Antworten, die Anne Wizorek nicht findet

Die allseits bekannte und beliebte Feministin Anne Wizorek hat auf Broadly einen Kommentar zum Prozessausgang beim Falschbeschuldigungsverfahren gegen Gina-Lisa Lohfink verfasst. Im wesentlichen beharkt sie natürlich auch das feministische Hauptnarrativ, Lohfink sei nur aufgrund ihres Vorlebens als unglaubwürdig gebrandmarkt worden. Dabei stellt sie einige Fragen, die ihrer Ansicht nach noch offen wären. Meiner Ansicht nach sind diese längst geklärt, deswegen kann ich ihr hier auch antworten:

Warum ist es nicht relevant, dass einer der Männer in der Vergangenheit durch ähnliche Taten aufgefallen sein soll?

Wenn man zwei Absätze vorher postuliert, dass die Vergangenheit der Angeklagten Lohfink nicht relevant sein sollte, ist das eine äußerst merkwürdige Frage. Aber was bei Frauen auf gar keinen Fall sein darf, nämlich das Herumrühren im Vorleben, denn das ist ja „slut-shaming“, das geht bei Männern natürlich problemlos.

Warum wollte die Staatsanwältin diese Zeuginnen (heutige Ex-Freundinnen) erst nicht mal zu Wort kommen lassen?

Weil das, wie gesagt, nicht relevant ist. Es ging in der Verhandlung nicht darum, ob die beiden Männer Vergewaltiger sind, das wurde bereits geklärt. Es ging darum, ob Lohfink nachzuweisen ist, dass sie die Männer falschbeschuldigt hat. In dem Zusammenhang ist das Vorleben der beiden völlig uninteressant.

Warum wird insgesamt drei Frauen schlicht nicht geglaubt?

Es geht nicht darum, ob den Zeuginnen geglaubt wird oder nicht. Wenn deren mögliche Aussage irrelevant ist, ist auch die Frage nach deren Glaubwürdigkeit irrelevant. Was Lohfink selbst angeht: Weil die Fakten dagegen sprechen. Die Ungereimtheiten, die Wizorek in dem Fall beklagt, hat vor allem die Angeklagte selbst verursacht.

Wieso muss Lohfink stolze 20.000 Euro zahlen, während das unerlaubte Verbreiten des Videomaterials mit lediglich 1.350 Euro veranschlagt wurde und wie wird diese Unverhältnismäßigkeit von Strafbeträgen gerechtfertigt?

Weil sie einen ganz anderen Tagessatz zu bezahlen hat, weil sie eben deutlich mehr verdient als Pardis F., den sie durch ihre Anschuldigung arbeitslos gemacht hat. 80 Tagessätze á 250 Euro ergibt nunmal mehr als 90 Tagessätze á 15 Euro. Insofern hat der Angeklagte Pardis F. de jure sogar eine höhere Strafe hinnehmen müssen. Aber wenn man halt keine Ahnung von Strafrecht hat, vergleicht man eben nur die Endsummen. Oder man hat Ahnung, schiebt sie aber beiseite, weil sie der beabsichtigten Polemik im Weg steht.

Wieso wurde bislang nur einer der Männer für die unerlaubte Verbreitung des Videos belangt?

Weil der andere bisher ohne festen Wohnsitz war und deswegen der Strafbefehl nicht zugestellt werden konnte. Dies soll aber jetzt nachgeholt werden. Sebastian C. will sich aber im Gegensatz zu Pardis F. gegen den Strafbefehl wehren. Wenn man die Sache ein wenig verfolgt hat, hätte man das längst mitkriegen können, weil das in quasi jedem zweiten Artikel zum Fall stand.

Warum wurde nur der Einfluss durch K.O.-Tropfen in Betracht gezogen, wenn unterschiedliche Date-Rape-Substanzen auch zu unterschiedlichen Symptomen führen?

Es könnte vielleicht daran liegen, dass Lohfink exakt das behauptet hat, nämlich unter dem Einfluss von KO-Tropfen gewesen, vollkommen weggetreten und zunächst erinnerungslos gewesen zu sein. Warum sollte man etwas untersuchen, was sie den Männern gar nicht vorgeworfen hat?

Weshalb ist nicht bereits als problematisch thematisiert worden, dass hier jemand sehr offensichtlich stark betrunken war und trotzdem in eine sexuelle Situation gebracht wurde?

Wie die meisten meiner Antworten: Es ist nicht relevant, denn bei uns darf man zum Glück noch immer auch in betrunkenem Zustand seine Zustimmung zu Sex geben.

Wieso wird das Motiv, Lohfink wollte einfach nur mal wieder in die Medien, nicht hinterfragt, wenn sie noch nicht mal wollte, dass das Video der vermeintlichen Tatnacht verbreitet wird—etwas, dem immerhin schon durchs Gericht stattgegeben wurde?

Ach Anne, Logik ist nicht so Deine Stärke, oder? Dass man nicht will, mit einem negativen Image (als „Schlampe“ in einem halbseidenen Porno-Dreh) in die Öffentlichkeit zu kommen, schließt natürlich vollkommen mit aus, dass man mit einem positiven Image in die Öffentlichkeit will, z.B. Mitleid erheischendes Opfer einer Vergewaltigung, und wenn das halt nicht klappt, dann eben immer noch als Opfer der Justiz. Gut, dass sie das wirklich mit Absicht inszeniert hat, glaube ich jetzt auch nicht unbedingt. Aber unplausibel ist es deswegen noch lange nicht.

[Der Richterin] Fazit lautete daher: Gina-Lisa Lohfink habe lediglich PR in eigener Sache betreiben wollen. Aber was für eine PR soll das bitte sein?

Wie gesagt, als armes Opfer hat man derzeit extrem viel Anspruch auf Mitleid und Empathie, um den ausgelutschen Begriff mal zu verwenden. Darum kämpft Ihr doch unermüdlich. Auch wenn man es anfangs vielleicht nicht darauf abgesehen hat, warum sollte man es denn verpassen, wenn man sich unter die Reihen der Opfer mischen kann, wenn sich die Gelegenheit bietet, und es einem eine Menge Leute anbieten?

Wie grotesk ist es außerdem, dass nun gerade Medienmenschen Gina-Lisa Lohfink auch noch einen daraus Vorwurf machen, weil diese mit Medien geredet hat?

Grotesk ist an der Sache nur, dass Lohfink sich zwar mit allen Medien offenherzig über ihren Fall und dessen angebliche Geschehnisse austauscht, aber ausgerechnet im Gerichtssaal, da wo es darauf an käme, sich extrem zugeknöpft gibt. Nur das werfen ihr Medienvertreter vor. Wer sonst bitte sollte das tun, wenn nicht Journalisten?

Weiter wird behauptet, die Debatte wäre durchaus richtig, nur der Fall von Gina-Lisa Lohfink als Aufhänger nicht. Dabei wollen diejenigen, die solche Thesen aufstellen, die Debatte rund um Sexismus und sexualisierte Gewalt sonst oft gar nicht erst führen. Geschweige denn, dass sie diejenigen wären, die unermüdlich sexualisierte Gewalt als gesellschaftliches Problem auf die Agenda setzten.

Nun, doch, wir wollen diese Debatte durchaus führen. Allerdings nicht nach den Regeln, wie sie uns Feministinnen vorschreiben wollen, also unter Ausblendung von männlichen Opfern und weiblichen Täterinnen, mit von Vorurteilen behafteten Studien, die noch dazu grotesk missinterpretiert werden, mit aus der Luft gegriffenen Dunkelziffern und mit Denkverboten. Wenn man der Ansicht ist, dass die sogenannte Debatte eh schon mit extremer Hysterie und Alarmismus geführt wird, und dass es nötig ist, diese abzukühlen, dann kann es schon mal so aussehen, als ob man sie nicht führen wollte. Das stimmt nicht, wir wollen sie nur anders führen. Sachlicher.

Der Rest von Wizoreks Traktat ist, nun ja, allenfalls querlesenswert.

Fazit:

  1. Wizorek hat anscheinend keine Ahnung von Strafrecht
  2. Mit Logik hat sie es auch nicht so
  3. Sie tut so, als ob die Frage, ob da eine Vergewaltigung stattgefunden habe, weiter offen sei
  4. Mit dem Gedanken, dass es tatsächlich eine Falschbeschuldigung gegeben haben könnte und ob diese nun strafwürdig ist, will sie sich erst gar nicht befassen

 

16 Kommentare zu „Antworten, die Anne Wizorek nicht findet“

  1. Ich frage mich immer, was in dieser Gesellschaft eigentlich schiefgelaufen ist, wenn relevante gesellschaftliche Bewegungen von offenkundig weniger gelehrten Menschen angeführt werden. Wer nicht begreift, was ein Tagessatz ist (ergo auch glaubt, ein Hartzer müsste für das gleiche Vergehen die gleiche Summe bezahlen wie ein Fantastilliardär)…..

    Aber so sind sie die Cafehaus-Feministinnen. Noch nie selbst diskriminiert worden, aber die Klappe aufreissen.

    1. „Wer nicht begreift, was ein Tagessatz ist“

      Zahlenanalphabetismus (mathematisches Analphabetentum) ist nach meinem Eindruck im Feminismus stark verbreitet, um nicht zu sagen systemnotwendig, wenn ich mir so manche Argumentationen ansehe. Am besten erkennbar ist das mMn am gender pay gap, das GPG und seiner Problematik genau zu verstehen ist nämlich nicht ganz einfach, ein mathematische Analphabet ist damit überfordert. Der Begriff Tagessatz kann auch schon zu viel sein.

  2. Weshalb ist nicht bereits als problematisch thematisiert worden, dass hier jemand sehr offensichtlich stark betrunken war und trotzdem in eine sexuelle Situation gebracht wurde?

    Sie wurde nicht in diese Situation gebracht, sonder sie hat sich selbst in diese Situation gebracht. Wieso spricht Anne Wizorek einer Frau die Fähigkeit zu selbstständigem, aktiven Handeln ab?

    1. Guter Punkt. Ist mir gar nicht aufgefallen. Da sieht man wieder, wie genau man feministische Texte lesen muss, damit man von solchen Manipulationen nicht eingelullt wird.

    2. Diese Aussage ist etwas problematisch, weil sie – auf den Fall bezogen – im Prinzip richtig, aber zu allgemein und nach der Verschärfung des Sexualstrafrechts nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist.

      Ra. Alexander Stevens führt dazu aus:
      „Gravierende strafrechtliche Folgen kann es künftig auch haben, wenn der Abend etwas länger wird, es dabei nicht bei einem Glas Wein bleibt- und man in alkoholisiertem Zustand Sex hat. Nach neuer Rechtslage ist es nämlich nicht nur (wie früher) strafbar, wenn der Sexualpartner aufgrund seines körperlichen oder psychischen Zustandes widerstandsunfähig, also völlig weggetreten ist, was in etwa einem Alkoholpegel von 3 Promille entspricht.“

      Anmerkung von mir. 3 Promille und die damit gegebene Widerstandsunfähigkeit hatte Lohfink höchstwahrscheinlich nicht erreicht.

      „Jetzt soll es vielmehr bereits ausreichen, wenn man(n) (oder frau) in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist. Ausnahme: Der „Täter“ hat sich der Zustimmung des Opfers „versichert“ (§ 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB). Und das mit dem versichern sollte man sehr ernst nehmen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu wörtlich, dass sich der Handelnde grundsätzlich auch dann strafbar macht, wenn der betrunkene Partner zwar im Nachhinein kundtut, dass er die sexuelle Handlung freiwillig an sich hat vornehmen lassen, der Beschuldigte sich hierüber aber nicht vorab versichert hat.
      Noch gefährlicher wird es, wenn beide betrunken sind: Mangels verbaler oder anderweitig schlüssiger Kommunikationsfähigkeit dürfte Sex zwischen zwei Betrunkenen künftig gänzlich verboten sein. Sex muss also von nun an wie Autofahren gehandhabt werden: Wenn Sie zu müde oder zu betrunken sind, bitte nicht mehr ins Auto bzw. mit jemanden ins Bett steigen.“
      http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/reform-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-sechs-dinge-die-man-jetzt-besser-lassen-sollte/5/

      Ra. Nikolai Odebralski erklärt den Sachverhalt so (basierend auf dem alten Gesetz):

      Grundsätzlich handelt es sich bei der Widerstandsunfähigkeit um die Unfähigkeit, einen Willen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden (dann: § 179 Abs. 1 Nr. 1, „geistig Widerstandsunfähig” – Unfähigkeit zur Willensbildung) bzw. zu äußern oder durchzusetzen (dann: § 179 Abs. 1 Nr. 2 StGB, „körperlich Widerstandsunfähig”)

      „Der weitaus häufigere Anwendungsfall der Widerstandsunfähigkeit ist die „tiefgreifende Bewusstseinsstörung”. Dieser Begriff erfasst: völlige Bewusstlosigkeit, wie Schlaf oder Ohnmacht; schwere Rauschzustände nach Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum; Schockzustände sowie auch der Zustand völliger Erschöpfung oder Apathie (Darstellung nach Fischer, Kommentar zum StGB, § 179).“ https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-widerstandsunfaehiger-personen-stgb_060779.html

      Und darin sehe ich eine unscharfe Rechtsnorm. Es kommt folglich auch darauf an, wann eine durch Trunkenheit bedingte Willens- oder „Widerstandsunfähigkeit“ eintrat. Und woher soll ein juristischer Laie wissen, auf welchen Konsens sich Richter diesbezüglich geeinigt haben, um dem Gesetz nachträglich die Leitplanken hinzuzufügen, wenn selbst Juristen im (Sexual)Strafrecht bei dieser Frage nicht zu gleichen Meinungen gelangen?

      Stimmt der Sexualpartner einer sexuellen Handlung zu und betrinkt sich danach fortwährend, konnte er sich nach dem alten Gesetz nicht nachträglich darauf berufen, dass er es sich im Nachhinein mittendrin anders überlegte oder er einen Filmriss hatte. Das wäre auch zutiefst unlogisch, da der Beschuldigte ja nicht über eine Zeitreisemaschine verfügt, um sich vorgreifend der fortwährenden Zustimmung des Sexualpartners zu vergewissern.

      Ist natürlich ein Sexualpartner offensichtlich, weil schon längst betrunken, nicht mehr zu konsensuellem Sex fähig, ist es nach wie vor bedenklich diesen dazu zu bewegen. Vorsicht sollte man auch walten lassen, wenn dem Wunsch nach Sex zuerst verweigert wurde, diese Verweigerung dann unter starkem Alkoholeinfluß schwindet.

      Aber Ihre Unfähigkeit sich mit Rechtsnormen auseinanderzusetzen, werden Feministinnen so hinbiegen, dass nach dem neuen Gesetz Lohfinks Sexualpartner verurteilt worden wären und dies der Beleg ist, wie wichtig ihr Kampf für das neue Gesetz war. Dabei vergessen diese, dass sie selbst sich erkennbar nicht mit Gesetzen auskennen, für die sie Jahrelang streiten, aber von Allerweltsbürgern verlangen, die Fallstricke des Sexualstrafrechts zu kennen. Sie finden es völlig in Ordnung, dass Allerweltsbürger inhaftiert werden können, wenn die sich lediglich in juristischer Unkenntnis auf ihr Bauchgefühl verlassen, anstatt sich eine juristisch wasserdichte Zustimmung zum Geschlechtsverkehr einzuholen. Sie haben den Frauen, für die sie angeblich eintreten, einen Bärendienst erwiesen, weil auch diese schneller mit dem neuen Gesetz in Konflikt geraten können, als diesen bewusst ist.

      Ob die der Vergewaltigung von Gina-Lisa Lohfink Beschuldigten, nach dem neuen Gesetz verurteilt worden wären , steht auf einem anderen Blatt.

      Ansonsten stimme ich den Ausführungen Aranxos zu und ergänze einen Kommentar Aranxos wie folgt:
      A.W: „Warum wird insgesamt drei Frauen schlicht nicht geglaubt?“

      Weil die Frauen nicht in der fraglichen Nacht zugegen waren. So einfach ist das! Aber Feministinnen werden sicher auch bald ein Gesetz einbringen, dass Aussagen von Ex-Freundinnen und Dritten, die nicht anwesend waren, höher zu werten sind als ein Videobeweis.

  3. Hab ich da irgendwas verpasst? Wo ist Lohfink denn wegen ihrer Vergangenheit oder Brustop oder Fotoshootings oder sonstwas vom Gericht vorverurteilt worden???

  4. Ich entstamme einer Generation, die den Feminismus von Anbeginn an miterlebt hat, damals begann es mit dem „Weiberrat“ in der ASTA Ffm.
    Wenn ich heute lese, was sich alles so als Feministin bezeichnet, wie etwa diese Anne Wizorek, dann sehne ich regelrecht die „guten alten Zeiten“ herbei, wo Feminismus auch noch etwas mit Intelligenz zu tun hatte. Heute lese ich nur noch seitens dieser egozentrierten jungen Frauen Tatsachenverdrehungen, Luegen, Maennerhass, Vernichtungswuensche, Diktaturensehnsucht und so weiter. Ja, man sollte nie die Vergangenheit mit dem Heute vergleichen. Sonst koennte man auf Krankheitsbilder schliessen.
    Eine Frau wie Wizorek will doch keine Antworten finden oder gar korrigiert werden, sie will nur eines: Recht haben. Ihr Recht. Mehr nicht.
    Eine wie sie sollte man totschweigen.

    1. Ich würde Dir ja gerne recht geben, denn intellektuell ist Wizorek jetzt nicht so die große Leuchte. Ich wundere mich schon darüber, wie leicht man ihr Affekt-Geplapper auseinander nehmen kann. Allerdings: Sie und ihre Clique von Netzfeministinnen werden von einflussreichen Leuten protegiert, allen voran Familienministerin Schwesig. Sie haben sich dort Pöstchen ergattert und können ihre Propaganda nun auf Staatskosten betreiben. Zudem sind sie in der Mainstream-Presse gut vernetzt, wo in den Redaktionen genauso weiße privilegierte Wohlstands-Feministinnen sitzen, die noch nie irgendeine Diskriminierung erlebt haben, außer vielleicht nicht einfach so per Quote auf den Chefredakteursposten gehoben zu werden. D.h. wir werden die noch lange am Hacken haben, jedenfalls mindestens so lange, wie das Familienministerium in der Hand der SPD ist. Und so lange muss man sich eben ab und zu mit ihnen beschäftigen und auch gegenhalten.

  5. Vielen Dank für den Artikel.

    Insbesondere, was den postulierten Unwillen „der Gesellschaft“ angeht, nicht über Sexismus reden zu wollen, habe ich mir direkt dasselbe gedacht wie der Autor: Doch, darüber reden wollen wir schon, aber nur mit Leuten, die auch zu normalen Diskussionen in der Lage sind, wozu Wizorek und Gleichgesinnte schlicht nicht mehr zu zählen sind. Wir haben das alle lange versucht, aber diese Leute können einfach andere Standpunkte nicht aushalten, ohne verbal aggressiv und beleidgend, mithin denunziatorisch zu arbeiten. Wer eine andere Meinung als diese Fraktion vertritt, ist in kürzester Zeit in xyz-ist, der gar keine Ahnung von nix habe. Für so Leute ist mir meine Zeit einfach zu kostbar. Die wollen sich selbst reden und bestätigt hören und mehr nicht.

    Aus diesem Grund habe ich mich nun auch entschlossen, nach Auslachen und Bekämpfen, diese Sorte Politgruppe einfach zu ignorieren. Nicht mehr mit denen zu diskutieren, nicht mich gedanklich an deren Kauderwelsch zu beteiligen. Es macht nämlich keinen Sinn, diese Leute lernen einfach genau nichts dazu und drehen sich stets alles so zurecht, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Sei es eben, dass sie nicht wissen was Tagessätze sind oder wie überhaupt die Justiz in einem Rechtsstaat funktioniert.
    Diese Leute sind für mich auch nicht mehr zu retten und haben sich vollends verstiegen.

    1. Während ein 4-Augen-Gespräch wohl sinnfrei ist, halte ich es trotzdem für wichtig, dass man diesem Schlag Mensch nicht die komplette Bühne überlässt. Ansonsten laufen wir gefahr, dass sie nicht nur bestimmen worüber wir reden, sondern auch wie wir über diese Dinge reden.

  6. „Im wesentlichen beharkt sie natürlich auch das feministische Hauptnarrativ, Lohfink sei nur aufgrund ihres Vorlebens als unglaubwürdig gebrandmarkt worden.“

    Als Laie auf diesem Gebiet stelle ich die These auf, dass es nicht die Vergangenheit war die Lohfink unglaubwürdig machte, sondern das Video das zwar den Tathergang, aber keine Vergewaltigung zeigte.

    Bin ich mit dieser These für die feministische Bloggerwelt nun überqualifiziert?

    Was mich an dieser Sache einfach bestürzt ist die Vorstellung davon was wäre, wenn es kein Video gegeben hätte.
    Über das Verhältnis der Strafe von „Sextape ins Netz laden“ zu „versuchen 2 unschuldige Menschen für mehrere Jahre hinter Gitter zu bringen“ will ich gar nicht erst reden.

  7. OT: Die Wizorek dreht doch nur noch am Rad (was ihr offenbar ab_handen gekommen ist).

    Intellektuell vollkommen naturbelassen, um das mal höflich zu formulieren, schwadroniert sie ja nicht nur über C-Promis, sondern fantasiert nun auch noch Dinge bezüglich Burkinis und Emanzipation zusammen und findet das Alles irgendwie super:

    .. Die Netzaktivistin Anne Wizorek ist froh, dass Frankreich das Burkiniverbot gekippt hat. Der Badeanzug für gläubige muslimische Frauen sei eine „super Idee, ein Emanzipationswerkzeug“, findet sie ..

    Quelle mit Video in der „Welt“: http://www.welt.de/politik/article157871127/Burkini-ist-eine-super-Idee-ein-Emanzipationswerkzeug.html

    Fazit: Die ist nicht mehr ernst zu nehmen in ihrer Selbstwahrnehmung und -täuschung.

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