Peter Nowak über das Urteil in der Causa Gina-Lisa Lohfink und sein eigentümliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit

von Mark E. Smith

Der Journalist Peter Nowak hat sich in einem meinungsbetonten Artikel mit dem Titel „Das Urteil im Fall Lohfink ist ein Rollback für die Rechte der Frauen“ auf der Online-Plattform Telepolis auch zur Causa Lohfink verlauten lassen. Dabei offenbart er, wenn man es freundlich ausdrücken will, ein äusserst eigentümliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und den Männern im Allgemeinen und den Männerrechtlern im Besonderen. Eine Kritik!

Wer ist Peter Nowak und muss man ihn kennen? Selbstverständlich nicht! Wer jedoch regelmässig auf der Online-Plattform Telepolis die Online-Artikel liest, dem wird vermutlich sein Name geläufig sein, zumal er dort regelmässig journalistisch tätig ist. Ich selbst lese die Artikel von Nowak kaum noch und zwar nicht deshalb, weil Nowak zu Gender-Themen viel Unsinn schreiben würde (er schreibt quasi nie über diese Themen), sondern weil ich seine politischen Schlussfolgerung auf unterschiedlichsten Politikfeldern nicht teile. Wenn ich ihn „schubladisieren“ müsste, dann am ehesten unter die Antideutschen. Ich habe eine Vielzahl von Artikeln über das ergangene Urteil im Fall Gina-Lisa Lohfink gelesen: Besonders aufgefallen ist mir dabei im negativen Sinne der Artikel von Peter Nowak und im positiven Sinne ein Artikel mit dem Titel „Team_Zivilisation vs Team_Gina_Lisa“ von Peter Tosch auf seinem Blog „Der Lindwurm“. Peter Tosch schreibt darin u.a. folgendes:

Ein Feminismus, der zu einer barbarischen Regung verkommen ist, ist keiner mehr. Und es ist nichts anderes als Barbarei wenn man fordert, das Recht Banden zu überantworten, rechtsstaatliche Grundprinzipien über Bord zu werfen und auch Unschuldige einzusperren, solange das nur die eigene gesellschaftspolitische Agenda voranzubringen verspricht. Da schimmert die alte Krankheit durch, die immer wieder alle möglichen politischen Bewegungen heimgesucht hat, tragischerweise gerade auch linke, nämlich die Bereitschaft zur Inhumanität im Namen der guten Sache. Dass der Zweck die Mittel heilige ist jener moralische Kurzschluss, der immer wieder Menschen, manchmal Millionen von ihnen, Freiheit und Leben gekostet hat. (…) Für eine nicht verübte Vergewaltigung nicht bestraft zu werden, ist aber kein Privileg, sondern ein Menschenrecht.

Das erinnert doch stark an einen Aphorismus von Karl Kraus, der Anfang des 20. Jahrhunderts (1909) geschrieben hat: „Das Übel gedeiht nie besser, als wenn ein Ideal davorsteht.“
M.E. sollte man den Artikel von Nowak über das Urteil im Fall Lohfink insbesondere auch unter dieser Perspektive betrachten; das Gleiche gilt natürlich auch für Texte, die auf dem „Zentralorgan des postmodernen Gefühlsfeminismus“ (Peter Tosch), also dem Blog „Mädchenmannschaft“, erscheinen.

Nowak und die Definitionsmacht der Frauen

Nowak schreibt:

Das Urteil ist ein Angriff auf die Definitionsmacht der Frauen.
Doch das gestrige Urteil hat eine andere Dimension. Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist. Das wird aus der Argumentation des Gerichts sehr deutlich.

Mit „es“ meint hier Nowak das Urteil bzw. im weiteren Sinne das Gericht oder in einem noch weiteren Sinne den Rechtsstaat.

Hier müsste man Novak gleich fragen: „Gibt es auf Verfassungs- (Grundgesetz), Gesetzes- oder Verordnungsebene irgendwo eine rechtliche Bestimmung, die den Frauen oder sonst irgendeiner partikularen Gruppe das Recht zuspricht, selbst zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist?“ Natürlich nicht! Wie Peter Nowak auf diese wirklich absurde Idee kommt, bleibt wohl sein Geheimnis.

In einer repräsentativen Demokratie, verbunden mit einem Rechtstaat, hat die Definitionsmacht darüber, was erlaubt ist und was nicht die Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende bzw. vollziehende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt) und die Judikative bzw. Rechtssprechung wird durch sogenannte „unabhängige Richter“ ausgeübt bzw. gewährleistet. Ob diese Richter immer und in jedem Fall „unabhängig“ sind, darf sicherlich bezweifelt werden, aber zumindest ist es ein anzustrebendes Ideal, das mal mehr oder weniger gut erreicht wird.

Jetzt kann man sich natürlich fragen, weshalb sollte man einer partikularen Gruppe (z.B. den Frauen, den Männern, den Behinderten, den Grossaktionären, den Homosexuellen, den Juden, den Christen, den Moslems etc.) bei bestimmten Straftatbeständen quasi die Definitionsmacht darüber geben, wann eine Handlung eine Straftat ist und wann nicht? Gibt er hierzu irgendwelche gute Gründe dafür? Rechtsstaatlichkeit meint ja insbesondere, dass diejenige Institution (hier der Staat), die das Gewaltmonopol inne hat, in ihrem Handeln durch das Recht begrenzt wird. Hauptsächlich geht es um die Gewährleistung der grundlegenden Menschenrechte, der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit (Rechtsklarheit), der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte etc.

Wenn quasi jede Frau in einem einzelnen konkreten Fall bestimmen könnte, wann eine Handlung eine Vergewaltigung ist, dann wäre z.B. die Rechtsklarheit bzw. Bestimmungsgebot ad absurdum geführt. Ein Mann wüsste dann überhaupt nicht mehr, welches Verhalten überhaupt noch legal ist und welches nicht – es würde die reinste Willkür herrschen. Und auch gerade das Willkürverbot ist ein bedeutender Grundpfeiler jedes Rechtsstaates. Die Frage würde sich dann weiter stellen, warum sollte man nur beim Straftatbestand der Vergewaltigung diese Definitionsmacht einer partikularen Gruppe überantworten? Weshalb nicht auch bei Diebstahl, Verleumdung, Üble Nachrede, Mord, versuchter Totschlag etc? Kleines Beispiel hierzu: „Ein Mann schaut eine Frau ein bisschen böse an und diese behauptet dann, dieser hätte sie mit seinem Blick töten wollen – ergo würde es sich hier um einen Mordanschlag handeln!“ Nur dieses eine Beispiel zeigt bereits deutlich auf, wie absurd die Idee wäre, einer partikularen Gruppe die Definitionsmacht über einen Straftatbestand zu geben.

Dürfen Filmaufnahmen als Beweismittel verwendet werden?

Nowak schreibt weiter:

Die Frage ist aber, warum kann hier ein eindeutig auf illegale Weise erstelltes Video – Frau Lohfink war mit den Aufnahmen nicht einverstanden und wollte sie löschen – mit dem das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt wurde, überhaupt als Beweismittel gegen sie verwendet werden?

Schließlich sind genügend Fälle bekannt, wo illegal mitgeschnittene Gespräche nicht als Beweismittel verwendet werden durften, auch wenn Angeklagte freigesprochen werden mussten.

Nowak schreibt diese Sätze in seiner Funktion als Journalist auf einem Onlinemedien-Internetportal. Anstatt nun seiner journalistischen Pflicht nachzukommen, die verlangt, Recherche zu betreiben und herauszufinden (z.B. indem er Experten zu diesem Sachverhalt befragt), weshalb dieses Filmmaterial zu Beweiszwecken vom Gericht verwendet wurde, stochert er lieber ein bisschen im „dichten Nebel“ herum und belässt es bei impliziten Andeutungen und Vermutungen. Qualitativ hochwertiger Journalismus sieht m.E. anders aus!

Sind Sex und Filmaufnahme untrennbar als eine einzelne (sexuelle) Handlung zu verstehen?

Nowak schreibt weiter:

Wenn das Gericht selber einräumt, dass die Frau die Videoaufnahmen ablehnte und das auch artikulierte, dann ist schwer vorstellbar, wieso das Gericht dann zu der Überzeugung kommt, sie wollte mit ihren Ausrufen nicht den Geschlechtsakt beenden. Schließlich war das der Gegenstand des Filmens.

Sie hatte erlebt, dass sich die beiden Männer an diesen Punkt zweifelsfrei über ihren Willen hinwegsetzen. Dann ist es doch eigentlich sehr wahrscheinlich, dass sie mit diesen Männern eben keinen sexuellen Kontakt mehr wollte und genau das artikulieren wollte. Dann könnte selbst ein zunächst einvernehmlicher Sex zu einer Vergewaltigung werden, wenn Lohfink angesichts der Videokameras die weitere Zustimmung verweigerte.

Nehmen wir hier einmal ein anderes Beispiel, um dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen. Wenn ein Mann mit einer Frau Sex hat und dieser beim Sex noch telefoniert und die Frau sagt „Hör auf“ und aus den nachfolgenden Interaktionen wird klar deutlich, dass sie mit dem „Hör auf“ das Telefonieren während des Sexes meinte, das sie störte und nicht wollte, dann hat diese Frau zwar nichts gegen die sexuelle Handlung an sich, aber sie hat was gegen das Telefonieren beim Sex, weil sie vermutlich der Auffassung ist, dass sich der Mann während des Sexes vollständig auf sie konzentrieren sollte und dies sonst für sie ziemlich unerotisch, unpersönlich und ev. despektierlich wäre. Nun ist Telefonieren keine sexuelle Handlung und ein „Hör auf“, das sich gegen das Telefonieren während des Sexes richtet, kann somit auch kein Straftatbestand gegen die sexuelle Integrität sein, Eine Straftatbestand gegen die sexuelle Integrität wäre es dann z.B., wenn die Frau zwar mit Oral- und Vaginalverkehr einverstanden ist, aber keinen Analverkehr will. Das unerlaubte filmen während des Sexes könnte dann ev. eine Persönlichkeitsverletzung, aber sicherlich kein Straftatbestand gegen die sexuelle Integrität sein.

Fehlende Kraft für die Berufung als Indiz für ein Rollback?

Nowak schreibt:

Lohfinks Anwalt Burkhard Beneken erklärte nach dem Urteil, er werde mit seiner Mandantin besprechen, ob sie die Kraft habe, in Berufung zu gehen. „Wir tendieren zu ‚Ja'“, wird der Anwalt vom Rundfunk Berlin-Brandenburg zitiert.

Es hört sich selbstverständlich besser an, wenn gesagt wird, man werde in Berufung gehen, wenn die Kraft der Mandantin dies erlauben werde. Damit wird signalisiert, dass man „schwach“ ist und somit wohl in erster Linie als Opfer gesehen werden möchte und sofern man dann nicht in Berufung geht, ist diese Begründung natürlich viel eleganter, anstatt zuzugeben, dass man die Chance für einen Freispruch eher gering einschätzt und deshalb auf eine Berufung verzichtete. Die Anwälte von Lohnfink hätten vermutlich nichts dagegen, wenn Lohfink auch bei Aussichtslosigkeit in Berufung ginge, weil Prozess- und Anwaltskosten muss ja Lohfink bei einer erneuten Niederlage selber tragen und nicht die Anwälte und für die Anwälte dürfte sich eine Berufung nicht nur finanziell positiv auswirken, insofern sie von einer Win-Win-Situation ausgehen können: kommen sic mit der Berufung nicht durch, können sie auch hier ein Skandalurteil reklamieren und von der Publicity (Marketing) her hat es sich erst recht für sie gelohnt.

Nowak schreibt weiter:

Mit dem Hinweis darauf, dass man sich jetzt beraten müsse, „ob Frau Lohfink die Kraft dazu hat“, wird der Rollback deutlich, der die Entscheidung für die Rechte der Frauen bedeutet. Sie brauchen wieder besondere Kraft, um sexuelle Gewalt  öffentlich zu machen. Dabei gehörte es mal zu einer feministischen Praxis, Frauen  die gesetzlichen Möglichkeiten in die Hand zu geben, sexuelle Gewalt auch im Alltag, im engsten Freundes- und Familienkreis öffentlich zu machen.

Nowak befördert Lohfink zum wiederholten Male in eine Opferposition – leider verkennt er hier vollständig die Situation. De iure ist Lohfink selbstverständlich kein Opfer im Bezug auf irgendwelche Form sexueller Gewalt, de iure war sie jedoch Angeklagte und erstinstanzlich verurteilte Täterin (Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig) im Bezug auf eine Falschverdächtigung; im Bezug auf die rechtliche Lage nimmt hier Nowak somit eine Täter-Opfer-Umkehr vor. Lohfink musste demzufolge in diesem Prozess überhaupt nichts öffentlich machen, sondern sie musste höchstens schauen, dass sie nicht wegen einer Falschverdächtigung verurteilt wird. Es fehlt Nowak offenbar jegliche Empathie dafür, sich überhaupt in die mutmasslichen Opfer einer Falschverdächtigung einzufühlen oder wenigstens einen Perspektivewechsel vorzunehmen. Wie Nowak überhaupt auf die Idee kommt, besser als das Gericht zu wissen, was de facto und de iure Sache ist, ist vollständig nicht nachvollziehbar. Hat Nowak die vollständig Akteneinsicht erhalten? War Nowak regelmässig bei den Gerichtsverhandlungen dabei? Hat er mit den unterschiedlichsten Parteien Interviews geführt? Wenn man seinen Artikel liest, bekommt man den Eindruck, dass er überhaupt nichts davon gemacht hat.

Urteil sichert die patriarchalen Privilegien der Männer

Nowak schreibt weiter:

Darin sahen viele Männer, die auf ihre patriarchalen Privilegien nicht verzichten wollten, eine große Gefahr. Mit dem Urteil scheint ihre Welt wieder  in Ordnung. Das wird in einem Kommentar von Christian Bommarius in der Berliner Zeitung deutlich, für den nach der – noch nicht rechtskräftigen – Gerichtsentscheidung klar ist, dass es nie eine Vergewaltigung gegeben hat. Ihre „Hört-auf-“ Rufe in den Video-Szenen seien nur „auf das Filmen, nicht auf den Sex“ bezogen.

Von welchen „patriarchalen Privilegien“ hier Nowak spricht, auf die viele Männer nicht verzichten wollten, wird leider nicht explizit erklärt und man kann nur mutmassen. Ich vermute, er meint ein imaginiertes Privileg, dass ein Mann eine Frau vergewaltigen kann, ohne rechtlich belangt zu werden. Nun, dass gewisse Männer so denken könnten, kann man sich durchaus vorstellen, aber wie Nowak darauf kommt, dass „viele Männer“ so denken würden, wird mit keiner wissenschaftlichen repräsentativen empirischen Studie belegt; das ist vermutlich wiederum reinste Spekulation von Nowak ohne jeden repräsentativen empirischen Nachweis. Jetzt kann man sich die Frage stellen: ist das seriöser Journalismus?

Nowak schreibt weiter:

Zugleich polemisiert Bommarius gegen alle, die sich mit Lohfink solidarisierten, Sie seien vom Amtsgericht Berlin indirekt mit verurteilt worden. Selbstverständlich hält Bommarius auch nichts von der Verschärfung der Vergewaltigungsgesetze. Denn schließlich müssen die Privilegien des Mannes, der seine Lust ausleben will, wann und wo es ihm passt, gewahrt bleiben.

Nowak kommt offenbar nicht auf die Idee, dass man auch rechtspragmatische, rechtsstaatliche und gegen eine populistische Kriminologie gerichtete Gründe geltend machen kann, um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts abzulehnen, wie dies z.B. Thomas Fischer auf Zeit oder Monika Frommel auf Nova Argumente gemacht haben. Die – sagen wir mal böswillige – Unterstellung, dass quasi die gesamte Population der Männer Frauen vergewaltigen wollen, ohne dass sie rechtlich belangt werden, ist wiederum reinste Spekulation von Nowak ohne jegliche empirisch repräsentative Unterfütterung.

Männerrechtler als falsche Frauenfreunde

Zum Schluss schreibt Peter Nowak:

Die falschen Frauenfreunde nach Köln sind jetzt wieder Männerrechtler
Man stelle sich vor, nicht zwei semiprominente Deutsche, sondern Migranten wären von Lohfink der Vergewaltigung bezichtigt worden. Sie hätte sich von falschen Solidaritätsbekundungen all derer, die jetzt man wieder als strikte Männerrechtler auftreten, nicht retten können.

Die Reaktionen auf das Lohfink-Urteil scheint die zu bestätigen, die in der großen Aufregung nach der Silvesternacht von Köln nicht ein geschärftes Bewusstsein für Frauenrechte wahrnahmen, sondern nur das Fortleben der völkischen Fama von der „Schwarzen Schmach“ erkennen wollten.  
Deutsche Frauen sollen vor den „ausländischen Horden“ geschützt werden. In der Folge von Köln gab es in sozialen Netzwerken immer wieder Meldungen von angeblichen sexuellen Übergriffen von Männern mit Migrationshintergrund auf deutsche Frauen. In den meisten Fällen haben sich diese Meldungen als falsch erwiesen. Kaum jemand hat gefordert, dass hier der Unschuldsbeweis gilt.

Abschließend packt Nowak, neben der fortgesetzten Unterstellung, „Männer wollten vor allem Frauen vergewaltigen, ohne dass sie rechtlich belangt werden können“, noch die Rassismuskeule gegen die Männerrechtler aus. Nun mag es einzelne Männerrechtler geben, die so denken, wie Nowak vermutet, aber es ist nicht einzusehen, weshalb viele Männerrechtler gerade nicht so denken, wie Nowak vermutet; es ist offenbar wiederum reinste Spekulation und böswillige Unterstellung, was Nowak hier betreibt, ohne irgendwelche repräsentative empirische Fakten zu haben. Seriöser Journalismus sieht sicherlich anders aus! Diese extreme Spaltungsneigung in „Gut und Böse“ wie sie hier Nowak betreibt, scheint ein Markenzeichen der Antideutschen zu sein.

31 Kommentare zu „Peter Nowak über das Urteil in der Causa Gina-Lisa Lohfink und sein eigentümliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit“

  1. Novak geht ganz offenkundig von der „Frauen sind die besseren Menschen“-Theorie aus, wonach Frauen bei solchen Dingen so gut wie nie lügen würden, womit jede Anschuldigung der Beweis der Schuld der Beschuldigten ist. Ginge es nach Feministen, könne man sich Gerichtsverhandlungen gleich sparen und jeden Mann auf Zuruf einkerkern.

    1. Diese Ansicht findet man bei Frauen immer wieder. Frauen lügen doch bei SOWAS nicht! Sowas können sie sich überhaupt nicht vorstellen. Ich denke mir dann immer: „Nur weil DU so ehrenhaft bist, muss das ja nicht für ALLE gelten.“ Leider gehen Menschen allzu oft davon aus, die anderen würden genauso ticken wie man selbst.
      Den m.E epischen Kommentar hast m.W. Du selbst mal bei Onyx dazu gegeben:
      „Es ist ja auch viel wahrscheinlicher, dass ein Mann vergewaltigt, als dass eine Frau lügt.“
      Das sagt eigentlich alles über das Männerbild dieser Leute.

      1. „Frauen lügen doch bei SOWAS nicht!“

        „Es ist ja auch viel wahrscheinlicher, dass ein Mann vergewaltigt, als dass eine Frau lügt.“

        Sehr gut!

      1. Bist Du sicher, auch nicht im SPAM-Ordner? Habe gerade einen Test gemacht, die Kommentare werden kommentarlos (Haha!) geschluckt…

    1. @ Uepsi

      „Habe gerade einen Test gemacht, die Kommentare werden kommentarlos (Haha!) geschluckt…“

      Versuch es einfach mal mit anderer E-Mail-Adresse, vielleicht klappt es dann ja.

    2. Ich habe seit rund 5 Monaten das Problem, daß auf praktisch allen WordPress-Blogs meine Kommentare im Spam landen und dort verschimmeln. Angefangen hatte es damit, daß ich auf man-tau einen sehr langen Kommentar abgeschickt habe, der im Gegensatz zu früher nicht durchkam, woraufhin ich, weil es ein paar Unklarheiten mit firefox gab, es leider mehrfach versuchte und ihn in kürzere Teile stückelte. Wie sich später herausstellte, war die Überlänge der Grund, warum der Kommentar zurückgehalten wurde. Jedenfalls hat Lucas die überschüssigen Versuche alle gelöscht und mit mit jeder Löschung einen Minuspunkt in einer zentralen Datenbank verpaßt.

      Ich kann mich dunkel erinnern, gelesen zu haben, daß WordPress im Frühjahr irgendeine „verbesserte“ Spamerkennung eingeführt hat.

      Ich weiß nicht, ob die WordPress-Blogs alle die gleiche Spamerkennung benutzen, z.B. bei Alles Evolution tritt der Effekt nicht auf. Oder ob man in eine „white list“ werden kann.

      Das ganze ist jedenfalls extrem ärgerlich.

      1. Ziemlicher Grütz. Es wird Akismet verwendet. Es hilft aber nichts, dass Du immer dieselbe E-Mailadresse verwendest und die Kommentare zigfach von uns als „ok“ gewertet werden. Eine „white list“ gibt es leider auch nicht. 😦

  2. > wie absurd die Idee wäre, einer partikularen Gruppe die Definitionsmacht über einen Straftatbestand zu geben

    „Fett getäuscht“ (Rorschach in Watchmen), diese Idee ist nicht nur nicht absurd, sie ist längst mit den §§ zu Vergewaltigung und Vergewaltigung in der Ehe verwirklicht. Bei Vergewaltigung kann es nur um die Gefühlswelt gehen, denn die halbwegs objektiv feststellbaren Tatbestände Körperverletzung, Nötigung usw. sind auch ohne diesen Paragraphen strafbar. Vergewaltigung in der Ehe folgte als Kür, um es einfacher zu machen („Er hat mich 20 Jahre lang vergewaltigt. Jeden Tag.“). Na ja, und mit den „Nein heiß Nein“-§§ muß Sie nichtmal mehr Tränen der Glaubwürdigkeit rausdrücken.

  3. „Wie Peter Nowak auf diese wirklich absurde Idee kommt, bleibt wohl sein Geheimnis.“

    Einfach. Ein grosses Vorbild muss Carl Schmitts berühmt-berüchtigtes: „Der Führer *ist* das Gesetz“ sein.

    Dass die „Definitionsmacht“ rein im Individuum begündet läge, ist die Quintessenz des Faschismus.

    Die Männerfeindschaft des Feminismus ist nichts anderes als ein Platzhalter für den Antisemitismus. Das „Patriarchat“ ist lediglich ein Plagiat der Verschwörungstheorie von der „jüdischen Weltverschwörung“. Der humanitäre Rassismus, der sich als Antirassismus ausgibt, ist nichts anderes als der altbekannte Rassismus.

    Die postmoderne Linke ist in Wirklichkeit eine faschistische Bewegung.

  4. „Diese extreme Spaltungsneigung in „Gut und Böse“ wie sie hier Nowak betreibt, scheint ein Markenzeichen der Antideutschen zu sein.“

    Die Idee der extremen Freund-Feind-Spaltung als mobilisierendes politisches Konzept stammt auch vom Erzfaschisten Carl Schmitt.

    Das hat keinen Bezug zu „Antideutschen“.

  5. „Wie Peter Nowak auf diese wirklich absurde Idee kommt [Frauen hätten eine „Definitionsmacht“], bleibt wohl sein Geheimnis.“

    Naja, so neu ist dieses Konzept nicht. In meiner Literaturliste zum Definitionsmacht-Konzept (die keineswegs vollständig ist) sind die ältesten Quellen von 2010, interessanterweise aus der ultralinken Ecke (linksunten.indymedia.org). In diesen alten Quellen werden die schon damals seit Jahren aufgelaufenen Probleme heftig diskutiert, d.h. das Konzept kann als langjähriger Kernbestandteil der feministischen Ideologie angesehen werden. Wäre aber interessant, wenn hier jemand etwas zu den historischen Wurzeln erklären könnte.

    1. Das ist uralt. Soweit ich mich erinnern kann, wurde das auch schon Anfang der Neunziger in unseren studentischen Kreisen diskutiert. Damals war ich kurzzeitig mit einer ziemlichen Hardcore-Feministin liiert. Da hab ich viel über Feminismus gelernt.
      Allerdings kann ich Dir im Moment auch keine Quellen dazu nennen.

    2. @mitm
      „etwas zu den historischen Wurzeln erklären könnte.“

      Wenn du so fleissig bist, ein Lexikon zu machen, muss man ja was beizutragen versuchen. Vor allem, wenn es nicht ganz trivial zu sein scheint.

      Erst einmal muss man feststellen, dass „Definitionsmacht“ keine einfache Übersetzung und Übernahme eines üblichen englisch/amerikanischen Begriffs ist. Dieses erschwert die Suche nach den historischen Wurzeln, die auch die Benutzer des Begriffs nicht zu kennen scheinen oder nicht erwähnen.

      Allgemein:
      Die „Definitionsmacht“ ist eine kollektivistische Idee, die die Identitätspolitik begründet. Bestimmte Kollektive, also Gruppen von Menschen, würden eine gemeinsame Erfahrung der Unterdrückung teilen und somit gehört werden müssen. Ihnen ist also eine Definitionsmacht einzuräumen, um sich von ihrer Unterdrückung zu befreien.

      Im Feminismus taucht diese Definitionsmacht spätestens 1983 auf, nicht als Theorie, sondern ganz handfest als Richtungsbestimmung im Feminismus. Ein Kollektiv schwarzer Feministinnen kaperte eine Diskussion in der britischen femi-Zeitschrift „Spare Rib“ (die extra Rippe aus der Eva wurde) um die Haltung des Feminismus zur „Nahostfrage“. Es ging darum, ob man die Palästinenser als die Unterdrückten ansähe und die „Zionisten“ als Unterdrücker oder ob dies nicht alles oder teilweise nur Antisemitismus wäre. Die Zeitschrift kam der Aufforderung der Schwarzen Femis nach und setzte deren Meinung ins Zentrum der Debatte:

      „In the article, “Sisterhood … is plain sailing” (Editorial collective), each member of the editorial collective expressed her position on the issue; the statements by the women of color were set off in a box in the center of the article.“
      Interessant auch dieses Detail, welches den Kollektivismus der Aktion unterstreicht:
      „In the article itself, only the white members signed their statements, while the women of color presented theirs in a block marked off from the others and without individual signatures.“

      Die Schwarzen behaupteten, Antisemitismus sei nur eine Angelegenheit der Weissen Frauen („anti-semitism was a white women’s issue“) und sie als Schwarze müssten mit den Palästinensern sein („Third World women needed to struggle together with Palestinian women.“).

      Damit war Ende der Diskussion, die jüdischen Feministinnen wurden rausgedrängt oder mussten klein beigeben. Der Vorfall änderte die ganze Ausrichtung der Zeitung — weg vom eigentlichen Feminismus hin zur Politik. Die Autorin des Essays (link s.u.) schrieb dazu:

      „Women of color were “given” the last word on racism within the magazine, a phenomenon unheard of within the feminist movement, where women had heretofore conceived of themselves as an harmonious group.“
      „Many feminists felt that “their” movement was losing its specificity as a women’s movement, as it began to articulate a more internationalist, anti-racist political commitment.“
      „Perhaps it was not the first time, but in a most spectacular way, feminism found itself acting in a manner similar to the other political groups (like the new left) from which it had differentiated itself: censoring the members of an “out” group, bickering over issues of power in what had been collective decision-making processes, and fragmenting as a result of unresolvable political differences.“
      „Jewish women— represented in the movement in numbers well above their proportion in the general population—experienced their “fall” from positions of relative “power” within the movement partially through their inability to define the issue of anti-Zionism/anti-semitism in their favor.“

      Im letzten Zitat wird auch klar, was mit „Definitionsmacht“ gemeint ist: „inability to define the issue“: nämlich das Durchdrücken des Standpunkts der „Schwarzen“ über die „Weissen“.

      Alle Zitate aus: Hausman, Bernice. „Anti-Semitism in Feminism: Rethinking Identity Politics.“ Iowa Journal of Literary Studies 11 (1991): 83-96.
      pdf gibts hier
      http://ir.uiowa.edu/ijls/vol11/iss1/25/

      Nach dieser Darstellung wurde der Feminismus per „Definitionsmacht“ auf eine neue Linie, die der Identitätspolitik, gebracht und Teil des „Intersektionalismus“ (wie man das ja nennt, diese Hierarchie der „Definitionsmächte“).

      Ursprünglich beruht die Vorstellung der Definitionsmacht als Imperativ der Unterdrückten auf der Phrase des Marxisten Gramsci (der mit dem berühmten Marsch durch die Institutionen) von der „Hegemonie der herrschenden Kultur“, ergo deren „Definitionsmacht“, woraus der „Antirassismus“ und der „Postkolonialismus“ die „hegemony of white culture“ machte. Es ist zu vermuten, dass das Dogma von dieser angeblichen Hegemonie des Rassismus dann umgekehrt wurde zum aktivistischen Dogma der „Definitionsmacht“ zur „power to define the issue“ als „Opferausgleich“.

      Da muss man also weiter ausserhalb des Feminismus, bei den „Black Studies“ oder wahrscheinlicher im „Postkolonialismus“ oder gar noch woanders graben, da müsste sich das mit der „Definitionsmacht“ weiter verfolgen lassen.

      1. „des Marxisten Gramsci (der mit dem berühmten Marsch durch die Institutionen)“

        Der Begriff „Marsch durch die Institutionen“ geht nicht auf Gramsci, sondern auf Rudi Dutschke zurück.

      2. Danke! Da habe ich glatt was falsch erinnert. Habe mich schon gewundert, warum ein Marxist Handelsempfehlungen gibt.
        Ausserdem frage ich mich, ob die Idee von der „Hegemonie“ von Gramski da das einzige Vorbild gewesen ist, dies ist damals eine verbreitete Vorstellung gewesen, sogar:
        Kleiner Exkurs:
        die Nazis waren in der Propaganda auch antikolonialistisch, gegen England. Erinnert kurioserweise an sattsam bekannte antikoloniale Tropen von heute, die einfach als links empfunden werden. Diese spielten in der Linken immer eine grosse Rolle, beim Verteidigen jedes arabischen Diktators, „Blut für Öl“, man hat die Sprüche fast vergessen.

      3. @ Alex: super! besten Dank!

        Muß ich jetzt erst einmal in Ruhe verarbeiten.

        Ich habe selber noch eine größere Anzahl von deutschen Quellen dazu im Netz gefunden, sehr viele aus dem Zeitraum 2001-2003, da ist das Thema aus irgendeinem Grund hochgekocht. Ein zentrale, um nicht zu sagen Schlüsselpublikation aus dieser Zeit ist Madeleines (2001). Das bayrische Flehen „Herr, laß Hirn vom Himmel regnen“ scheint geholfen zu haben und getroffen hat’s scheint’s dieses anonyme linksaußen-Autorenkollektiv, sag ich jetzt mal so als potentiell Rechtsradikaler. Bei diesem Text mußte ich wiederholt an Lucas Schoppe denken, komisch.

        Bemerkenswert in diesem Text ist Fußnote 8: „Eindeutig ist der Gebrauch nicht, aber mehrheitlich bezieht sich die Bezeichnung Definitionsmacht nicht nur auf das Recht einer Betroffenen, ihr Geschehenes zu bezeichnen, sondern auf das Recht von Frauen als Kollektiv, zu bestimmen, was unter Sexismus fällt und was nicht.“

        Bei dem von Dir erwähnten Kollektiv schwarzer Feministinnen dominiert ziemlich klar die Variante, die Definitionsmacht als Recht eines Kollektivs anzusehen, faktisch wurde es offenbar so gehandhabt.

        In der #aufschrei-Kampagne und der Lohfink-Affäre sieht das völlig anders aus, da ist es ein indivduelles Recht von Frauen geworden, die subjektiven Befindlichkeiten zum Gesetz für Männer zu erheben.

      4. @ Alex

        Die ideengeschichtlichen Ursprünge des feministischen Definitionsmachtkonzepts zu sexueller Gewalt sind auf Anhieb schwer exakt zu rekonstruieren. Im Internet finde ich kaum was dazu, in meinen Büchern zu feministischer Theorie auch nicht. Da müsste man wahrscheinlich speziell in feministischen Büchern zum Thema sexuelle Gewalt nachrecherchieren.

        Trotzdem lassen sich anhand der wenigen ideengeschichtlichen Informationen, die sich dazu finden, Hypothesen zu den Ursprüngen aufstellen.

        1. Hypothese:
        Das feministische Definitionsmacht-Konzept geht davon aus, dass es keinen rational und intersubjektiv begründbaren Gewaltbegriff geben könne. In diesem Fall erscheint es als nicht unwahrscheinlich, dass hinter dieser Verwerfung des Begriffs der Objektivität eine Variante postmodernistischer Erkenntnistheorie steht, die die Möglichkeit objektiver Wirklichkeitserkenntnis zumindest auf der gesellschaftlichen Ebene zum Teil bestreitet.
        Was Gewalt ist und was nicht, kann in dieser Sichtweise also nur subjektiv, nicht intersubjektiv bestimmt werden. Einen Mann als Teil der „privilegierte Klasse“ darüber entscheiden zu lassen, würde allerdings nur seine privilegierte Stellung stärken, also muss diese Entscheidung der Subjektivität der Frau als Teil der „diskriminierten Klasse“ überlassen werden. Die Wahrheit fällt dann also mit der subjektiven weiblichen Perspektive in eins zusammen, wahr ist, was aus weiblicher Perspektive als wahr erscheint.

        2. Hyothese:
        Die Zuweisung der Definitionsmacht an Frauen stellt eine Ableitung aus einer Variante der feministischen Standpunkttheorie dar, die davon ausgeht, dass aufgrund ihres Status als „diskriminierter Klasse“ nur Frauen dazu in der Lage seien zu erkennen, was sexistische Diskriminierung/Unterdrückung/Gewalt etc. ist sowie was männliche Privilegien sind. Männer seien dazu nicht in der Lage, da Männer als „privilegierte Klasse“ von entsprechenden Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen ja selbst nicht betroffen seien und ihre Privilegien für sie selbstverständlich seien.

        Der zentrale Unterschied zwischen Hypothese 1 und Hypothese 2 wäre also, dass bei Hypothese 1 ein objektiver Gewaltbegriff grundsätzlich nicht möglich ist, bei Hypothese 2 ist er hingegen möglich, kann aber nur von Frauen erkannt werden.

        Nicht auszuschließen wäre auch, dass das feministische Definitionsmachtkonzept bezüglich sexueller Gewalt ideengeschichtlich auf eine inkohärente Synthese dieser beiden sich widersprechenden Erkenntnistheorien zurückgeht. In diesem Fall müssten die ideengeschichtlichen Hintergründe allerdings verschleiert werden, da ansonsten die Widersprüchlichkeit und Inkohärenz dieser Konstruktion zu schnell ins Auge springt.

      5. @mitm
        „In der #aufschrei-Kampagne und der Lohfink-Affäre sieht das völlig anders aus, da ist es ein indivduelles Recht von Frauen geworden, die subjektiven Befindlichkeiten zum Gesetz für Männer zu erheben.“

        Da irrst du mMn, die ganze Kampagne dreht sich darum, dass das Kollektiv „Frauen“ immer recht hat, wobei Lohfink nur der exemplarische Fall ist. Damit kann, ja muss (!), die Kampagne jedes faktische Detail des Hergangs ausser Acht lassen. Der Fall eignet sich für den kollektivistischen Ansatz doch *gerade deswegen* weil er against all odds ist. Krasser kann man eine „Definitionsmacht“ doch gar nicht durchsetzen, es ist offensichtlich, dass hier die identitäre, kollektivistische Auffassung gemeint ist.

        Wo du schon LSchoppe ansprachst, in seinem neuen Aufsatz
        Das Böse der Banalität – Wie die taz den Holocaust genderpolitisch entsorgt
        https://man-tau.com/2016/09/10/das-bose-der-banalitat/
        behandelt er einen „Essay“, der auch zum Thema hier passt, die Übernahme des identitätspolitischen, kollektivistischen Prinzips im Feminismus, Anfang der 1980er.

        „Definitionsmacht“ wird hier zur „Deutungshoheit“.

        Unter der Überschrift
        „Kampf gegen Forscherinnen und um die Deutungshoheit“
        „Auf die ersten Tagungen zum Thema Frauen im Holocaust Anfang der 1980er Jahre in New York folgte eine nie da gewesene Gegenreaktion. Manche Historiker warfen den feministischen Forscherinnen eine Hierarchisierung der Opfer und mangelnden Respekt vor. Das sind schwere Vorwürfe, wenn es um den Holocaust geht. Doch diese Vorwürfe zeigen auch, wie heftig um die Deutungshoheit gekämpft wird. Die Strategie ist einfach: Statt sich sachlich mit den Argumenten auseinandersetzen, werden Personen moralisch diffamiert und damit als Mitglieder der Wissenschaftsgemeinde diskreditiert und mit ihnen ihre Forschung. Die verunglimpfenden Attacken waren ein Versuch, den Status quo zu erhalten.“

        Mit „Hierarchisierung“ ist klar der identitäre, kollektivistische Vorstoss gemeint, der damals den Feminismus übernahm. Vielsagend ist, dass die Autorin Hajkova so tut, als seien „Feministinnen“ dabei gegen „Historiker“ (also sicherlich in ihrem Narrativ die „Männer“ … „die Geschichte als die Vergangenheit von Männern“ „bestimmen“ würden – und immer noch) aufgetreten. Es ging ja damals nicht zuletzt um eine inner-femistischische Auseinandersetzung zur Positionierung zu den „Palästinensern“ und zum „Antizionismus“, wobei sich Hajkova mit allen Mittel ihrer besonderen Historiographie auf die Seite der „Antizionisten“ und der identitären Richtung schlägt, sie ist ja schliesslich auch „Gender-Forscherin.
        Interessant ist nebenbei auch ihr Begriff der „Opfergesellschaft“, welche „signifikante Lücken“ aufweise, wohl weil für sie als Genderistin nur die „Erfahrung“ der „Queers“ relevant sein kann. Deren story wäre aber durch „machtpolitische Entscheidung“ unterdrückt, da die „Geschichtsschreibung des Holocaust“ „repressiv“ sei, wie sie zustimmend paraphrasiert (man fragt sich ob zurecht), um aus dem Holocaust „eine weniger urteilende und mehr inklusive Geschichte zu entwickeln.“

      6. @Leszek
        Nach der Beziehung der „Standpunkttheorie“ zu all dem hatte ich mich auch schon gefragt. Da sie sich begrifflich klar sich auf das Individuelle zu beziehen scheint (Standpunkt!), könnte sie eine Reaktion auf den Imperativ der identitären Deutungsmacht („politics of identity“) sein. Ursprunglich und vorher scheint es ein Konzept der „politics of experience“ gegeben zu haben, wo jede Feministin gegenüber anderen oder in Kollektiven, Gruppen zusammengeschlossen, eine offen erscheinende Diskussion unter möglichst fairer Moderation führen konnten (wie Bernice Hausman uns nahelegt).
        Ursprünglich sollte man es wohl kaum nötig gehabt haben, extra eine „Standpunkttheorie“ zu haben, wohl aber gegen den mit Macht einziehenden Intersektionalismus.

        Wenn nun ein radikaler Subjektivismus (Bezug auf angeblich eigene Erfahrungen) oder ein mystischer Objektivismus (als solchen würde ich die „Deutungsmacht“ bezeichnen) vorliegt, kann man schwer im Einzelfall sagen, da beide Haltungen gleichermassen irrational sind und von sich aus eine „inkohärente Synthese“ (schön ausgedrückt) erlauben.

        Noch zu den Einzelheiten der beiden Konzepte, kollektivistisch (1.) und individualistisch (2.)
        „1. Hypothese:
        Das feministische Definitionsmacht-Konzept geht davon aus, dass es keinen rational und intersubjektiv begründbaren Gewaltbegriff geben könne. ….“

        Gewalt, besser gesagt Macht, herrscht nach dieser Idee quasi wie die Schwerkraft über die Materie, ummittelbar und von „höchster Warte“. Das nannte ich „mystischen Objektivismus“ — der Verkünder der Verhältnisse (und was man dagegen unternehmen kann) wird damit zu einem Propheten, einem „Seher“, der Einblick in ein quasi göttliches Gefüge hat. Diese Idee ist weit verbreitet und in vielfältigster Form behauptet worden.

        „2. Hyothese:
        Die Zuweisung der Definitionsmacht an Frauen stellt eine Ableitung aus einer Variante der feministischen Standpunkttheorie dar….“

        Das geht natürlich genauso und wird im Feminismus unabhängig voneinander entstanden sein können, wie in der „ersten Welle“ oder noch viel markanter im New Age Feminismus der 70er bis in die 90er, wo es ja geradezu Standard war, „die Frau“ zu vergöttlichen.
        Dieser am Marxismus und anderen linken Strömungen ausgerichtete politisch-ideologisierende Feminismus wird wohl kaum selbst dazu geneigt haben, die „Definitionsmacht“ ins Unendliche zu verlagern, dieses wird

      7. @Leszek 10. September 2016 um 2:00:

        Für beide Hypothesen lassen sich Belege finden, wobei dann immer die Frage ist, wie repräsentativ solche Einzelpublikationen sind.

        Die in der 1. Hypothese beschriebene Definitionsmacht würde ich individuelle Definitionsmacht nennen, weil einzelne Individuen Macht ausüben, indem sie persönlich und im Einzelfall Verhalten als Straftatbestand erklären und den „Täter“ schuldig sprechen können.

        Deine Begründung, Frauen diese Macht zuzusprechen, also die Verneinung der Möglichkeit objektiver Wirklichkeitserkenntnis, wird genauso im Wikipedia-Eintrag genannt, ich habe das auch in äquivalenter Form in mehreren Quellen so gelesen (und im Moment keine Lust, die herauszusuchen). Nach meinem Eindruck wurde diese individuelle Definitionsmacht ausschließlich in linksradikalen Gruppierungen und dort nur im Kontext von Einzelfällen (!) „sexualisierter Gewalt“ (was auch immer das genau war, definitionsgemäß muß die Frau ja keine genaue Beschreibung des Vorfalls abgeben). Also sozudagen im Kontext der internen Gerichtsbarkeit.

        Die in der 2. Hypothese beschriebene Definitionsmacht würde ich kollektive Definitionsmacht nennen, weil hier Kollektive Macht ausüben, indem sie als Kollektiv bestimmte Entscheidungsbefugnisse bekommen, die auch für Individuen außerhalb dieses Kollektivs verbindlich sind. Die Entscheidungsbefugnisse (Rechte) betreffen nach meinem Eindruck aber keine Einzelfälle oder Gerichtsverfahren, sondern eher allgemeinpolitische Standpunkte, Verhaltensregeln / „Gesetze“ oder Problemdefinitionen, z.B. „zu bestimmen, was unter Sexismus fällt und was nicht“. Wenn man die o.g. Begründung für die individuelle Definitionsmacht akzeptiert, können auch andere Frauen die „Wirklichkeit des Opfers“ in Gerichtsverfahren nicht beurteilen, also nicht mitreden. Problematisch ist hier, daß „die Frauen“ oder „die schwarzen Frauen“ i.d.R. gar kein Kollektiv bilden und keine einheitliche Meinung haben und irgendwie in den Debatten repräsentiert werden müßten.

        @ Alex: „Kampagne dreht sich darum, dass das Kollektiv „Frauen“ immer recht hat, wobei Lohfink nur der exemplarische Fall ist.“

        Einigen wir uns daruf, daß das Kollektiv der Frauen die kollektive Definitionsmacht hat bzw. gerne hätte, allen Frauen die individuelle Definitionsmacht zu verleihen 😉

        Wenn Lohfink sich schuldig bekannt hätte, gäbe es kein TeamGinaLisa. Der Dreh- und Angelpunkt ist Lohfinks subjektive Einschätzung, vergewaltigt worden zu sein.

      8. @mitm

        „Einigen wir uns daruf, daß das Kollektiv der Frauen die kollektive Definitionsmacht hat bzw. gerne hätte, allen Frauen die individuelle Definitionsmacht zu verleihen“

        Oh nein…., das sind zwei Konzepte, die sich gegenseitig ausschliessen. Nicht nur logisch, sondern auch im praktischen Gebrauch.
        Frag dich einfach, ob die ganz konkrete Person, die Erzählerin, oder die Schreiberin, wirklich nur auf sich selbst oder auf alle Frauen das bezieht, was sie *meint*.

        Die kollektive (und echte) Definitionsmacht wird letztlich immer mit dem Gesamtkollektiv begründet. Und das ist einfach auszumachen, in allen Fällen. Zur *Tarnung* kann haufenweise Subjektives eingestreut sein und alle möglichen Ablenkungsmanöver.

        Die schlaueren Feministinnen wissen sicherlich, was sie da schreiben und *wie* sie es machen müssen -> Rhetorik. Sie können ja nicht offen sagen, was sie wollen und meinen! Sie müssen lügen und täuschen. Sonst droht ihnen als „grössenwahnsinnig“ in die Klappsmühle zu kommen oder ins Gefängnis. Weil diese kollektivistische Denken Irrsinn ist und frei von jeder Realität. Und damit verbunden ist dann dieses Hetzerische und Bösartige, denn es soll ja nur zum Krieg gegen die Anderen, die Männer, hetzten.

        Die individuelle Definitionsmacht (iD) ist da ganz anders und kann alles mögliche bedeuten und muss keinesfalls in die Hetze und politische Aufstachelung gegen einen „Feind“ laufen (kann natürlich). In ihr steckt aber auch die Idee der Verteidigung des Individuums! Oder des Individuums, welches eine Gruppe verteidigt. (Letztes ist natürlich auch immer der Vorwand bei der kD.)

        Eine Art von iD kann man ja sogar in einer Beweisführung in einem wissenschaftlichen Sinn sehen. Logik ist so das angemessene Werkzeug der iD.

        Deshalb waren soviele moderne Feministinnen auch vom Marxismus angezogen, denn dieser baute auf Logik. Andere Denksysteme damals waren hingegen nebulös, sprunghaft und irrational –> das Denken der gutsituierten Besitzstandswahrer, der „Kapitalisten“. Die auch einen Feminismus hatten, der ebenso irrational war.

        Ich denke, so fing das damit an und war der Grundgedanke. Feministinnen fanden ja auch aus tatsächlichen Missständen zusammen und mussten auf ihre Erfahrungen gegenseitig eingehen, ihre Standpunkte etc klarmachen.

        Die irrationale Seite des Feminismus hat dann die rationale und marxistische verdrängt und aus dem Rennen geschlagen. Aber deren Rhetorik übernommen oder es jedenfalls versucht.
        Die Verlagerung des Standpunkts auf ein Kollektiv, auf ein Abstraktum, war das Mittel und ist das Kennzeichen für diesen Feminismus von rechts.

        Ausserdem war für die Linken und vor allem Marxisten immer nur die *Klasse* wichtig. Aber genau dies gefiel natürlich den Oberen nicht, die lieber in *Geschlecht* trennen, um die Gesellschaft zu trennen.

        Wir leben also in Zeiten, die als sehr rechts gelten müssen. Und trotzdem bildet man sich ein, dass man in linken Zeiten lebe. Weil die Rechten einfach die linke Rhetorik übernahmen und die echten Linken marginalisierten und ins Abseits drängten.

        Das ist das, was letztlich auch unter „Definitionsmacht“ zu verstehen ist, das Wegdrängen, Beiseite-Schieben, zum Schweigen bringen.

        Die Begrifflichkeiten dieses rechten Feminismus sind ja auch nicht umsonst so schwammig und werden dauernd ausgetauscht, erneuert. Soll ja verwirren. Im Gegensatz dazu arbeiteten Linke und Marxisten immer mit Nachvollziehbarkeit und legten auf ihre eigene Geschichte sehr viel wert. Oder warum legt der Feminismus auf seine Geschichte anscheinend gar keinen Wert und muss sich beständig aus sich selbst erneuern?

      9. @Alex: „das sind zwei Konzepte, die sich gegenseitig ausschliessen.“

        Da sind wird uns, soweit ich folgen kann, offenbar relativ einig, die Diskussion läuft mMn darauf hinaus, ob man für die beiden verschiedenen Konzepte die gleiche Bezeichnung verwenden kann bzw. das sprachökonomisch will.

        In diversen deutschen Quellen aus den 2000er Jahren wird die Auseinandersetzung um den Umgang mit konkreten Fällen sexueller/sexualisierter Gewalt innerhalb der radikalen Linken (männlicher Linker begrapscht weibliche Linke) als Dauerthema bezeichnet. Nach den Darstellungen in diversen Quellen (u.a. dem wirlich guten Papier von Madeleines (2001)) ist das feministische Definitionsmacht-Konzept eindeutig dem intern praktizierten Sexualstrafrecht zuzuordnen. Dieses Konzept steht in eklatantem Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit, Ziel meiner Seite zum Definitionsmacht-Konzept (die ich gerade noch einmal überarbeitet habe) ist genau, diese Grundgesetzwidrigkeit zu klären und zu zeigen, daß z.B. wesentliche feministische Standpunkte in der Lohfink-Affäre auf diesem Konzept basieren bzw. es reproduzieren.

        Der Begriff „Definitionsmacht“ ist ansonsten natürlich extrem allgemein. Irgendwer hat das Recht, bestimmte Dinge zu definieren. Z.B. irgendwelche Expertokraten die Mindestdicke von Reifenprofilen oder Dachdämmungen. In einer Demokratie hat die Mehrheit eine Definitionsmacht.

        Insofern haben auch die Fälle, die Du beschreibst, mit Definitionsmacht zu tun. Allerdings haben die nur am Rande mit Sexualstrafrecht zu tun (allenfalls bei der Rechtsschöpfung, nicht bei der Rechtsprechung), und sie sind teilweise legal. Daß sich Minderheiten und Interessengruppen zusammentun und ggf. Mehrheitsentscheidungen zu ihren Gunsten bewirken, ist erlaubt. Ein angemessener Minderheitenschutz kann oft plausibel begründet werden, nicht hingegen diktatorische Vollmachten von Minderheiten, die auf ihrem überlegenen Opferstatus beruhen. Angreifen kann man allenfalls Konzepte wie „politische Korrektheit“, Intersektionalismus oder Opferstatushierarchien. Die würde ich aber lieber so konkret bezeichnen und nicht abstrakt als Definitionsmacht.

      10. @mitm
        „Der Begriff „Definitionsmacht“ ist ansonsten natürlich extrem allgemein. Irgendwer hat das Recht, bestimmte Dinge zu definieren. Z.B. irgendwelche Expertokraten die Mindestdicke von Reifenprofilen oder Dachdämmungen. In einer Demokratie hat die Mehrheit eine Definitionsmacht.“

        Wer hätte je behauptet, in einer Demokratie hätte die Mehrheit eine „Definitionsmacht“? An dieser Stelle führst du die Diskussion ins Absurde. Dieser Begriff ist der der Intersektionalität, von der Genderideologie, die der neue Feminismus ist, der sich der Intersektionalität untergeordnet hat, bzw untergeordnet wurde.

  6. „Man stelle sich vor, nicht zwei semiprominente Deutsche, sondern Migranten wären von Lohfink der Vergewaltigung bezichtigt worden. Sie hätte sich von falschen Solidaritätsbekundungen all derer, die jetzt man wieder als strikte Männerrechtler auftreten, nicht retten können.“
    Mag sein. Aber Lohfink hätte sich auch nicht vor denen retten können, die ihr rechte Gesinnung vorgeworfen und plötzlich entdeckt hätten, dass es sowas wie Falschbeschuldigungen gibt, wo sie vorher noch die Definitionsmacht beschworen hatten.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..