Femokratenliste – Diese Politiker wollen das Wahlrecht für Männer einschränken

Inhaltsverzeichnis

Wer direkt zur Liste möchte, bitte zu 7. scrollen, denn zunächst folgt eine ausführliche Erklärung zum Hintergrund und der Rechtfertigung der Liste.

 

  1. Einleitung
  2. Ein mehrfacher Verstoß gegen das Grundgesetz
  3. Verfassungswidrig vs. verfassungsfeindlich
  4. Warum den Linken selber bewusst ist, dass ein Paritätsgesetz gegen das GG verstößt
  5. Chancen und Folgen eines Paritätsgesetzes
  6. Politische Konsequenzen ziehen!
  7. Die Femokratenliste – Dokumentation einer kollektiven Schande der deutschen Frauenpolitik (Stand 24.02.2019)
  8. Analyse der Liste

 

1. Einleitung

Die Demokratiemüdigkeit geht um in Europa. Hätte man mir vor vielleicht zwei Jahren noch erzählt, dass im Jahre 2019 Scharen von gutbürgerlichen Politikern und Vereinsmeiern mit freundlichem Lächeln aktiv darauf hinarbeiten, das freie und gleiche Wahlrecht – und damit die wichtigste Stütze der Demokratie – auszuhebeln, hätte ich dies als übertriebenen Alarmismus abgetan. Heute ist es jedoch Realität. Immer mehr Anhänger eines Paritätsgesetzes, also einer Quotierung der Parlamentswahl schießen seit letztem Jahr aus dem Boden und zwar nicht in irgendwelchen randständigen feministischen Sekten, sondern quer durch alle etablierten Parteien links von der AfD, wobei der Schwerpunkt bei SPD, Grünen und Linken liegt. Quasi die gesamte Infrastruktur der deutschen Frauenpolitik ist beteiligt. Verbindliche Gesetzesvorschläge für ein solches Paritätsgesetz auf Bundesebene liegen zwar noch nicht vor, den bisherigen Wortmeldungen kann man aber eindeutig entnehmen, dass es darauf hinauslaufen wird, das Wahlrecht, insbesondere für Männer, einzuschränken, indem Parteien verpflichtet oder gesetzlich genötigt werden, Quotenfrauen auf ihre Wahllisten (Zweitstimme) und/oder Direktmandate (Erststimme) zu setzen. Brandenburg hat ein solches Gesetz vor kurzem für den Landtag beschlossen. Parteien mit niedrigen Frauenanteil (FDP, AfD, CSU), die im Gegensatz zu den linken Parteien keine parteiinterne „Gleichstellungs“- bzw. Frauenförderungspolitik betreiben, wären durch ein solches Gesetz im demokratischen Wettbewerb klar benachteiligt und in etwa darauf zielen diese Pläne auch ab.

Dass Frauenquoten im Allgemeinen und Parlaments-Frauenquoten im Besonderen keine gute Idee sind, hat vielerlei Gründe, die von Mitblogger Aranxo hier schon aufgeführt wurden. Ich möchte hier aber nur auf verfassungsrechtliche Aspekte eingehen, denn nur diese rechtfertigen es meiner Meinung nach, öffentliche Personen auf eine „schwarze Liste“ zu setzen, wie ich es hiermit tue. Mein Argument: Diese feministische Bestrebung ist nicht nur dumm und falsch (das wäre noch verzeihlich), sondern ihr liegt eine gefährliche verfassungsfeindliche Motivation zu Grunde und ihre Vertreter sollten daher aus Parlament und Regierung mit allen legalen und ethischen Mitteln ausgegrenzt werden, wie man es mit Antidemokraten aus z.B. dem rechtsextremen Spektrum zu Recht ebenfalls tut bzw. tun sollte. Um dieses harte Urteil zu begründen, bedarf es einer ausführlichen Erläuterung:

2. Ein mehrfacher Verstoß gegen das Grundgesetz

Ich selber habe auch nur verfassungsrechtliche Grundkenntnisse und würde mir nicht anmaßen, komplexere juristische Fragen zu klären, doch die betreffenden verfassungsrechtlichen Zusammenhänge sind in diesem Fall (aus gutem Grund!) klar und einfach genug, dass sie für jeden Bürger verständlich sind.

1. Grundsätze des Wahlrechts

Quoten bei Wahlen sind eine erhebliche Einschränkung des demokratischen Prinzips des freien und gleichen passiven Wahlrechts nach GG Art 38. Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich zur Wahl zu stellen (im Gegensatz zum aktiven Wahlrecht, selber zu wählen). Das freie Wahlrecht, bedeutet, dass der Bürger (oder die Partei) ohne staatliche Beeinflussung selbstbestimmt wählt, bzw. gewählt wird. Das gleiche Wahlrecht bedeutet, dass jede Stimme gleich viel zählt und das Wahlrecht jedem Kandidaten und jeder Partei die gleichen Chancen einräumen muss. Freies und gleiches passives Wahlrecht zusammen bedeuten daher das Recht, dass sich Bürger oder Parteien zur Wahl stellen dürfen, dabei gleiche (rechtliche) Chancen haben müssen und in der Art ihrer Aufstellung zur Wahl frei, also staatlich unbeeinflusst, sind. Das bedeutet konkret, dass der Staat den Parteien nicht vorschreiben darf, wie sie ihre Wahllisten bzw. ihre Direktmandate aufzustellen haben. Auf die Wahlliste kommen nur diejenigen, die von der Partei frei dafür ausgewählt wurden und dasselbe gilt für die Direktmandate. Die einzigen Einschränkungen sind dabei im wesentlichen, dass es sich um volljährige Staatsbürger handeln muss. Das Geschlecht (oder Hautfarbe, Religion etc.) darf für die Kanditatur aber keineswegs eine rechtliche Hürde darstellen. Ein Paritätsgesetz müsste aber genau dies notwendigerweise tun, zu Ungunsten der männlichen und zu Gunsten der weiblichen Kandidaten. Gerade kleine Parteien mit geringem Frauenanteil wären ganz erheblich benachteiligt. Die Wahlgleichheit wäre insofern ausgehebelt. Und damit kommen wir zum nächsten Punkt:

2. Gleichberechtigung

Diese faktische rechtliche Benachteiligung der sich zur Wahl stellenden Männer ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung (Verbot gesetzlicher Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund des Geschlechts nach GG Art 3). Feministen ziehen zur Rechtfertigung von Gleichstellungspolitik in der Regel GG Art. 3 an, und behaupten dann wahrheitswidrig, dort wäre von (ökonomischer oder politischer) Gleichstellung die Rede. Dort ist aber nach wie vor ausschließlich von Gleichberechtigung die Rede und Gleichberechtigung bedeutet eben genau das was der Wortlaut sagt: gleiche Rechte. Nicht mehr und nicht weniger. Jede Frauenbevorzugungspolitik ist grundgesetzwidrig.

3. Verfassungswidrig vs. verfassungsfeindlich

Im vorangegangen Abschnitt wurde nur dargestellt, dass ein Paritätsgesetzes verfassungswidrig wäre; von Verfassungsfeindlichkeit, war bisher jedoch noch nicht die Rede. Dieser Unterschied ist wichtig, werden doch öfters mal Gesetze als verfassungswidrig befunden, weil das Grundgesetz in vielen Fragen so oder so ausgelegt wird und es leicht passieren kann, dass z.B. die Regierung eine andere Interpretation des GG vertritt als die Opposition oder das Bundesverfassungsgericht. Eine verfassungsfeindliche Absicht darf man bei einer verfassungswidrigen Politik also nicht pauschal unterstellen. Die klassischen Verfassungsfeinde sind Rechts- oder Linksradikale, die sich aus der parlamentarischen Politik heraushalten und aus dem Untergrund gegen die politische Ordnung ankämpfen. Doch Verfassungsfeindlichkeit kann natürlich auch im parlamentarischen Gewand daher kommen, so wie das z.B. in den 30er Jahren bei der NSDAP der Fall war, die ihre Diktatur nicht durch einen gewaltsamen Putsch, sondern durch eine gezielte Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaat der Weimarer Republik schrittweise aufbauten. In unsere Zeit übertragen bedeutet das: Wenn einem Politiker bewusst ist, dass seine Politik gegen wesentliche Prinzipien des GG verstößt und er wider besseren Wissens diese Politik trotzdem durchsetzt und dann obendrein noch so tut, als wäre alles verfassungskonform, dann muss man von einer Haltung reden, die dem GG gegenüber feindlich gesinnt ist. Warum genau dies bei den professionellen Vertretern des Paritätsgesetzes i.d.R. der Fall ist und warum man von einer gezielten Aushöhlung der Demokratie sprechen muss, wird im Folgenden erklärt.

4. Warum den Linken selber bewusst ist, dass ein Paritätsgesetz gegen das GG verstößt

Die einfachste Antwort auf diese Frage würde lauten: Was würden die Linken sagen, wenn die NPD ein „Arier-Paritätsgesetz“ vorschlägt, um zu verhindern, dass „zu viele“ Migranten im Parlament sitzen? Das Prinzip ist vielleicht schon klar, aber trotzdem eine ausführliche Erläuterung wert:

1. Weil es Profis sind

Die Propagandisten des Paritätsgesetzes sind keineswegs verwirrte Hinterbänkler, sondern Profipolitiker und geschäftige Aktivisten. Teilweise handelt es sich um Regierungsmitglieder, Parteichefs und andere Spitzenpolitiker. Sie sind vielleicht dumm, aber keineswegs ungebildet. Parlamentarier verfügen mindestens über grundlegende juristische (also auch verfassungsrechtliche) Kenntnisse und auch von professionellen politischen Aktivisten und Journalisten müssen hier gewisse Grundlagen vorausgesetzt werden. Wer glaubt, dass unsere eifrigen Berufsfeministinnen und fleißigen Genderbürokratinnen die Grundprinzipien unseres Wahlrechtes und unserer Bürgerrechte einfach nur ein bisschen „falsch verstanden“ haben, der kann gleich Frauen pauschal die politische Kompetenz absprechen.

2. Weil sie offensichtliche verfassungsrechtliche Einwände ignorieren und gezielt verschleiern

Die Linken versuchen den offenen Verfassungsbruch mit umso lauterer künstlicher Skandalisierung des „historisch niedrigen“ Frauenanteils der Abgeordneten zu übertönen, wie man am politischen Diskurs der letzten Monate überdeutlich gesehen hat. Indirekt wird sämtlichen deutschen Parteien vorgeworfen, dass ihre Parteistrukturen Frauen diskriminieren würden, ohne dass dieser Pauschalvorwurf genau erklärt wird. Der Frauenanteil in der Politik sei doch so „erschreckend gering“ (eigentlich ist er überdurchschnittlich hoch, gemessen an den Frauenanteilen in den Parteien) und die armen Frauen kämen zu kurz.  Selbst die Franzosen, die Belgier und sogar die Hottentotten aus Absurdistan wären schon „fortschrittlicher“ als wir.  Man drohe, ins Mittelalter zurückzufallen und das alles wegen der AfD und dem Patriarchat! Frauen in der Politik sind außerdem etwas so wunderbares und würden so viel Gutes und Neues bewirken, weil wegen Vagina! Zynischerweise wird dann sogar auch noch das 100-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts missbraucht, um für das Paritätsgesetz zu werben. Es wird geradezu suggeriert, dass Gegner des Paritätsgesetzes auch Gegner des Frauenwahlrechts seien. Mit solchen oder vergleichbaren „Argumenten“ wird man in sämtlichen einschlägigen Artikeln, Stellungnahmen und Broschüren zugeschleimt, anstatt dass man eine dem Ernst des Themas angemessene Erklärung dafür bekommt, warum ein Paritätsgesetz nicht gegen das GG verstoßen soll. Selbst wenn man die Meinung vertreten sollte, dass ein Paritätsgesetz keine Einschränkung des Wahlrechtes darstellt, sollte man diesen offensichtlichen verfassungsrechtlichen Einwand doch zumindest mal erwähnen und versuchen ihn zu entkräften.

Wenn einzelne Vertreter sich dann doch mal am Argumentieren statt am Moralisieren versuchen, ist das Ergebnis armselig. So versuchte uns z.B. Thomas Oppermann (SPD), weiß zu machen, dass ein Paritätsgesetz doch die Wahloptionen erweitern würde, weil man damit die „Freiheit“ hätte, mehr Frauen zu wählen. Bravo! Und als nächstes kann Oppermann sich ja aus der Politik fernhalten, damit wir die Option haben, mehr ehrliche und klar denkende Menschen zu wählen.

Andere versuchen Art 3 gegen Art 38 auszuspielen. Sie geben dann (immer indirekt) zu, dass sie das Wahlrecht einschränken wollen, rechtfertigen dies aber damit, dass ein legendäres „Gleichstellungsgebot“ des GG höher als die Wahlfreiheit wiegen würde. Seit längerer Zeit schon wird das Grundgesetz für feministische Gleichstellungspolitik missbraucht, indem schleichend, aber mit Absicht, das juristische Prinzip der Gleichberechtigung (GG Art 3) zum politischen Prinzip der „Gleichstellung“ (quasi gleichbedeutend mit „Frauenförderung“) verwässert wird. Diesen Trend kann man sowohl in der zeitgenössischen „Frauenpolitik“ beobachten, als auch in den feministisch-tendenziösen Massenmedien, wo gerne „ganz zufällig“ die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ vermischt werden, um zu suggerieren, dass das GG einen Auftrag zur „Gleichstellung“ hätte. Genau dieselbe Masche wird bei den Rechtfertigungen des Paritätsgesetzes angewandt. Die Vertreter berufen sich dabei häufig auf GG Art. 3 (2) Satz 2: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ und deuten in diesen Satz eine Pflicht des Staates zur Gleichstellungspolitik hinein. Die naheliegenste Bedeutung von Art 3 wird dabei genauso konsequent ignoriert wie die Tatsache, dass ein Paritätsgesetz solche „bestehenden Nachteile“ überhaupt erst schaffen würde, nämlich für männliche Kandidaten. Das Argument des grundgesetzlichen „Gleichstellungsauftrages“ ist daher eine Lüge, um die Gleichstellungsideologie über das Grundgesetz zu stellen.

Die Rechtsverdrehung geht in diesem Fall t.w. so weit, dass behauptet wird, ein Parlament ohne geschlechtliche Parität wäre sogar verfassungswidrig. Dabei wird aber komischerweise nur so weit gedacht, wie es den eigenen Zielen nützt. Denn würde man diese dreiste Behauptung konsequent zu Ende denken, würde das bedeuten, dass alle Bundestage seit 1994 (Aufnahme von Art 3 (2) Satz 2 ins GG), einschließlich des aktuellen Bundestages illegitim wären. Doch soweit wollen die feministischen Volkserzieher dann doch nicht gehen, weil das ja ihre eigenen Ämter und Mandate delegitimieren würde. Das Argument der Verfassungswidrigkeit eines nicht-gegenderten Parlamentes ist also unehrlich.

All dies dient dazu, die offensichtliche Verfassungswidrigkeit eines Paritätsgesetzes bestmöglich zu verschleiern und Einwände zu übertönen. Am anstehenden sog. „Internationalen Frauentag“ am 8. März, der in Berlin jetzt offizieller Feiertag ist, wird die feministische Propagandamaschinerie wieder auf Hochtouren laufen und die Zahl der Gegner des freien Wahlrechts, die den offenen Verfassungsbruch als Akt der Befreiung der Frau darstellen, wird sich auf wundersame (und wahrscheinlich inszenierte) Weise sprunghaft vermehren.

3. Weil sie keine Verfassungsänderung vorschlagen

Da es für ein Paritätsgesetz keinen verfassungsrechtlichen Interpretationsspielraum gibt, müsste man, um ein Paritätsgesetz auf legalem Wege durchzusetzen, vorher die Verfassung ändern. Das trauen sich die Feministen jedoch (bisher noch) nicht, weil dann ihre antidemokratischen Motive all zu offensichtlich werden würden. Wenn sie versuchen würden, freies/gleiches Wahlrecht und Gleichberechtigung aus dem GG zu streichen, würden sie dafür auch eher keine Mehrheit bekommen (für GG-Änderungen braucht es 2/3-Mehrheiten) und die wichtigsten Artikel unterliegen ohnehin – aufgrund der weimarer Erfahrung –  der Ewigkeitsklausel. Die Feministen versuchen es also gar nicht erst und wählen von vornherein den – in diesem Sinne – illegalen Weg am GG vorbei, indem sie einfach so tun, als wäre es etwas total demokratisches, das Wahlrecht zu beschneiden.

Professionelle Politiker, Aktivisten und Journalisten, die sich in der hier dargestellten Weise verhalten, müssen scheulos als das bezeichnet werden, was sie sind, nämlich verfassungsfeindliche Antidemokraten, Heuchler und Lügner. In dem Falle, dass sie obendrein auf das GG vereidigte Regierungsmitglieder und hohe Beamte sind, die nun aber bewusst gegen das GG arbeiten, handelt es sich, im moralischen Sinne, um Eidbrecher, also um Verräter.

5. Chancen und Folgen eines Paritätsgesetzes

Die Unterstützer des Paritätsgesetzes sind zahlreich, gehen quer durch alle großen Parteien und sind gut vernetzt (siehe Liste). Man muss noch für dieses Jahr damit rechnen, dass ein entsprechender Entwurf vor den Bundestag bzw. diverse Landesparlamente kommt. Da nun die feige, spießige und entmännlichte Öffentlichkeit erfahrungsgemäß nur all zu gerne vor den Verlockungen des „sanften“ und „weiblichen“ neuen Totalitarismus einknickt, ist es keineswegs ausgeschlossen, dass ein Paritätsgesetz, trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit, durchgesetzt wird, wie das Beispiel Brandenburg beweist. Man kann nur hoffen, dass ein solches Gesetz dann sofort nach Karlsruhe kommt und dort durchfällt. Doch auf eine solche Selbstverständlichkeit darf man sich heute nicht mehr blind verlassen. Von Bedeutung wird sein, welches Ergebnis die angekündigte Verfassungsklage gegen das brandenburger Parité-Gesetz hervorbringt. Wenn ein Verfassungsgericht das Gesetz kippt, ist diese Idee vorerst vom Tisch. Wenn das Gesetz in Brandenburg aber weiter bestehen kann, wird es auch auf Bundesebene gute Chancen haben. Man muss dabei auch im Auge behalten, dass die Feministen darauf spekulieren, das Paritätsgesetz im Fahrwasser einer allgemeinen Wahlrechtsreform mitschwimmen zu lassen. Verschiedene Politiker planen zur Zeit die Regel mit den Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten zu überarbeiten, um den Bundestag zu verkleinern. Könnte man bei dieser anstehenden Wahlrechtsreform nicht noch ganz unauffällig eine kleine Frauenquote dazwischen mogeln, so wie es (mal wieder) Oppermann vorschlägt? Nichts ist hier unmöglich.

Würden Parlamente gegendert werden, müsste konsequenterweise auch nach Ethnie, Konfession, Berufsgruppe und anderen Merkmalen getrennt gewählt werden. Bundestag und Landesparlamente würde schnell nur noch aus Quotenfrauen und ähnlichen Apparatschiks und Strohmännern bestehen, die nicht frei und gleich gewählt wurden. Dasselbe gilt für die Regierung. Zentrale Verfassungsorgane würden damit selber illegitim werden. Mittelfristig würde sich dies auf den gesamten Staatsapparat ausdehnen, der ja in unserem parlamentarischen System, letztendlich eben durch Bundestag und Landtage legitimiert ist. Undemokratisch und verfassungswidrig gewählte Parlamente und daraus hervorgegangene Regierungen dürfen im Rechtsstaat keine Gewalt ausüben. Ein Paritätsgesetz würde daher bedeuten, dass die BRD eine ‚defekte Demokratie‚ wird, also in die politikwissenschaftliche Kategorie zwischen Demokratie und autoritärem Regime fällt. Wenn dieses Modell dann Schule macht, wird es in den darauf folgenden Jahren schnell zu weiteren Grundrechtseinschneidungen kommen und vor allem wird sich dann auch die Gegenseite (also die politische Rechte) nicht mehr an die rechtsstaatlichen Prinzipien gebunden fühlen. Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung würden schnell zur kompletten Farce werden. Rechtsunsicherheit wird sich breit machen und Bürger könnten sich problemlos auf GG Art 20 (4) beziehen, dem Widerstandsrecht:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese [grundgesetzliche] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Langfristige Folge eines solchen verantwortungslosen und geschichtsvergessenen Umgangs mit der Verfassung kann daher (u.U. legitime) politische Gewalt und Staatszusammenbruch sein, wenn solche Entwicklungen nicht frühzeitig erkannt und verhindert werden.

6. Politische Konsequenzen ziehen!

Um sich einen Überblick über diese Tendenzen zu verschaffen habe ich eine entsprechende Liste von allen mir bekannten Personen und Organisationen angelegt, die ein Paritätsgesetz fordern. Ich bitte alle Leser darum, all die Personen und Parteien auf der Liste nicht zu wählen bzw. anderweitig politisch zu unterstützen, ganz gleich, was diese Parteien positives zu bieten haben, denn der Schutz wesentlicher Grundprinzipien unserer Demokratie vor den Übergriffen korrumpierter, verantwortungsloser Demagogen und ihrer Stiefellecker, sollte unbedingt vorgehen. Das gilt insbesondere für die SPD, die Grünen und die Linkspartei, bei denen teilweise schon ganze Fraktionen geschlossen gegen das freie Wahlrecht ankämpfen. Aber auch innerhalb der CDU sitzen solche Kräfte schon selber in den Führungsschichten (siehe Kramp-Karrenbauer), anstatt dass sie konsequent aus den „demokratischen Parteien“ ausgegrenzt und damit ins politische Abseits getrieben werden, wie es z.B. bei Rechtsextremen, bekennenden Stalinisten oder Dschihadisten selbstverständlich wäre. Des Weiteren dient die Liste auch zur Dokumentation dieser kollektiven politischen Schande für spätere Zeiten, wo solche Ideen und die dahinterstehende Ideologie hoffentlich wieder aus der Welt sind.

Die Liste nenne ich „Femokratenliste“. Der Name mag etwas gewöhnungsbedürftig klingen, doch er ist durchaus ernst gemeint. Ich denke es ist ein kurzer passender Name, der ausdrückt, worum es geht, nämlich um feministische Ideologen, die die Demokratie verwässern und einschränken wollen. Die Idee für den Namen stammt von dem inzwischen stillgelegten feminismuskritischen „FemokratieBlog“ (zu dem ich ansonsten keinen Bezug habe).

Wer noch weitere Personen/Organisationen kennt, die auf diese Liste gehören; bitte in die Kommentare schreiben; ebenso, wer meint, dass jemand zu Unrecht auf der Liste steht. Alternativ geht auch eine Mail an nabikhidr93 [at] gmail.com. Ich werde alle Fälle sorgsam prüfen. Personen, die ihre Politik glaubhaft ändern, werden wieder von der Liste genommen. Die Nummerierung dient nur der Übersichtlichkeit und drückt keine Wertung aus. Besonders herausragende Personen und sämtliche Bundestagsabgeordnete sind farblich hervor gehoben. Die Liste ist leider recht ungeordnet und die Auswahl teilweise willkürlich, da ich die Masse an Informationen irgendwie eingrenzen musste und meine technischen Möglichkeiten begrenzt sind. Wenn man einen bestimmeten Namen in der Liste suchen möchte, empfehle ich die Suchfunktion über die F3-Taste. Wer Verbesserungsvorschläge hat, auf jeden Fall in die Kommentare schreiben.

7. Die Femokratenliste – Dokumentation einer kollektiven Schande der deutschen Frauenpolitik (Stand 24.02.2019)

Aufnahmebedingungen für die Femokratenliste:

  1. Person oder Organisation, die ein Paritätsgesetz (o.ä.) für ein dt. Parlament fordert
  2. Keine Hinterbänkler, Amateure und Sonntagsfeministen, sondern nur Profis, die wissen was sie tun; bzw. es wissen müssten
  3. Aufnahme nur mit Beleg; ggf. mit kurzer Erläuterung

Wenn keine Quelle angegeben ist, ist die Liste der Erstunterzeichner der Pedition des Deutschen Frauenrates die Quelle.

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1. Elke Ferner (SPD) – Bundesvorsitzende der Arbeitsgem. sozialdem. Frauen (ASF) und Aktivistin im Deutschen Frauenrat (DF), ehem parl. Staatssekretärin und ehem. MdB

Anmerkung: Elke Ferner scheint die erste öffentliche Person gewesen zu sein, die ein Paritätsgesetz für Deutschland ins Spiel gebracht hat. Sie ist ein führender Kopf hinter der Pedition des DF.

2. Katharina Schulze (Grüne), Bayr. Spitzenkandidatin

3. Katarina Barley (SPD) – Justizministerin

Anmerkung: Als Justizministerin ist es Barleys Auftrag im besonderen, Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung zu schützen. Stattdessen ist sie eine der Wortführerinnen des Paritätsgesetzes. Sie ist wie alle Regierungsmitglieder außerdem auf das GG vereidigt, gegen das sie sich nun wendet. Barley ist damit eine Verräterin und sollte aus dem politischen Betrieb dauerhaft entfernt werden.

4. Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) Parteivorsitzende

Anmerkung: AKK hat sich bisher nicht explizit für ein Paritätsgesetz ausgesprochen, sondern es „nur“ angedroht für den Fall, dass andere Methoden nicht greifen. Insofern ist sie letztendlich eine Unterstützerin des Paritätsgesetzes. AKK hat übrigens gute Chancen, die nächste Bundeskanzlerin zu werden.

5. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

6. Eva Högl (SPD), – stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

7. Rita Süssmuth (CDU), ehem. Bundestagspräsidentin und Frauenministerin

8.Deutscher Frauenrat“ (DF) (Vorsitzende Mona Küppers)

Anmerkung: Der DF ist ein Dachverband zahlreicher feministischer Organisationen. Ihm kommt hier eine Schlüsselrolle zu. Er startete am 14.01.2019 die Unterschriftenaktion „Wir brauchen alle Argumente – #mehrfrauenindieparlamente“, die ein verfassungswidriges Paritätsgesetz fordert. Die Liste der Erstunterzeichner des Aufrufs liest sich wie ein who is who der deutschen Frauenpolitik und ist eine der wichtigsten Quellen der Femokratenliste. Der DF steht der Friedrich-Ebert-Stiftung nah, die wiederum der SPD nahesteht. Der DF ist selber gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

9. Katrin Göring-Eckart (Grüne), Fraktionsvorsitzende

10. Gabriele Andretta (SPD)

11. Aktionsbündis Parité in den Parlamenten (Silke Laskowski) – Expertin im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats, Professur für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht

Anmerkung: Das Aktionsbündnis Parité startete parallel zum DF eine Petition, obwohl dieses Aktionsbündnis selber mit dem DF verbandelt ist. wahrscheinlich sollte dadurch mehr Pluralität suggeriert werden, womöglich handelt es sich auch um eine Art bayerischen Ableger des DF, da die Unterzeichner vorallem bayerische Verbände sind. Die Liste der Unterzeichner, die dort verlinkt ist, ist eine wichtige Quelle der Femokratenliste.

12. Bayerischer Landesfrauenrat (Präsidentin: Hildegund Rüger)

13. Katholischer Deutscher Frauenbund

14. Landesverband Frauenlisten Bayern e.V.

15. BÜNDNIS 90/Die Grünen Landesverband Bayern (und viele weitere kleinere Frauengruppen in der Parité-PDF)

16. EAF Berlin; („Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft“); Vorsitzende Helga Lukoschat; Politologin

17. Frauen macht Politik“

18. „Demokratie in Bewegung“ (Kleinpartei)

19. Karl Lauterbach (SPD) MdB

20. Daniela Kolbe (SPD) MdB

21. Thomas Oppermann (SPD), Bundestagsvizepräsident –

22. Christine Bergmann (SPD) – MdB, Berliner Landespolitikerin und ehemalige Bundesministerin für FSFJ

23. Cornelia Möhring (Die Linke), frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag

24. Linksfraktion Mecklenburg-Vorpommern

25. Linksfraktion Brandenburg

Anmerkung: Die Brandenburger Landesverfassung schreibt explizit vor dass das Land für „Gleichstellung“ in Beruf und öffentlichen Leben etc. zu sorgen hat. Ein Paritätsgesetz könnte daher mit der Brandenburger Landesverfassung vereinbar sein. Allerdings gilt grundsätzlich: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ – separate Paritätsgesetze oder sonstige Einschränkungen der Demokratie in einem einzelnen Bundesland sind daher eigentlich durch das GG unmöglich. Diesbezüglich sollte man das Urteil über die kommende Verfassungsklage abwarten. Nichts desto trotz ist das neue brandenburger Gesetz eine erhebliche Einschränkung der Demokratie.

26. SPD-Fraktion Brandenburg

Anmerkung: siehe 25.

27. Grüne Fraktion Brandenburg

Anmerkung: siehe 25.

28. Thüringer Grüne

29. Deutscher Juristinnenbund

30. Katja Kipping (Linke), Vorsitzende der Linkspartei,

31. Annalena Bearbock (Grüne), Bundesvorsitzende von B90/die Grünen,

32. Ulle Schauws (Grüne), frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Stellv. Vorsitzende und Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

33. Annette Widmann-Mauz (CDU), MdB, Vorsitzende der Frauenunion, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt

Anmerkung: In den öffentlichen Verlautbarungen von Widmann-Mauz, der Frauenunion und anderer CDU-Politikerinnen wird aus taktischen Gründen die explizite Forderung nach einer starren Frauenquote vermieden, weil dies mit der politischen Linie der Union nur schwer vereinbar ist. Die diesbezügliche Stellungnahme spricht aber eine Sprache, die gar keinen anderen Schluss zulässt, als den, dass es letztendlich auf eine 50%-Quotierung für Wahllisten und Direktmandate hinauslaufen soll. Außerdem sind Widmann-Mauz und viele Unionspolitikerinnen auch Unterzeichner der Petition des DF. Widmann-Mauz schreckt in der verlinkten Stellungnahme nicht einmal davor zurück, das autoritäre Regime von Ruanda als leuchtendes Vorbild anzuführen, weil dort 60% Frauen im (Pseudo-)Parlament sitzen. Der hohe Frauenanteil dort hat, neben einer starren Quote, zur Ursache, dass vom Völkermord in Ruanda in erster Linie Männer betroffen waren, die dann durch Frauen ersetzt wurden. Widmann-Mauz kennt diesen Hintergrund offensichtlich, nennt den Massenmord und seine Folgen aber ganz lakonisch „eine umfassende Umstrukturierung der Politik“.

34. Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah)

35. Uta Kletzing, Projektleiterin der FES Politikwissenschaftlerin, Expertin im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats, Sprecherin des Frauenpolitischen Rates Brandenburg

36. Doris Achelwilm (Linke), MdB

37. Gesine Agena (Grüne),  stellv. Bundesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen

38. Ulrike Bahr (SPD), Bundestagsfraktion

39. Ute Berg (SPD), ehem. MdB

40. Maria Böhmer (CDU), Staatsministerin a.D., Ehrenvorsitzende Frauen Union

41. Anke Domscheit-Berg (LINKE), MdB 

42. Alice Schwarzer, (inklusive EMMA-Redaktion)

43. Ulla Ihnen (FDP), MdB

44. Gyde Jensen (FDP), MdB

45. Silvana Koch-Mehrin (FDP), EU-Abgeordnete, Präsidentin des „Women Political Leaders Global Forum“

46. Silvia Breher (CDU), Bundestagsfraktion

47. Leni Breymaier (SPD), MdB

48. Franziska Giffey (SPD), Frauenministerin

49. Edelgard Bulmahn (SPD), Bundesbildungsministerin a.D.

50. Marion Caspers-Merk (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

51. Margit Conrad (SPD), Staatsministerin a.D. (Rheinland-Pfalz)

52. Cornelia Creischer, Vorsitzende Landesfrauenrat Hamburg e.V.

53. Jutta Dalhoff, Leiterin Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS)

54. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Bundesjustizministerin a.D.

55. Christel Deichmann (SPD), ehem. MdB, ehem. Bürgermeisterin Holthusen

56. Katja Dörner (Grüne), stellv. Fraktionsvorsitzende

57. Karola Schneider, stellv. Vorsitzende LandesFrauenRates Schleswig-Holstein e.V.

58. Perdita Engeler, Vorsitzende Bremer Frauenausschuss e.V. – Landesfrauenrat Bremen

59. Yvonne Everhartz, AG Katholische Frauenverbände und –gruppen (BDKJ), Mitglied im Fachausschuss

60. Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Vorsitzende Landesfrauenrat Baden-Württemberg

61. Yasmin Fahimi (SPD), Bundestagsfraktion

62. Inge Schnittker, Vorsitzende Ev. Frauenhilfe in Westfalen

63. Ute Finckh-Krämer (SPD), ehem. MdB

64. Ingrid Fischbach (CDU), parl. Staatssekretärin a.D.

65. Maria Flachsbarth (CDU), MdB, Präsidentin Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

66. Nadine Schön (CDU), MdB, stellv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion

67. Antje Schrupp, Politikwissenschaftlerin, Journalistin, bekannte Medienfeminstin

68. Monika Ganseforth (SPD), ehem. MdB

69. Angelica Schwall-Düren (SPD), ehem. MdB, Staatsministerin a.D. (NRW)

70. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD), ehem. MdB

71. Wilma Glücklich-Rusche (CDU), ehem. MdB, ehem. Landesvorsitzende der Frauen-Union Berlin

72. Angelika Graf (SPD), Frauenpolitikerin, ehem. MdB

73. Christiane Groß, M.A., Präsidentin Deutscher Ärztinnenbund e.V. (Ärztinnenbund ist teil des DF)

74. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), ehem. MdB, Parl. Staatssekretärin a.D., Journalistin

75. Margarete Haase, Ex-Chief Financial Officer (CFO) der Deutz AG

76. Sylvia Haller, ZIF – Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

77. Elke Hannack, stellv. Vorsitzende DGB-Bundesvorstand

78. Christel Happach-Kasan (FDP), ehem. MdB

79. Cornelia Spachtholz, Vorsittzende des Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM) (Teil des DF)

80. Svenja Stadler (SPD), MdB

81. Mechthild Heil (CDU), MdB und Mitglied des Bundesvorstandes

82. Gabriele Stark-Angermeier, 2. Bundesvorsitzende Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (DBSH)

83. Dr. Renate Hellwig (CDU), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

84. Barbara Hendricks (SPD), MdB und ehem. Bundesministerin

85. Petra Heß (SPD), ehem. MdB

86. Frauen in Naturwissenschaft und Technik NUT e.V. (Frauenrat)

87. Gabriele Hiller-Ohm (SPD), Bundestagsfraktion

88. Monika Schulz-Strelow, Präsidentin Frauen in die Aufsichtsräte – FidAR e.V.

89. Elke Holst, Forschungsdirektorin Gender Studies und Senior Economist am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

90. Barbara Schwarze, Vorsitzende Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.

91. Sabine Stein, Gleichstellungsbeauftragte Deutsche Bundesbank, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

92. Christel Humme (SPD), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

93. Kerstin Tack (SPD), MdB

94. Sigrid Isser, Vorsitzende Landesfrauenrat Hessen

95. Ilse Janz (SPD), ehem. MdB, ehem. parlamantarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, ehem. Landesvorsitzende der SPD im Land Bremen

97. Britta Haßelmann (Grüne) MdB, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/die Grünen

98. Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

99. i.d.a. Dachverband deutschsprachiger Frauen / Lesbenarchive, -100. bibliotheken und -dokumentationsstellen (Deutscher Frauenrat)

100. Deutscher Ingenieurinnenbund e.V. (Deutscher Frauenrat)

101. Ute Klammer, Geschäftsführende Direktorin Institut Arbeit und Qualifikation Duisburg, Vorsitzende der Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

102. Siegrun Klemmer (SPD), ehem. MdB

103. Kirsten Tackmann (DIE LINKE), MdB

104. Susanne Köhler, Vorsitzende Landesfrauenrat Sachsen e.V.

105. Karin Kortmann (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

106. Godula Kosack, Vorsitzende TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.

107. Angelika Köster-Loßack (Grüne), ehem. MdB

108. Thomas Krüger, Präsident Bundeszentrale für politische Bildung

109. Kevin Kühnert (SPD), Juso-Bundesvorsitzender

110. Bettina Kudla (SPD), ehem. MdB

111. Ute Kumpf (SPD), ehem. MdB

112. Dietlinde Kunad, Vorsitzende Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V. Bundesverband

113. Christine Kurmeyer, Landesfrauenrat Berlin e.V.

114. Katharina Landgraf (CDU), MdB, Frauenpolitikerin

115. Monika Lazar (Grüne), MdB

116. Ursula Lehr (CDU), Bundesministerin a.D.

117. Katja Leikert (CDU), MdB

118. Ina Lenke (FDP), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

119. Monika von der Lippe, Gleichstellungsbeauftragte des Landes Brandenburg

120. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

121. Erika Lotz (SPD), ehem. MdB

122. Kirsten Lühmann (SPD), MdB

123. Christa Luft (Linke), ehem. MdB, ehem. IM der Stasi

124. Yvonne Magwas (CDU), MdB, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

125. Birgit Malecha-Nissen (SPD), ehem. MdB

126. Ursula Männle (CSU), Staatsministerin a.D. , ehem. MdB, ehem. MdL

127. Margitta Terborg (SPD), ehem. MdB

128. Ulrike Mascher (SPD), ehem. Staatssekretärin, ehem. MdB

129. Katja Mast (SPD), MdB stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

130. Ingrid Matthäus-Maier (SPD), ehem. MdB

131. Uta Meier-Gräwe, Mitglied der Sachverständigen Kommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

132. Gesine Meißner (FDP), MdEP Vorstand Bundesvereinigung Liberale Frauen

133. Sigrid Metz-Göckel, Politologin, Frauenforscherin, Mitglied des Netzwerks Gender Mainstreaming Experts International (GMEI)

134. Beate von Miquel, Evangelische Frauen in Deutschland (EFiD), Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

135. Eva Möllring (CDU), ehem. MdB, Frauenpolitikerin

136. Elisabeth Motschmann (CDU), MdB, Frauenpolitikerin

137. Kerstin Müller (Grüne), Staatsministerin a.D., ehem. Fraktionsvorsitzende

138. Gesine Multhaupt (SPD), ehem. MdB

139. Jella Teuchner (SPD), ehem. MdB

140. Christa Nickels (Grüne), Parl. Staatssekretärin a.D., ehem. MdB

141. Edith Niehuis (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D.

142. Maria Noichl (SPD), MdEP, Vorsitzende Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)

143. Ursula Nonnemacher (Grüne), Fraktionsvorsitzende im Landtag Brandenburg, Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats

144. UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. (inklusive HeForShe Deutschland)

145. Josephine Ortleb (SPD), MdB

146. Helga Otto (SPD), ehem. MdB

147. Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende Landesfrauenrat Niedersachsen e.V.

148. Rita Pawelski (CDU), ehem. MdB

149. Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD), Frauenpolitikerin, Rechtsanwältin, Justizsenatorin a.D. Hamburg und Berlin, Richterin a.D.

150. Ingrid Petzold (CDU), Stellv. Vorsitzende der Frauen Union, Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

151. Cornelia Pieper (FDP), Generalkonsulin in Danzig, Staatsministerin a.D., ehem. MdB

152. Henrike von Platen, CEO/ Founder, FPI Fair Pay Innovation Lab gemeinnützige GmbH, feministische Aktivistin

153. Marie-Schlei-Verein e.V. (DF)

154. Mechthild Rawert (SPD), ehem. MdB

155. Karin Rehbock-Zureich (SPD), ehem. MdB

156. Carola Reimann (SPD), Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

157. Renate Rennebach (SPD), ehem. MdB

158. Christel Riemann-Hanewinckel (SPD), Parl. Staatssekretärin a.D., ehem. MdB

159. Sönke Rix (SPD), MdB Frauenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

160. Petra Rode-Bosse (SPD), ehem. MdB

161. Barbara Rohm, Vorstandsvorsitzende Pro Quote Film e. V.

162. Isabel Rohner, Edition Hedwig Dohm und Mitherausgeberin „100 Jahre Frauenwahlrecht. Ziel erreicht! … und weiter?“

163. Ute Vogt, Gleichstellungsbeauftragte Deutsche Bundesbank, Rheinland-Pfalz, Saarland

164. Karin Roth (SPD), Senatorin a.D. Hamburg, parl. Staatssekretärin a.D.

165. Kerstin Vieregge (CDU), MdB

166. Elisabeth Scharfenberg (Grüne), ehem. MdB

167. Andrea Wagner, Vorsitzende Landesfrauenrat Thüringen e.V.

168. Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), Senatorin a.D. (Berlin), ehem. MdB

169. Linn Selle, Präsidentin der Europäischen Bewegung Deutschland e.V.

170. Brigitte Scherb, Präsidentin Deutscher Landfrauenverband e.V. (Teil des DF)

171. Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne), ehem. MdB

172. Christina Schildmann, Mitglied der Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

173. Beatrice Schilling, Bundesverband der Mütterzentren e.V., Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

174. Dagmar Schipanski (CDU), Ministerin a. D., ehem. thüringer Abgeodnete, Mitglied CDU Bundesvorstand

175. Dorothee Schlegel (SPD), ehem. MdB

176. Edda Schliepack (CDU), ehem. niedersächsische Abgeordnete; Bundesfrauensprecherin des Sozialverband Deutschland (SoVD)

177. Renate Schmidt (SPD), Bundesfamilienministerin a.D.

178. Silvia Schmidt (SPD), ehem. MdB, Geschäftsführerin twsd in BB gGmbH

179. Ulla Schmidt (SPD), MdB, SPD-Bundestagsfraktion

180. Stevie Schmiedel, Geschäftsführerin Pinkstinks Germany e.V.

181. Hedi Wegener (SPD), ehem. MdB

182. Christa Weigl-Schneider, Vorsitzende des Vereins für Fraueninteressen e.V., Sprecherin des Aktionsbündnisses Parité in den Parlamenten http://www.aktionsbuendnis-parite.de

183. Andrea Nahles (SPD), Parteichefin, Fraktionsvorsitzende, ehem. Ministerin

184. Angelika Weigt-Blätgen, Leitende Pfarrerin Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.

185. Maria Wersig, Präsidentin Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

186. Hildegard Wester (SPD), ehem. MdB

187. Susanne Wetterich (CDU), Bundesvorstand der Frauen Union der CDU, Vorsitzende AG „politische Beteiligung“

189. Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit a.D.

190. Anne Will, Journalistin

191. Agnes Witschen, Deutscher LandFrauenverband e.V., Mitglied im Fachausschuss Parität in Parlamenten und Politik des Deutschen Frauenrats (DF)

192. Heiko Maas (SPD), Außenminister

Anmerkung: Maas spricht sich bisher nicht explizit für ein Paritätsgesetz aus, sondern nur dafür irgendwie „das Wahlrecht zu ändern“, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Bei Heiko Maas kann man aber getrost davon ausgehen, dass er der letzte sein wird, der Verfassungsgrundsätze gegen den Feminismus verteidigen wird.

193. Anne Wizorek, Autorin, Beraterin für digitale Medien, feministische Aktivistin

194. Hanna Wolf (SPD), ehem. MdB

195. Barbara Woltmann (CDU), ehem. MdB

196. Uta Würfel (FDP), ehem. MdB

197. Gülistan Yüksel (SPD), MdB SPD-Bundestagsfraktion

198. Angelika Zacek, Vorsitzende von Pro Quote Bühne e.V.

199. Uta Zech, Präsidentin Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.

200. Wilmya Zimmermann (SPD), ehem. MdEP

201. Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin a.D.

202. Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG), kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

203. Bundesverband Linksjugend [’solid]

204. Forum Menschenrechte e.V.

205. Frauen* gegen die AfD

206. Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.

207. Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

8. Analyse der Liste

Die Liste erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein Update wird es voraussichtlich nach dem 8.März („Frauentag“) geben. Einige Beobachtungen können aber schon gemacht werden:

Praktisch das gesamte professionelle feministische Spektrum ist vertreten, insbesondere was die parlamentarische Frauenpolitik angeht. Was die Parteizugehörigkeit angeht, ist die SPD besonders auffällig. Darauf folgen die Grünen. Aus der CDU gibt es einzelne, aber teilweise prominente Meldungen, vor allem CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer (Nr. 4), die gute Chancen hat, nächste Bundeskanzlerin zu werden. Die amtierende Kanzlerin Merkel äußerte sich wie immer unspezifisch: „Quoten waren wichtig. Aber das Ziel muss Parität sein, Parität überall“, ohne jedoch zu erklären, ob für dieses Ziel auch das Wahlrecht eingeschränkt werden solle, weshalb ich Merkel nicht auf die Liste gesetzt habe. Für den Frauenrat, einem der wichtigsten Akteure des Paritätsgesetzes, zeigt Merkel jedoch offen Symphathie. Wie man Merkel kennt, wartet sie einfach den Wind ab, um dann ihr Fähnchen hineinzuhalten. Wenn sich eine CDU-Mehrheit für ein Paritätsgesetz abzeichnet, wird sie wahrscheinlich zustimmen. Die CSU hält sich bisher zurück. Möglicherweise gibt es hier einen Dissens zwischen der CDU und der konservativeren CSU, der einen gemeinsamen Gesetzesentwurf der Unionsfraktion verhindern, entschärfen oder verzögern würde.

Einträge für die AfD gibt es nicht und für die FDP nur sehr wenige. Aus CSU, AfD und FDP ist meiner Einschätzung nach der meiste Widerstand zu erwarten, vielleicht sogar eine Verfassungsklage, falls ein Paritätsgesetz wirklich beschlossen wird.

Die Linkspartei hat zwar selber eine entsprechende parteiinterne Quotierung und steht grundsätzlich auch dafür, diese Regel gesetzlich zu fixieren, drängt sich mit dem Thema aber nicht in den Vordergrund, wohl um das Arbeitermilieu als Wählerbasis nicht zu verprellen. Womöglich gibt es auch Konflikte zwischen der Linkspartei und dem SPD-dominierten Deutschen Frauenrat. Vielleicht will die Linke auch den Eindruck verhindern, sich auf die Seite der „etablierten Parteien“ zu stellen. Die typische populistische Trotz-Attitüde der Linksfraktion könnte einen gemeinsamen Gesetzesentwurf mit den Regierungsparteien verhindern.

Ansonsten kann man noch anmerken, dass die Personen auf der Liste zum überwältigenden Anteil Frauen mittleren bis höheren Alters aus bürgerlich-akademischen Verhältnissen sind. Sie kommen tendenziell aus Westdeutschland und haben keine auffälligen ausländischen Wurzeln. Vertreter des jüngeren intersektionalen Feminismus sind selten. Besonders auffällig sind stattdessen ehemalige Abgeordnete (insbesondere der SPD), woraus man schließen kann, dass diese sich durch das Paritätsgesetz wieder einen Platz im Bundestag erschleichen wollen.

19 Kommentare zu „Femokratenliste – Diese Politiker wollen das Wahlrecht für Männer einschränken“

  1. Der Anteil der weiblichen Abgeordneten einer Partei sollte deren Mitgliederanteil in der jeweiligen Partei entsprechen. Da ist es nur konsequent, einen Aufnahmestopp für Männer zu beschließen, bis deren Anteil der Parteimitglieder bei 50% liegt.

    Ein Zusatznutzen einer solchen Regelung besteht darin, dass die Attraktivität der politischen Parteien steigen wird, denn die beliebtesten Fußballvereine haben auch die längsten Wartelisten für Dauerkarten.

    Dieser Kommentar kann Spuren von Ironie enthalten.

  2. Was würden eigentlich Migranten denken, wenn einer eine Deutschenquote in ihren Parlamenten fordert.
    Ob ich da nun lebe oder Urlaub mache ändert ja wenig.
    In beiden Fällen müsste ich mich ja Gesetzen beugen, wie unmenschlich, an denen ich nicht partizipiert habe.

    Dieser elendige linksversiffte Möchtegernkniff mit dem erbärmlichsten Strohmännlein das man sich denken kann nervt schon, den das gute Anliegen – Demokratie, ist ja weiter unterstützenswert.

  3. Die Sache mit Artikel 3 GG ist tatsächlich ein Bissel vertrackt. Meines Wissens hatte sich der mit der Umsetzung der 1994 erfolgten Erweiterung des 2. Absatzes betraute Ausschuss in einem Positionspapier sogar geäußert, man habe über die Einführung des Begriffes der Gleichstellung diskutiert, sich dann aber dagegen entschieden. Ich denke, die Gründe, die dazu geführt haben dürften, sind klar: es hätte zu erheblichen Anschlussproblemen mit dem Rest des Grundgesetzes geführt.

    Dennoch ist man den feministischen Lobbyisten, die den originären Vorstoß zur Grundgesetzesänderung gebracht haben, auf den Leim gegangen, indem man den Begriff „bestehende Nachteile“ aufgenommen hat. Der Unterschied zwischen Nachteil und Benachteiligung liegt eigentlich auf der Hand: Nachteile können sich aus allerlei Dingen ergeben, sind aber nicht selten nur ein Ergebnis unglücklicher Umstände. Benachteiligungen sind hingegen aktiv von anderen betriebene Maßnahmen, um Personen auszuschließen oder kleinzuhalten. Ist jemand etwa nur 1,60 Meter klein, hat er damit den Nachteil, dass er so viel trainieren und auch noch so talentiert sein kann, er wird wohl nie einen hochdotierten Vertrag als Spieler in einem NBA-Verein erhaschen, weil ihm seine geringe Körpergröße in diesem Sport faktisch erheblich im Wege stände. Das ist für ihn ein Nachteil, aber einer, der sich aus objektiv nachvollziehbaren und von niemandem in böser Absicht geschaffenen Gründen ergibt. Wird allerdings einem offensichtlich hochtalentierten 1,90-Mann der Zugang dazu verwehrt, mit der Begründung, dass er als „white guy“ nicht als Basketballer tauge, dann wäre das eine Benachteiligung, weil nicht nach objektiven Kriterien sondern auf Basis rassistischer Stereotype ausgefiltert worden wäre.

    Wenn das Grundgesetz den Staat dazu auffordert, auf bestehende Nachteile hinzuwirken, ist dies in diesem Wortlaut tatsächlich ein „Auftrag zur Gleichstellung“. ABER wie soll ein Staat bitte mit legitimen Mitteln auf die Behebung von „Nachteilen“ hinwirken, die sich teils gar, wie im Beispiel des Anteils von Frauen in Parlamenten, der bekanntlich sogar signifikant über dem Anteil der Frauen in den Parteien gesamt liegt, aus dem Verhalten der jeweiligen Gruppe selbst ergibt? Politisch aktive Frauen sollen also gegenüber politisch aktiven Männern in erheblichem Maße in ihren Karrieren bevorteilt werden, weil Frauen als Gruppe den Arsch politisch weit weniger hochkriegen als Männer? Und das will man dann tatsächlich als einen Akt der Gerechtigkeit verkaufen? Wir haben teils bereits Zustände erreicht, die sich George Orwell wohl nicht in sein „1984“ zu integrieren getraut hätte, weil ihm dies in seiner Dystopie wohl als doch zu abwegig erschienen wäre.

    Nun, um die Frage direkt selbst zu beantworten: Nichts, was da so an Frauenfördermaßnahmen bereits festgeschrieben wurde und gefordert wird und wohl auch noch geforderten werden wird, ist im Sinne des Grundgesetzes als legitim zu erachten. Denn schließlich wird im direkt folgenden Absatz des 3. Artikels jede Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund unter anderem des Geschlechts ausdrücklich verboten. Dieses Verbot ist logisch konsequent, weil es dem tatsächlichen Gedanken des Grundgesetzes, und zwar der Gleichberechtigung jedes Einzelnen als Individuum, klar widerspräche, Menschen aufgrund einer biologischen oder ethnischen Gruppenzugehörigkeit zu bevorteilen oder zu benachteiligen. Man kann sich leicht herleiten, warum für feministische Dummschwätzer – eine Verfassungsrichterin Frau „Professor“ Baer ausdrücklich mitgemeint, trotz generischen Maskulinums – das Grundgesetz offensichtlich immer nach Artikel 3 Absatz 2 zu enden scheint. Für die meisten von ihnen scheint es gar nur aus dem einen einzigen Satz (Art. 3 Abs. 2 Satz 2) zu bestehen. Die Gründe dürften sein: bewusste und gezielte manipulative Desinformation der Öffentlichkeit, aber auch das eigennützige Interesse, massiven kognitiven Dissonanzen vorzubeugen, welche sich unausweichlich ergeben müssen, wenn man gerne mit Artikel 3 GG argumentiert, aber effektiv genau das tut, was besagter Artikel ausdrücklich verbietet.

    1. Was die „Nachteile“ aus Art. 3 (2)2 angeht, ist diese Formulierung von den Feministen sicherlich dazu gedacht gewesen, den Begriff der Gleichberechtigung in Richtung von Gleichstellung zu verschieben. Geeignet ist diese Formulierung dafür jedoch nicht: Die „Nachteile“ sollte man als rechtliche Nachteile auffassen, denn eine Verfassung legt Bürgerrechte fest und regelt insofern in aller erster Linie das Verhältnis zwischen Bürger und Staat (nicht zwischen Bürger und Bürger oder zwischen Bürger und Biologie 😉 )

      1. Grundsätzlich ja, wobei die Deutung der Nachteile als „rechtliche Nachteile“ den Nachsatz in Artikel 3 Abs. 2 von vornherein obsolet werden lässt. Wenn alle Menschen gleichberechtigt sein sollen und niemand aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, etc. benachteiligt oder bevorzugt werden darf, ergibt sich daraus ohnehin eine Pflicht des Staates, solcherlei rechtlichen Nachteilen entgegenzuwirken, indem man etwa gar nicht erst welche installiert.

        Ein rechtlicher Nachteil ist eine Benachteiligung, die in diesem Falle dann eben vom Gesetzgeber ausginge.

        Dennoch dürfte der Satz im Leben nicht so gedeutet werden, wie man es in entsprechenden Kreisen gerne tut, weil das einfach in zu offensichtlichem Widerspruch zu so ziemlich allem steht, was das Grundgesetz, speziell die Grundrechte, so hergeben.

        Du kannst dir aus zig Seiten Gesetzestext nun mal nicht einfach EINEN EINZIGEN SATZ rauspicken und dem dann alles andere unterordnen. Was mich immer erschreckt, ist, dass das auch von studierten Juristen teils so getan wird, speziell von den Damen des „deutschen Juristinnenbundes“. Vor allem weil damit nicht zuletzt eine vollkommene Umkehr des eigentlichen Sinnes der Grundrechte einhergeht. So werden dann eben aus Abwehrrechten jedes einzelnen Bürgers gegen staatliche Willkür auf einmal Ermächtigungen des Staates zu Willkürmaßnahmen gegen die Bürger. Bedenkt man, vor welchem historischen Hintergrund, welcher Vorgeschichte unsere Grundrechte formuliert worden sind, ist dieser Umgang mit ihnen mehr als gruselig.

      2. @Billy

        volle zustimmung. Und ja, ich finde den Nachsatz mit den „bestehenden Nachteilen“ tatsächlich inhaltlich obsolet. Man sollte ihn am besten streichen, damit er nicht mehr in seiner feministischen Interpretation gegen den Rest des GG ausgespielt werden kann.

      3. Übrigens: von der von dir auch aufgeführten Frau Ferner mal zwei Stilblüten.

        https://causa.tagesspiegel.de/politik/brauchen-parlamente-eine-frauenquote/nach-frankreich-schauen.html

        Hier sehr schön: verfassungsrechtliche Bedenken als „Totschlagargumente“ von Juristen aufgeführt. Ja, ja, diese doofe Verfassung, auf die wir uns so gerne beriefen, würde sie uns nur nicht nach übereinstimmenden Aussagen seriöser Juristen permanent widersprechen.

        Der leicht erkennbare Quark, den sie dann als Gegenargument zu diesem „Totschlagargument“ vorbringt, erlangt durch ein Interview mit ihr durchaus lustigen Kontext, denn:

        http://www.zwd.info/interview-elke-ferner-dez.-2017.html

        Hier sehr schön, dass sie in dem Interview unumwunden zugibt, keine juristischen Kenntnisse zu haben und dies direkt damit beweist, dass sie nicht verstehen kann, warum eine Regionalquote verfassungskonform sein soll, eine Geschlechterquote (die, machen wir uns nichts vor, genau wie im Bundesgleichstellungsgesetz doch nur eine recht dezidierte Frauenquote werden soll) aber nicht. Für mich echt schon ohne Worte, was die da in aller Öffentlichkeit für Offenbarungseide leistet. Und so was bildet sich ein, die Kompetenz zu besitzen, über Wohl und Weh unseres Landes mitbestimmen zu können…

        PS: übrigens danke und Lob für die immense Fleißarbeit!!!

      4. @Billy

        Au mann, die Ferner:

        „Das ist ja immer ein sehr beliebtes Argument der Juristen, dass etwas nicht geht wegen der Verfassung. Ich bin keine Juristin, aber wenn ich meinen gesunden Menschenverstand bemühe, muss mir erst einmal jemand erklären, warum eine Regionalquote, wie wir sie seit der letzten Wahlrechtsänderung haben, nicht verfassungswidrig ist, eine Geschlechterquote hingegen doch.“

        Das Argument mit den Regionalquoten ist mir aber neu und in meiner Recherche merkwürdigerweise nicht untergekommen. Ich werde mir das mal genauer anschauen.

        Was meine Arbeit angeht: Ja das war echt viel arbeit, aber weniger als es aussieht, weil ich die meisten Listeneinträge einfach aus den Unterschriftenlisten rauskopiert habe, die der DF bereit stellt.

      5. „meinen gesunden Menschenverstand“
        Genau da liegt der Knackpunkt bei Ferner liefen.
        Nämlich bei „meinen“!
        Es heißt „DER gesunde Menschenverstand“, analog zum britischen common sense ( eben nicht „my personel choice“ ) und bedeutet eben deshalb auch ( in D. leider in Vergessenheit geraten ) „Gemeinsinn“.
        Das zu begreifen, ist das geschorene Pumuckel schlicht zu dumm.

  4. Plötzlich steht eine ganze Armee dieser Antidemokraten bereit, die die Freiheit des Wahlrechts abschaffen wollen, quer durch alle Parteien. Bei den Linken kann man das leicht mit ihrem kommunistischen Selbstverständnis erklären, welches sie auch zur derzeiten Solidarität mit dem kommunistischen Diktator von Venezuela Maduro bewegen dürften. Bei den anderen Parteien ist der Antidemokratismus mit Sympathien für den Kommunismus nicht zu erkläen, besonders bei der CDU. Hier ist die Inspiration wohl eher das Nazireich (bzw die rechte Denke, die zu den Nazis führte), wie auch bei der SPD und den Grünen.

    Die gesellschaftlichen Kräfte, die an der Abschaffung der Demokratie arbeiten, erscheinen zu weil verbreitet, als dass man hier auf Mehrheiten liberaler Demokraten hoffen kann. Die gibt es schlicht nicht in ausreichender Zahl. Die Aufforderung zum Widerstand im GG ist auch nicht hilfreich, da solche Auseinandersetzungen von den Antidemokraten zum Errichten und Etablieren eines Notstandes genutzt werden würden, sie dürften das nur begrüssen. Die Hoffnung für die Zukunft der westlichen Demokratie liegt nicht in Deutschland, sondern in den USA. Es erscheint immer wahrscheinlicher, dass sich die Geschichte wiederholt, zum dritten.

    1. Kommunismus und Nationalsozialismus mögen etwas mit dem derzeitigen Demokratieabbau zu tun haben, insbesondere ersterer. Aber der ganz wesentliche ideologische Hintergrund ist ein anderer, nämlich ganz schlicht und ergreifend: der Feminismus als eigene unabhängige Ideologie. Der bürgerliche Feminismus ist nicht wirklich sozialistisch, nicht wirklich ökologisch und nicht wirklich konservativ und schon gar nicht nationalistisch, sondern einfach in allen herkömmlichen (mitte-links-)Lagern anschlussfähig. Feminismus ist genauso hip und alternativ, wie er prüde, spießig und bürgerlich ist. Ich denke, er macht er sich überall da breit, wo männliches Selbstbewusstsein schwach ist.

      „Die gesellschaftlichen Kräfte, die an der Abschaffung der Demokratie arbeiten, erscheinen zu weit verbreitet, als dass man hier auf Mehrheiten liberaler Demokraten hoffen kann.“

      richtig. Sie erscheinen die Mehrheit zu sein, weil sie im Parlament und in den Medien die Übermacht haben, bzw. weil für das Parlament zu erwarten ist, dass dort die drei linken Parteien und die CDU in sich absehbarer Zeit mehr oder weniger geschlossen gegen das Wahlrecht stellen werden. ABER: Im Volk hat dieser Unsinn keine Mehrheit. Bisher können sich die Feministen noch darauf verlassen, dass sich kein großer populärer Widerstand gegen den Feminismus regt, weil sich die Leute nur ungern mit dem Thema auseinandersetzen. Die meisten sehen es immer noch als „Gedöns“ an, das einen selbst nicht betrifft, aber das kann sich ändern, sobald die Menschen spüren, dass sie selbst fundamental in ihrer Lebensweise, in ihrer Rechten und in ihrer Natur von der Regierung angegriffen werden. Und das wird kommen.

      1. Der Feminismus ist nur eine Facette des intersektionalen Progressivitismus. Im Grunde ist das Kommunismus hoch NS^^ Eine dritte Form, ein Totalitarismus des Opfertums. Paradoxer- und perfiderweise 😦
        Es muss ja neu sein, sonst würde das nicht mehr passieren, dass sich gegen-demokratische Kräfte durchsetzen, die im Namen des Fortschritts die Gleichberechtigung wieder abschaffen und durch Gleichstellung im Gleichschritt marsch ersetzen.

  5. Super Artikel! Danke für dir Fleissarbeit.

    Ich hab mich zwar gefragt, ob man da nicht – rein methodisch – genau so einen Pranger aufstellt, wie seinerzeit Agent/in, aber zwecks Waffengleichheit und weil der Kemper-Pranger ja auch wieder online gegangen ist, soll’s mir egal sein. Ich wollte eh auf was anderes hinaus 😋

    Und zwar ist ja selbstverständlich und nur logisch, dass, wie ihr korrekt analysiert habt, dieser Zusatzausspruch von den „bestehenden Nachteilen“ in Artikel 3 komplett nutzlos, sinnlos, Inhaltsleer ist, ja geradezu symbolisch für das „Nichts“ steht…das hängt meiner Einschätzung nach damit zusammen, dass die Frauenpolitik der letzten 30 jahre fast nur Symbolpolitik war. Du glaubst doch nicht, dass die da irgendwas reinschreiben wollten, das die Wirkung des Gesetzes ändert? No way ..

    Es ging darum, den frauen… sorry den Radikalfeministen aus dem Bundestag – sonst hat das nämlich nahezu niemand interessiert – irgendwas hinzuwerfen, auf dass sie das Nörgeln aufhören. Wie gewohnt waren sie nämlich vor Verabschiedung dieser Initiative ein halbes jahr mit den irrsten Forderungen rumgelaufen, wovon dann „der Satz“ übrig blieb.
    Ganz wie mit ner alten Ehefrau, die zwar dauernd auf deinem motorrad mitfährt, aber trotzdem so lange zerrt und nervt, bis du ihr versprichst, das Mopped demnächst durch einen Kombi zu ersetzen.

    „Dann schreibs halt rein, wenn sie es unbedingt brauchen. Es bewirkt ja doch nichts“

    „Bewirken“ sollte das eben nie irgendwas. Das gilt auch für das – ich glaube 1988 eingeführte – Frauenprogramm in der SPD selbst, das bei seiner vorgesehenen Überprüfung nach zehn Jahren trotz nachgewiesenem Misserfolg nicht abgeschafft wurde. Soweit ich weiß beschloss die SPD dann während eines WM-Spiels der deutschen Fußball Nationalmannschaft lediglich die Umbenennung in „Gleichstellungspolitik“. Eine Formulierung also, mit der die SPD-Frauen den SPD-Männern die Fortführung der Frauenpolitik abtrotzte und die sie während ihrer Regierungszeit fleissig bekannt machte. Ich glaub aber nicht, dass man das einfach zu Bundespolitik erklären kann.

    Aaaaber: DADURCH – und durch einige andere „Vorfälle“ und Themen (bspw Wechselmodell-Debatte) – kommen die wahren Begehrlichkeiten – und eben nicht mehr nur einfache Symbolpolitik – justament im Mainstream an.

    Und der Durchschnittsbürger reibt sich grad die Augen, so mein Eindruck, in was für „Sphären“ die bereits angekommen sind. Viel Lob hab ich dazu nicht gehört.
    Dennoch ist noch nicht entschieden, wohin die Reise geht… wahrscheinlich entscheiden aber diesmal nicht mehr nur die Fussballfans unter den Betamännern bei der SPD alleine.

    Ich für meinen Teil werde, wo immer es geht und nötig scheint, dagegen halten. Verdammten Faschisten gehen mir auf den Sack! 🤪

    1. „Ich hab mich zwar gefragt, ob man da nicht – rein methodisch – genau so einen Pranger aufstellt, wie seinerzeit Agent“

      Ja ich will diese Leute anprangern, weil sie ihre Machtposition ausnutzen um gegen das Grundgesetz arbeiten und daher für Staat und Gesellschaft eine ernste Gefahr darstellen. Wie soll man sonst mit ihnen umgehen?
      Einfach nur Feminist-sein oder eine andere Meinung haben als ich, reicht bei weitem nicht aus, um auf dieser Liste zu landen. Um hingegen bei Agentin einen Eintrag zu bekommen, musste man nur mal etwas deutlich den Feminismus kritisiert haben. Das ist schon eine andere Qualität.

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