Wie Genderama heute früh berichtete, hat die PC-linke Amadeu-Antonio-Stiftung zusammen mit der BAG („Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen“) und dem Frauenministerium eine 50-seitige Broschüre herausgegeben, in der Kritik an Gleichstellungspolitik mit Antifeminismus und Rechtspopulismus und ähnlichem Teufelszeug gleichgesetzt und insbesondere als verfassungsfeindlich und antidemokratisch dargestellt wird. Auf der von Genderama verlinkten Seite ist diese Broschüre nicht hochgeladen, ich habe sie jedoch auf der Seite der BAG gefunden. Die Broschüre hat es vorallem auf die AfD abgesehen, die grundsätzlich von oben herab als politischer Außenseiter behandelt wird, deren geschlechter- und familienpolitischen Positionen nicht verhandelbar sind, da sie „antifeministisch“ wären. Die politische Gesinnung reicht den staatlich geförderten linken Autoren als Grund für politische Ausgrenzung vollkommen aus. Der Gedanke, die AfD als gleichberechtigten Teilhaber des politischen Diskurses zu behandeln, ist den Autoren fremd. Die Männerechtsszene wird kaum namentlich erwähnt, man muss aber fest davon ausgehen, dass sie bei dem Gerede über Antifeministen und Gleichstellungsgegner mitgemeint ist. In der Literaturliste finden sich reihenweise Schriften von Andreas Kemper, Böllstiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung, also von Ideologen, die männerrechtliche Anliegen für Naziideologie halten. Wenn die Regierung solche parteiische Agitation von links finanziell fördert, strebt sie an, Gleichstellungskritiker mundtot zu machen und verstößt sie daher indirekt gegen GG Art.3 (3), der festlegt, dass staatliche Behörden die Pflicht zur politischen Neutralität haben:
Niemand darf wegen seine[r] […] politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
– GG Art.3(3)
Wo wir gerade beim GG sind. Ein altbekannter feministischer Propagandatrick der Broschüre ist die gezielte Verdrehung von GG Art. 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] benachteiligt oder bevorzugt werden. […]
– GG Art.3
Aus dieser Gleichberechtigung zu der der Staat verpflichtet ist, wird in der feministischen Broschüre konsequent eine Verpflichtung zur sozialen Gleichstellung und dementsprechend Frauenförderungspolitik gedreht, die aber eben diesem Grundgesetzartikel (Verbot der rechtlichen Bevorzugung/Benachteiligung) glatt widerspricht. Man darf nicht annehmen, dass den feministischen Autoren oder dem unterstützendem Ministerium dieser Grundwiderspruch unbekannt wäre oder sie das Grundgesetz einfach anders interpretieren – das wäre naiv. Im Gegenteil: diese politischen Agitatoren sind sich über die Bedeutung des Art.3 GG sehr wohl bewusst und daher versuchen sie gezielt, den Begriff der Gleichberechtigung zu verwässern und durch Gleichstellung zu ersetzen. Gleichstellungsgegner und Bürger, die von natürlichen geschlechtlichen Unterschieden bzw. Geschlechterrollen ausgehen, sollen durch diese Diskursstrategie aus dem „demokratischen Spektrum“ heraus gedrängt werden. Ein paar Beispiele für diese gezielte Verwässerungsstrategie aus der Broschüre:
Aus einem Interview mit einer Politologin, mit deren Positionen sich die Broschüre gemein macht:
Ich bin auch immer noch so optimistisch zu sagen, in diesen Angriffen gegen Gleichstellung und Gender liegt auch eine Chance: […] Auch gibt es eine hohe Akzeptanz dafür, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert – so steht es ja in unserer Verfassung […].
(S. 24/25)
Und weiter:
Hier werden zwei Dinge miteinander vermischt: der Verfassungsauftrag des Staates zur Durchsetzung der Gleichberechtigung und eine politische Strategie – dem Gender Mainstreaming – zu eben diesem Zweck. Der Staat hat laut Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen.
(S.25)
Aus einer Handlungsempfehlung, wie mit der feminismuskritischen AfD umzugehen ist:
Und die AfD muss umgekehrt gefragt werden, ob sie die Rechtstaatlichkeit respektiert, denn auch im Grundgesetz steht, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. Und um diese Gleichstellung zu erreichen, sind Gleichstellungsstellen und noch mehr nötig.
(S.36)
Ansonsten kommt der Begriff „Gleichberechtigung“ in der 50-Seiten Broschüre übrigens kaum vor. Er wird fast nur im direktem Zusammenhang mit Art.3 GG erwähnt um dann im nächsten Satz gleich wieder von „Gleichstellung“ abgelöst zu werden, der scheinbar dasselbe bedeuten soll. „Gleichstellung“ wird ansonsten mantraartig und inflationär verwendet. Die Absicht der gezielten Verzerrung und Manipulation des Konzepts der Gleichberechtigung, auf dem unser freiheitlicher Rechtsstaat aufgebaut ist, ist klar erkennbar.
Zynischerweise wird dann ausgerechnet denen, die solch ein korruptes verlogenes Schindluder mit dem Grundgesetz kritisieren, vorgeworfen antidemokratisch zu sein – mit freundlicher Unterstützung der Regierung und des Steuerzahlers.