten. Doch dem ist natürlich nicht so:

Art. 46 (1) Wahlen nach Artikel 49 Abs. 1 und Abstimmungen nach Artikel 82 Abs. 6 dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Da also auch Thüringen als demokratisches Land verfasst ist, in dem freies und gleiches Wahlrecht herrscht, kann allein deshalb schon eine Zwangsquote bei Wahlen nicht als „geeignete Maßnahme“ zur „Gleichstellung“ gelten, denn Quoten verstoßen gegen die Wahlfreiheit und bevorzugen Frauen.

 

Prognose: Das Parteiengesetz wird ins Visier geraten

Natürlich sehen die linken Utopisten und Männerhasser in der Weimarer Entscheidung keinen Anlass, ihren Gender-Kindergarten zu hinterfragen. Weit gefehlt! Natürlich muss man gerade jetzt nur um so entschiedener für Parität, Empowerment und Eierkuchen für alle (außer Männer) kämpfen. Doch der Fokus könnte sich verschieben. SPON berichtet weiter:

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag Katrin Göring-Eckardt forderte eine Kommission, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeitet. „Das Urteil ändert nichts daran, dass die Parlamente die gesellschaftliche Realität nicht abbilden und zu wenige Frauen vertreten sind“, sagte Göring-Eckardt der Nachrichtenagentur dpa. „Es ist Aufgabe von Parteien, das zu lösen.“ Die Grünen planen demnach für September einen Antrag im Bundestag, der die Einsetzung einer entsprechenden Kommission vorsieht.

Auch Giffeys Frauenministerium meldete sich schon entsprechend zu Wort:

Giffeys Haus unterstütze alle Initiativen und Vorschläge, die den Anteil von Frauen in Parlamenten erhöhen könnten. „Insoweit bedauern wir das Thüringer Urteil.“ Neben den Paritätsgesetzen gelte es, politische Teilhabe von Frauen auch durch andere Instrumente zu fördern. Dabei seien vor allem die Parteien in der Pflicht, sagte die Sprecherin.

Es ist also davon auszugehen, dass es neue Versuche geben wird. Aus den Andeutungen von KGE und Ministerin Giffey lässt sich erraten, dass eine Art Paritätsgesetz durch die Hintertür ins Spiel gebracht werden wird, bei dem die Parteien irgendwie zur Frauenbevorzugung verpflichtet werden. Gegen solche etwaigen Eingriffe in die innere Ordnung der Parteien wäre das GG leider relativ machtlos, denn zur Parteienfreiheit heißt es in Art. 21 nur:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

An der inneren Ordnung der Parteien darf verfassungsrechtlich also durchaus von oben herum gedoktert werden, solange nicht näher definierte „demokratische Grundsätze“ und die „Gründungsfreiheit“ gewahrt bleiben. Parteiinterne Männerbenachteiligung, wie sie in allen linken Parteien betrieben wird, gilt jedenfalls schon seit Jahrzehnten als vereinbar mit diesen „demokratischen Grundsätzen“ und wenn nun selbst in der CDU Frauenquoten etabliert werden, würde sich wenig Widerstand dagegen regen, Quoten auch auf der Ebene des Parteiengesetzes zu verankern. Womöglich wird es den feministischen Antidemokrat*_innen von SPD, Grünen, Linken und CDU also auf diesem Wege gelingen, den Wahlprozess indirekt zu manipulieren. Diese indirekte Wahlverzerrung wäre in der Sache zwar schwächer, dafür aber verfassungsrechtlich weniger angreifbar. AfD, FDP und die letzten verbliebenen Demokraten in der Union sollten darauf vorbereitet sein und Strategien entwickeln, um diesen erwartbaren Schachzug vorzubeugen.

Political Correctness: J. K. Rowling unter Beschuss wegen „Transphobie“ #IStandWithMaya

Die britische Schriftstellerin J. K. Rowling, weltbekannt für die Harry-Potter-Reihe, steht seit einigen Tagen im Visier von linken Medien und Twitteraktivisten, weil sie eine Frau verteidigt hat, die sich des „Misgenderns“ einer „Transfrau“ schuldig machte, also einem biologischen Mann, der sich als Frau ausgibt, als „er“ bezeichnete und außerdem meinte, dass das Geschlecht biologisch festgelegt und keine Entscheidung ist. Bei der Frau handelt es sich um Maya Forstater, eine Ökonomin, die bis vor kurzem beim Think Tank „Center for Global Development“ unter Vertrag war. Als sie dann den Trans-Kollegen „misgenderte“ und ihre verhängnisvollen Ansichten über Transgender äußerte, wurde ihr gekündigt. Forstater zog vor ein britisches Arbeitsgericht, was laut BBC allerdings entschied, dass:

that view is „not worthy of respect in a democratic society“

BBC weiter:

Ms Forstater […] was not entitled to ignore the rights of a transgender person and the „enormous pain that can be caused by misgendering“, employment judge James Tayler said.

Sprich: Das Gericht entschied, dass ihre Aussage keinen Schutz genießt und ihr Arbeitgeber daher das Recht hat, ihr aufgrund dieser Aussage zu kündigen. Unter dem Hashtag #IStandWithMaya versammeln sich Unterstützer Forstaters, die ihrer Aussage zustimmen bzw. ihre Kündigung und den Gerichtsentscheid gegen sie als Angriff auf die Meinungsfreiheit ansehen. Unter diesen Unterstützern findet sich auch Potter-Autorin Rowling:

Prompt erntete Rowling einen Shitstorm sogenannter „Transaktivisten“, die ihr „Transphobie“ vorwarfen, obwohl sie selbst sich eigentlich gar nicht über Transgender geäußert hat, sondern nur jemanden in Schutz genommen hat, der meinte, dass das Geschlecht biologisch festgelegt sei und dafür mit juristischer Deckung einen Posten verloren hat. Rowling und Forstater werden nun als „TERF“ bezeichnet, also als transexclusive radikal feminists. Dazu muss man wissen, dass es innerhalb des Feminismus die Auseinandersetzung darüber gibt, ob auch „Tansfrauen“, also quasi übergelaufenen Männern, das Diskriminierungsprivileg zusteht, oder eben nur den biologischen Frauen. Ein Teil der Radikalfeministinnen der Zweiten Welle (u.a. Alice Schwarzer) sehen „Transfrauen“ als fünfte Kolonne der Männlichkeit, also als Agenten des Patriarchats, während sich intersektionale Queer-Feministen der Dritten Welle darüber freuen, dass Transgender die verhassten Geschlechtskategorien durchbrechen. Ob nun Forstater und Rowling wirklich TERF sind, oder einfach nur ganz normale Frauen, die halt an der etablierten biologischen Sicht festhalten bzw. sich nicht den Mund durch aggressive Transaktivisten verbieten lassen wollen, sei mal dahingestellt, jedenfalls wurde der Streit um die beiden unbequemen Frauen schnell zu einem neuen Aufguss des Konflikts zwischen altem und neuem Feminismus.

Auch deutsche Medien haben das Thema aufgegriffen und attackieren Rowling und Forstater als „transphob“. In einem queerfeministischen Meinungsmagazin namens DER SPIEGEL teilt ein seine tiefsinnigen Gedanken zu dem Fall:

Wie kann die „Harry-Potter“-Autorin sich Hauselfen, Gestaltenwandler ausdenken, utopische Welten schaffen und in der Realität, außerhalb ihrer Bücher, so anachronistisch und kleingeistig denken?

Meinungsfreiheit und Biologie sind für ihn also „anachronistisch und kleingeistig“. Doch es geht noch lächerlicher:

Ein Feminismus, der im Jahr 2019 immer noch nicht Race, Klasse, Gender konsequent mitdenkt, sondern sich von Transfrauen bedroht fühlt, der Hass gegen Transmenschen weiter anheizt, während Transwomen of Color umgebracht werden, ist nichts weiter als ein Dementor – so heißen die magischen Seelenaussauger bei „Harry Potter“.

Frei von jeder logischen Argumentation wird aus Rowling hier ein rassistisches, seelenaussaugendes Ungeheuer. Wahrscheinlich ist sie sogar Klimawandelleugnerin und Putinanhängerin und alles nur deswegen, weil sie gesagt hat, dass man jemanden, der das bioloische Geschlecht für gültig hält, nicht ausgrenzen soll. Auch die FAZ beteiligt sich am fröhlichen politisch korrekten Schlachtfest. Redakteurin Natalia Wenzel-Warkentin verzichtet zwar auf direkte Angriffe gegen Rowling, bezeichnet aber Forstater ohne Belege als „transfeindlich“ und erwähnt mit keiner Silbe den naheliegenden Kritikpunkt, dass dies ein Angriff auf die Rede- und Gewissensfreiheit ist. In dieselbe Kerbe schlägt auch das linksidentitäre ZEIT ONLINE-Nebenprodukt ze.tt.

Es ist ein fürchterlicher Befund, dass in Großbritannien die Ansicht, dass das Geschlecht eines Menschen biologisch determiniert ist und nicht einfach gewechselt werden kann, keinen rechtlichen Schutz mehr genießt. Erst kürzlich wurde im Mutterland des westlichen Liberalismus eine Frau wegen entsprechender Äußerungen, bzw. wegen „Misgenderings“ festgenommen. Doch dies ist Angelegenheit der Briten. Bedrohlicher finde ich, dass auch deutsche Journalisten sich demonstrativ gegen die Meinungsfreiheit stellen, Andersdenkende verteufeln und die abstruse Idee, dass das Geschlecht eines Menschen von der biologischen Veranlagung unabhängig ist, zum unhinterfragbaren Dogma erklären.

Ich wünsche allen Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit, in der man vom Irrsinn unserer Zeit Abstand finden kann.

 

 

Zur Motivation von Falschbeschuldigungen und Vortäuschungen von sexuellen Übergriffen

Vorgestern (04.07.) berichtete ein Leserbrief bei Genderama über den Fall eines Mädchens aus Bozen (Südtirol/Italien), die eine Vergewaltigung durch zwei Schwarze vortäuschte, um „die Aufmerksamkeit ihres Freundes auf sich zu lenken“. Solche Fälle sind bekanntlich kein Einzelfall, sondern kommen regelmäßig vor. Es gibt keine verlässlichen Zahlen, weil Sexualstraftaten oft nicht nachgewiesen werden können und es außerdem sehr darauf ankommt, was die Statistik genau erfasst und was nicht. Eine Erläuterung dazu von einer auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei findet sich hier.

Definitiv sind diese Fälle aber signifikant häufig und eine Lüge der Klägerin muss immer in Betracht gezogen werden, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Experten sprechen außerdem davon, dass sich Fälle von Falschbeschuldigung und vorgetäuschten Sexualstraftaten häufen. Gerade bei Sorgerechtsstreitigkeiten muss besonders aufgepasst werden.

Geht es etwa nach einer Trennung „um die Kinder“ stellen sich mindestens 20% aller Beschuldigungen eines sexuellen Missbrauchs am Ende als Falschbeschuldigung heraus.

Sagt die verlinkte Anwaltskanzlei und meint damit anscheinend „nur“ die erwiesenen Falschbeschuldigungen, wobei viele Falschbeschuldigungen natürlich nicht zweifelsfrei festgestellt werden können.

Ich habe ein bisschen recherchiert und 47 Fälle von wahrscheinlich oder erwiesenermaßen vorgetäuschten sexuellen Übergriffen (meist Vergewaltigungen) grob untersucht und kategorisiert. Die Fälle spielten sich im deutsch-sprachigen Raum zwischen 2016 und heute ab und sind alle durch eine einfache online-Recherche ermittelt. Die Quellen sind meistens Lokalzeitungen. Hier die Auswertung:

Angaben zum vermeintlichen Opfer (bzw. zur Falschbeschuldigerin):

Junge Frau/Mädchen (unter 30): 38

Frau über 30: 9

Mann: 0

Angaben zum vermeintlichen Täter (bzw. dem falsch Beschuldigten):

(unbekannter) Deutscher, Westeuropäer oder keine Angabe: 17

(unbekannter) Ausländer, Südländer/Dunkelhäutiger, Osteuropäer: 16

Nahbereich/Bekanntenkreis (ohne Berücksichtigung der Herkunft): 12

Frau: 1

Meine kleine „Studie“ ist nicht repräsentativ, sondern soll nur einen Eindruck vermitteln bzw. eine Tendenz zeigen. Es wird deutlich, dass die große Mehrheit der Falschbeschuldigerinnen junge Frauen sind. Regelmäßig handelt es sich um unter-18-jährige Mädchen, doch der Durchschnitt liegt etwa bei Anfang 20. Die jüngste Täterin war 13, die älteste 45. Diese Zahlen decken sich auch etwa mit der Altersstatistik von Opfern realer sexueller Übergriffe.

Auf der Seite der vermeintlichen Täter handelt es sich überwiegend um Unbekannte, die, wenn ihr Äußeres näher beschrieben wird, oft als Südländer etc. beschrieben werden. Bei der einen einzigen Frau, die als vermeintliche Täterin angeführt wird, handelt es sich nur um eine Mittäterin. Die eigentliche (erfundene) Vergewaltigung soll auch in diesem Fall von einem Mann begangen worden sein. Sehr oft handelte es sich um Fälle, bei denen mehr als ein Täter angegeben wurde. Wenn sich diese Täterangaben aber nicht wesentlich unterschieden haben (z.B.: „zwei südländisch aussehende Männer“), habe ich sie nicht doppelt gewertet. Bei einem der Fälle handelt es sich übrigens um eine frei erfundene Vergewaltigung, die sich im Rahmen der Kölner Silvesternacht abgespielt haben soll. War die junge Frau, die auch schon vorher mehrfach wegen vorgetäuschten Vergewaltigungen polizeilich auffällig wurde, aufmerksamkeitssüchtig und wollte auch so gerne an dem großen internationalen Medienrummel teilhaben? Hat die Vorstellung von den knackigen Intensivtätern aus dem Orient gar ihre erotische Fantasie angeregt?

Damit kommen wir zu den Gründen für Falschbeschuldigungen und vorgetäuschte Sexualstraftaten. Manchmal ging es in den untersuchten Fällen darum, (gewaltlose) Seitensprünge zu rechtfertigen oder darum, den Ruf des Partners zu schädigen, um ihm das Sorgerecht zu entziehen. In anderen Fällen, wollten Frauen die Aufmerksamkeit ihres Freundes oder Ex-Freundes erregen, so z.B. auch in dem jüngsten Fall in Bozen. Doch meistens war kein klares Motiv zu erkennen bzw. wurde nicht darüber berichtet.

 

Ursachen für Falschbeschuldigung und Vortäuschung

Gerade unter dem Eindruck von #Metoo und diverser Aufschrei- und Dirndl-Debatten, in denen – nach meinem Gefühl – größtenteils gelogen, übertrieben und geheuchelt wird, habe ich mir verstärkt darüber Gedanken gemacht, warum Frauen Stories von sexuellen Übergriffen erfinden.

Faschbeschuldigungen und ähnliche Untaten können natürlich persönlichen Interessen dienen, wie z.B. der hinterlistigen Rufschädigung oder dem Anheizen von ausländerfeindlicher Stimmung oder sexueller Hysterie. Manche Frauen wollen sich auf diese Weise sicherlich Aufmerksamkeit und Mitleid erschleichen und natürlich geht es in einigen Fällen darum, dem Ex-Partner aus verschiedenen Gründen zu schaden, indem man ihm Straftaten anhängt. Gerade in unserer Zeit, in der das Thema der sexuellen Gewalt gegen Frauen kaum noch tabuisiert wird, weil es im medialen Diskurs nicht mehr als Schändung behandelt wird, sondern im Gegenteil eher als eine Art glorreiches feministisches Martyrium, werden falsche Behauptungen über Sexualstraftaten geradezu befördert. Es ist daher naheliegend, dass Frauen heutzutage solche Behauptungen aus Gründen der Inszenierung verbreiten, gerade wenn es sich um öffentlich bekannte Frauen handelt, die zu passenden Anlässen angebliche oder tatsächliche Vorfälle aus der Kiste holen, die Jahrzehnte zurückliegen. All dies ist für die Frage nach den Ursachen des Phänomens richtig und wichtig. Aber mich beschleicht, wenn ich von solchen Fällen lese, immer wieder der Gedanke, dass da auch mehr dahinter steckt: Nämlich das Ausleben von sexuellen Gewaltfantasien.

 

Weiblicher Masochismus und Opfermentalität

Spätestens Fifty Shades of Grey hat gezeigt: Frauen neigen zum Masochismus. Sie haben mehr oder weniger ausgeprägte Fantasien von sexueller Unterwerfung und dem Erleben von Schmerz und Gewalt. Weibliche Sexfantasien sind genauso schmutzig und gewaltsam wie die von Männern, nur dass Frauen dabei gerne die Opferrolle einnehmen, wie man ja auch im Feminismus regelmäßig beobachten kann. Es würde mich nicht wundern, wenn das bei manchen Frauen sogar soweit geht, dass sie heimlich davon träumen, brutal vergewaltigt zu werden. Diese Fantasien sind natürlich unterdrückt und können nicht einfach so ausgelebt werden. Doch die Behauptung, vergewaltigt worden zu sein, könnte dafür ein Ventil sein. Dazu drei Theorien:

  1. Projektion. Eigene dunkle tabuisierte sexuelle Wünsche werden auf den Mann projiziert, um sie dann anzuklagen bzw. zu skandalisieren, um sich selbst und anderen zu versichern, dass man auf der sauberen, reinen Seite steht.
  2. Ein bewusster oder unterbewusster Ruf nach einem starken männlichen Partner, den Frauen in unserer Gesellschaft aufgrund des mangelnden männlichen Selbstbewusstseins kaum haben können. Die masochistische Fantasie von gewaltsamer Beherrschung und männlicher Wildheit ist eine Auswucherung aus dem natürlichen (aber unerfüllten) weiblichen Wunsch nach männlicher Eroberung und Dominanz.
  3. Ein verschleierter Hilferuf. Sie könnte, adressiert an die Eltern, den Partner oder die Gesellschaft sagen wollen: „Wenn du mich nicht beschützt, dann holen mich Verbrecher“. Dies wäre weniger eine erotische Fantasie, als viel mehr ein Angstszenario. Doch ich habe das Gefühl, dass gerade bei Frauen Angst, Ekel und Lust fließend ineinander über gehen.

In allen drei Theorien passen Südländer bzw. Osteuropäer als Täterfiguren gut in die Story, denn diese Männer werden hierzulande mit Wildheit, Kriminalität und patriarchalischen Werten assoziiert. Gerade muslimische Männer werden in der westlichen Gesellschaft mit Vorliebe als Projektionsfläche für die eigenen Schwächen und Wünsche missbraucht. So müssen sie z.B. für den „Barbaren“ herhalten, den man in sich selbst trägt, während Feministen fleißig dabei sind, „toxische Männlichkeit“, überall, nur nicht bei sich selbst zu suchen. Ich möchte diese psychologischen Spekulationen hier einfach mal in den Raum stellen und bin gespannt, was das Forum dazu sagt.

Ich möchte damit übrigens nicht pauschal sagen, dass dies bei dem Mädchen in Bozen oder irgendeinem anderen konkreten Fall der Grund für die Tat gewesen sein muss. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man dies berücksichtigen sollte, wenn man sich mit dem Themenkomplex Falschbeschuldigung und sexuelle Belästigung befasst. Auch #Metoo und ähnliche Phänomene sollte man daraufhin untersuchen, ob da nicht dem einen oder anderen wohlanständigen amerikanischen Unschuldsfräulein die eigenen unterdrückten feuchten Träume durchgegangen sind. Dasselbe gilt für Feministen, die Vergewaltigungsstatistiken übertreiben und eine „rape-culture“ herbeireden.

Damit soll niemand für erotische Fantasien verurteilt werden. Ich klage nur an, dass man mit den eigenen Fantasien asozial und verantwortungslos umgeht, wie dies Falschbeschuldigerinnen und andere Lügnerinnen machen.

Ein guter Freund von mir ist in der Fetisch-Szene unterwegs. Er macht u.a. Shows und Foto-Shootings über Bondage, Auspeitschen/Spanking etc. Ich sag nur: Die Mädels stehen Schlange bei ihm, da können sexfeindliche Moralapostel wie Alice Schwarzer toben wie sie wollen. Frau muss also keine Gruselgeschichten auf Kosten von Männern in die Welt setzen, sondern sie kann ihre dunklen Triebe auch sozialverträglich ausleben.

Frau fälscht Unterschrift, um sich künstlich befruchten zu lassen – Ex-Mann muss Unterhalt zahlen

UPDATE (siehe unten)

Quelle: SPIEGEL ONLINE

Ein Ehepaar läßt Eizellen der Frau mit den Spermien des Mannes in einem Labor befruchten und einfrieren. Wenig später kommt es zur Trennung des Paares. Wiederum später läßt sich die Frau in mehreren Versuchen befruchtete Eizellen einpflanzen. Damit das Labor dies tut, ist die Unterschrift des Mannes notwendig – die sie kurzerhand fälscht. Sie wird schwanger und bekommt einen Sohn. Der unfreiwillige Vater klagt dagegen, dass er für das Kind Unterhalt zahlen muß.

Was wäre nach gesundem Rechtsempfinden das Resultat dieser Klage?

Natürlich, dass die Frau mit ihrem Wunsch auf Unterhalt in die Wüste geschickt wird. SIE hat unmoralisch gehandelt, hat in krimineller Weise die Unterschrift gefälscht und wusste somit, dass das Ganze nicht in Ordnung ist. Wenn eine Person meint, die Unterschrift eines anderen Menschen fälschen zu müssen, dann weiß diese Person, dass sie die Original-Unterschrift nicht bekommen würde, wenn sie darum bitten würde. Sie handelt also gegen den Willen der so betrogenen Person.

Was in jeder anderen Konstellation sonnenklar ist (gefälschte Scheck-Unterschriften, gefälschte Unterschriften auf Verträgen usw.) gilt aber „selbstverständlich“ nicht, wenn eine Frau fälscht und es um Kindesunterhalt geht.

Nein, dann geht es darum, ob das Labor hätte erkennen müssen, dass die Unterschrift des Mannes gefälscht war. Oder ob eine Zustimmung eindeutig widerrufen wurde. Dann geht es darum, ob der unfreiwillige Vater dem Labor (!) den Unterhalt aufdrücken kann.

Nochmal: SIE hat gefälscht. SIE hat Unrecht getan. Und was passiert ihr? Gar nichts! Dass die Frau in irgendeiner Weise für ihr Tun bestraft wird – ich kann es im SPIEGEL-Artikel jedenfalls nicht herauslesen.

Ergo: Freibrief für Frauen, und das in einer solch existentiellen, wichtigen Angelegenheit. Unerfüllter Kinderwunsch? Keinen Bock auf einen Vater? Aber trotzdem finanziell abgesichert sein? Kein Problem – irgendeinen Trick wird sich finden lassen, irgendjemand wird schon zahlen. Ob der Samenspender oder das Labor.

UPDATE:

Aufgrund einiger Kommentare möchte ich noch etwas hinzufügen. Ja, Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe, das ist mir bekannt. Es mag sein, dass das gefällte Urteil angesichts der geltenden Rechtslage zu erwarten war. Es mag auch sein, dass die Papiere, die er noch als Ehemann unterzeichnet hat, unter der geltenden Rechtslage gegen ihn sprechen. Trotz alledem war die Fälschung seiner Unterschrift notwendig, damit das weitere Unheil seinen Lauf nehmen konnte. Ohne gefälschte Unterschrift wäre es nicht zu einer ungewollten Vaterschaft gekommen. Die dabei maßgeblich handelnde Frau wird nicht belangt. (So wie übrigens eine Frau auch nicht belangt wird, wenn sie einen falschen Vater angibt, ihn Unterhalt zahlen läßt und das später rauskomt. Dann muss nämlich der betrogene Nicht-Vater zusehen, wie er sich das Geld vom tatsächlichen Vater wiederholt – es streiten sich nur die Männer, obwohl auch da eine Frau entscheidend an diesem Unheil beteiligt ist). Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe und genau das prangere ich an. Denn über kurz oder lang muss das Recht dem Gerechtigkeitsempfinden folgen, sonst stimmt etwas nicht. Recht ist nicht statisch und wandelt sich mit der Zeit. Und es wieder mal ein Unding, dass diese Wandlung gerade bei Ungerechtigkeiten, die Männern widerfahren, so lange auf sich warten läßt. Aber es ist halt unmodern, sich seitens der Politik um die Belange von Männern zu kümmern, macht man sich doch sofort verdächtig, damit gegen die heiligen Kühe Feminismus und „Frauen-Gleichberechtigung“ zu sein.

 

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