Potsdam kippt „Paritätsgesetz“

Neben Thüringen war Brandenburg das zweite Bundsland, das demokratische Wahlen durch Frauenquoten einschränken wollte. In Thüringen hat das Verfassungsgericht in Weimar dem bereits eine Abfuhr erteilt. Nun ist das Brb. Landesverfassungsgericht Potsdam nachgezogen und erklärte das Paritätsgesetz, dass die rot-rot-grüne Mehrheit beschlossen hatte, gestern für verfassungswidrig. RBB berichtet:

Die Quoten-Regelungen seien verfassungswidrig und verstießen unter anderem gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit.

Geklagt hatte die NPD, AfD und die Piratenpartei. Näheres zu den Klagen hier.

Man könnte nun hoffen, dass die feministischen Demokratiefeinde aus dem linken Lager (und t.w. auch aus der CDU) nach dieser Abfuhr endlich Ruhe geben mit ihren Quotenspielereien, doch das ist sicherlich illusorisch. Sie werden nun jedoch auf anderem Wege versuchen, ihre Gegner aus dem Diskurs und dem politischen Betrieb heraus zu drängen und sie werden weiter daran arbeiten, sich und ihre Ideologie dauerhaft zu installieren und Bürgerrechte, die dem entgegenstehen, außer Kraft zu setzen. Doch der, wie ich finde, dreisteste Anschlag auf das Wahlrecht, der je in der BRD verübt wurde, ist erst einmal abgewehrt. Paritätsgesetze sind mit dem Potsdamer Entscheid in Deutschland vom Tisch.

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