Frau fälscht Unterschrift, um sich künstlich befruchten zu lassen – Ex-Mann muss Unterhalt zahlen

UPDATE (siehe unten)

Quelle: SPIEGEL ONLINE

Ein Ehepaar läßt Eizellen der Frau mit den Spermien des Mannes in einem Labor befruchten und einfrieren. Wenig später kommt es zur Trennung des Paares. Wiederum später läßt sich die Frau in mehreren Versuchen befruchtete Eizellen einpflanzen. Damit das Labor dies tut, ist die Unterschrift des Mannes notwendig – die sie kurzerhand fälscht. Sie wird schwanger und bekommt einen Sohn. Der unfreiwillige Vater klagt dagegen, dass er für das Kind Unterhalt zahlen muß.

Was wäre nach gesundem Rechtsempfinden das Resultat dieser Klage?

Natürlich, dass die Frau mit ihrem Wunsch auf Unterhalt in die Wüste geschickt wird. SIE hat unmoralisch gehandelt, hat in krimineller Weise die Unterschrift gefälscht und wusste somit, dass das Ganze nicht in Ordnung ist. Wenn eine Person meint, die Unterschrift eines anderen Menschen fälschen zu müssen, dann weiß diese Person, dass sie die Original-Unterschrift nicht bekommen würde, wenn sie darum bitten würde. Sie handelt also gegen den Willen der so betrogenen Person.

Was in jeder anderen Konstellation sonnenklar ist (gefälschte Scheck-Unterschriften, gefälschte Unterschriften auf Verträgen usw.) gilt aber „selbstverständlich“ nicht, wenn eine Frau fälscht und es um Kindesunterhalt geht.

Nein, dann geht es darum, ob das Labor hätte erkennen müssen, dass die Unterschrift des Mannes gefälscht war. Oder ob eine Zustimmung eindeutig widerrufen wurde. Dann geht es darum, ob der unfreiwillige Vater dem Labor (!) den Unterhalt aufdrücken kann.

Nochmal: SIE hat gefälscht. SIE hat Unrecht getan. Und was passiert ihr? Gar nichts! Dass die Frau in irgendeiner Weise für ihr Tun bestraft wird – ich kann es im SPIEGEL-Artikel jedenfalls nicht herauslesen.

Ergo: Freibrief für Frauen, und das in einer solch existentiellen, wichtigen Angelegenheit. Unerfüllter Kinderwunsch? Keinen Bock auf einen Vater? Aber trotzdem finanziell abgesichert sein? Kein Problem – irgendeinen Trick wird sich finden lassen, irgendjemand wird schon zahlen. Ob der Samenspender oder das Labor.

UPDATE:

Aufgrund einiger Kommentare möchte ich noch etwas hinzufügen. Ja, Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe, das ist mir bekannt. Es mag sein, dass das gefällte Urteil angesichts der geltenden Rechtslage zu erwarten war. Es mag auch sein, dass die Papiere, die er noch als Ehemann unterzeichnet hat, unter der geltenden Rechtslage gegen ihn sprechen. Trotz alledem war die Fälschung seiner Unterschrift notwendig, damit das weitere Unheil seinen Lauf nehmen konnte. Ohne gefälschte Unterschrift wäre es nicht zu einer ungewollten Vaterschaft gekommen. Die dabei maßgeblich handelnde Frau wird nicht belangt. (So wie übrigens eine Frau auch nicht belangt wird, wenn sie einen falschen Vater angibt, ihn Unterhalt zahlen läßt und das später rauskomt. Dann muss nämlich der betrogene Nicht-Vater zusehen, wie er sich das Geld vom tatsächlichen Vater wiederholt – es streiten sich nur die Männer, obwohl auch da eine Frau entscheidend an diesem Unheil beteiligt ist). Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe und genau das prangere ich an. Denn über kurz oder lang muss das Recht dem Gerechtigkeitsempfinden folgen, sonst stimmt etwas nicht. Recht ist nicht statisch und wandelt sich mit der Zeit. Und es wieder mal ein Unding, dass diese Wandlung gerade bei Ungerechtigkeiten, die Männern widerfahren, so lange auf sich warten läßt. Aber es ist halt unmodern, sich seitens der Politik um die Belange von Männern zu kümmern, macht man sich doch sofort verdächtig, damit gegen die heiligen Kühe Feminismus und „Frauen-Gleichberechtigung“ zu sein.

 

15 Kommentare zu „Frau fälscht Unterschrift, um sich künstlich befruchten zu lassen – Ex-Mann muss Unterhalt zahlen“

  1. Das Thema ist so unglaublich, dass einem immer wieder die Spucke wegbleibt. Und es ist ganz klar bewusster Betrug und Missbrauch. Und zwar am ungewollt werdenden Vater und einem Kind, dem der leibliche Papa eher vorenthalten wird. Im Grunde ist es eine Sonderform der Zwangsvaterschaft über die Elmar Diederichs und ich schon diverse Artikel geschrieben haben.

    Wen es interessiert: https://emannzer.wordpress.com/category/zwangsvaterschaft/
    oder einfach nach dem Begriff googlen, da findet man mittlerweile sehr viel.

    Man bekommt jedenfalls Zustände, wenn man sieht, was man als Frau so alles darf, von Samenraub bis Schwangerschaftsabbruch – aber als Mann nicht! Du hast da nur ein Recht: zu zahlen und den Mund zu halten!

    1. Ja, man mag es kaum glauben, was in dem gemeinen Wesen BRD so abläuft!

      Ich habe mal versucht – unter Heranziehung meines ehemaligen Glaubens an einen im Groben funktionierenden Rechtsstaat – die Geschichte fiktiv durchzuspielen. Also was in einer funktionierenden staatlichen Sozialgemeinschaft hätte geschehen können und müssen, um solche Betrugs- und Mißbrauchsfälle – und konkret dieses Beispiel – in den Griff zu kriegen.

      Zunächst hätte die Arztpraxis schon von Gesetz her eindeutig und zwingend verpflichtet sein müssen, einen telefonischen Widerruf einer Einverständniserklärung unter Vorbehalt anzunehmen, in ihr EDV-System ( oder Papierakten ) zu übertragen und umgehend schriftlich o. persönlich abzuklären.
      Vorher hätte sie in dem Fall zu überhaupt gar keiner ( weiteren ) geschäftlichen Handlung ( ggü. den Vertragspartnern und ihren Angehörigen ) befugt sein dürfen.
      Das gibt schon die Schwere des möglichen Mißbrauchs, aber auch des Betrugs vor. Denn immerhin handelt es sich um zweimal lebenslänglich zu erwartende Folgen. Also schwere irreversible Grundrechtseingriffe und möglw. auch finanzielle, körperliche und geistige Schäden an Kind und Vater.

      Gehen wir aber davon aus, daß in einem Wirtschaftsbetrieb Mitarbeiter versagen, oder auch irgendwelche Lücken o. Überschneidungen auftreten können ( ich will es mal ganz grob das „Vertrauens[-verschuss-]basis- u. Laissez-faire-Prinzip“ nennen ), greift klar das Verursacherprinzip. In diesem Fall recht eindeutig unter Beachtung des mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegebenen Vorsatzes ( ich gehe da – unter Vorbehalt – zunächst einfach mal von mindstens Hauptschulabschluss der Mutter aus, bei ungefähr durchschnittlicher Allgemeinbildung, wohl wissend, daß Letztere heutzutage ein wackeliges Ding ist ).

      Die Praxis könnte also auf „ein tragisches Versehen“ plädieren. u.U. minderschwere Fahrlässigkeit, oder so.

      Absolut unzweifelhaft ist aber der relativ bewußt erfolgte und der offensichtlich weiterhin geplante Kindesmißbrauch ( Instrumentalisierung und Aneignung aus niederen Motiven ) zum weiteren Zwecke und unter Inszenierung des Betrugs gegenüber dem Vater und nicht unwahrscheinlich auch der staatlichen Gemeinschaft. Und letzteres nicht nur finanziell, sondern auf alle sechs Punkte des Unterhalts, also die gesamte zu erfolgende praktische Ausübung der Sorge, bezogen.

      Von hier bei dem Informationsstand nicht klärbaren weiteren ermittel- u. überprüfbaren Aspekten abgesehen, schafft das schon ein sehr klares Bild der Rechtslage, die vermutlich auch gesetzlich widerspruchsfrei unterfüttert wäre ( in einem tatsächlichen Rechtsstaat von mehr als ca. einem Jahrzehnt Bestand könnte man jedenfalls sogar obligatorisch davon ausgehen, darauf müßte sich ein einfacher Bürger sicher verlassen können, bei dermaßen klaren Fakten ).

      Nach vorauszusetzender Erkennung derselben müßte der Richter ( und zwar schon der fachlich einigermaßen ordentlich ausgebildete Amtsrichter, evtl. nach vorgeschaltetem – hier nicht sonderlich erfolgversprechend erscheinenden – Beratungs- u./o. Mediationsversuch, da das Gericht in jeder Lage des Verfahren auf eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten hinzuarbeiten hat ) davon Ausgehen, daß die Erziehungsfähigkeit der Mutter nachgewiesen erheblich eingeschränkt und eine Einsichtsfähigkeit sowie eine daraus resultierende Besserungswilligkeit ( Therapie, Fortbildung, Intensivberatung u./o.ä. ) voraussichtlich und mindestens vorläufig nicht zu erwarten ist.

      Somit wäre, da das Kind ja nun unzweifelhaft nicht „ungeschehen“ gemacht werden kann, mit besonderem Hinblick auf dessen Interessen, der Vater zu fragen, ob er in der Lage und bereit ist, seine Pflicht und sein Recht nach Art. 6 (4.1 ) GG zu übernehmen und gewissenhaft umzusetzen. W.h.: den Unterhalt in allen sechs Punkten – notfalls auch allein – zu leisten. Und dabei das Kind zu ermuntern und zu fördern adäquat Umgang mit der Mutter zu pflegen, welchen zu initiieren und zu organisieren er – und zwar auch notfalls in alleiniger Initiative ) verpflichtet wäre.

      Wäre er das, so müßte der Mutter zwingend vorläufig die Sorge komplett entzogen und die des Vaters automatisch festgestellt werden ( von einer „Übertragung“ zu reden ist in dem Zusammenhang übrigens absurd ).
      Dadurch würden allen Beteiligten sämtliche überhaupt mit den besten Interessen des Kindes zu vereinbarenden Möglichkeiten für ihre Zukunft maximal gewährleistet ( bis hin zu einer nicht letztendlich auszuschließenden paritätischen Doppelresidenz des Kindes und einer teilweisen o. ganzen Übernahme der [ dann gemeinsamen ] Sorge, also des vollen Unterhalts, durch Mutter ).
      Die Mutter wäre zu Barunterhalt zu verpflichten.

      Würde der Vater die Anerkennung der Sorge ablehnen, was für ihn in dem Fall relativ ( ! ) einfach zu begründen wäre ( da würden rein pragmatische Gründe schon ausreichen, da er für die Existenz des Kindes nicht verantwortlich zu machen ist! ), so könnte er auch nicht zu Barunterhalt herangezogen werden.
      Der Mutter wäre aber trotzdem die Sorge ( selbstverständlich auch dann unter Vorbehalt der Vorläufigkeit ) zu entziehen, welche auf einen geeigneten Vormund zu übertragen wäre. Jener hätte dann die Verpflichtung, Umgänge immer wieder zu initiieren und ggf. auch auszuweiten zu versuchen und zwar zu beiden ( ! ) Eltern ( zur Mutter übrigens verpflichtend, zum Vater nur nahelegend ).
      An der Barunterhaltsverpflichtung der Mutter würde sich auch in diesem Szenario logischerweise nichts ändern.

      Ein Beibehalten des Status quo, also der nahtlose Erhalt der ( vollen ) mütterlichen Sorge erscheint sicher ausgeschlossen.

      Kurz gesagt: Das dumme Geplänkel, ob die Arztpraxis Entschädigungspflichtig sein könne und ggf. in welchem Maße, ist bestenfalls sekundär, genauer kann man vorliegend wohl von einem saublöden Ablenkungsmanöver ausgehen. Sollte die Praxis in Regress genommen werden, was durchaus möglich erscheint, wäre aber vordringlich zu klären, wer denselben denn treuhänderisch für das Kind zu verwalten befugt und somit pflichtig wäre. Die Mutter, unter Hinblick auf die primären Verfahrensprämissen, recht sicher nicht.

      Daß der Vater sich ( scheinbar sogar intiativ ) auf ein solches Gekasper einlässt, zeugt m.E. von vermutlich extrem schlechter Beratung ( bestenfalls! ) und Vertretung. Wer da nun für ( hauptsächlich ) verantwortlich ist, bleibt natürlich Spekulation ( ich gehe mal von den üblichen Verdächtigen aus, also Rechtsverdreher und Jugendamtssachbearbeiter, evtl. auch noch Drittleister und Stammtischhengste o.ä., jedenfalls allesamt mindestens ignorante, unfähige Deppen )

      1. @ Lionosys:
        Beim Update sind Dir ein paar Fehler unterlaufen, die möglicherweise an der rapiden Verdrehung unserer Sprache in den letzten Jahren und Jahrzehnten liegen.
        Ich zitiere mal durch:
        „Ja, Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe, das ist mir bekannt. “
        Da liegst Du ganz richtig und das ist auch gut so. Genau wie Recht haben und Recht bekommen aus guten Gründen schon prinzipiell nie deckungsgleich sein können. Allerdings sind in D. die Unterschiede zwischen Recht haben und Recht bekommen, sowie zwischen Recht und Gerechtigkeit mittlerweile absolut willkürlich widersprechen der ( offiziell gültigen, nur leider nahezu unbekannten ) Rechtslage eklatant.

        „Es mag sein, dass das gefällte Urteil angesichts der geltenden Rechtslage zu erwarten war.“
        Im Gegenteil, es steht im krassen Widerspruch dazu, was ( in Deiner fehlerhaften Formulierung ) vermutlich daran liegt, daß Du – was umgangssprachlich mittlerweile sehr üblich ist – Rechtslage, Gesetzeslage und Rechtsprechung ( das sog. Spruchrecht ) in einen Topf wirfst. Dadurch wird allerdings jeglicher Überblick über Gesetz, Recht und Exekutive nahezu vollständig verunmöglicht. Ein einfaches Vergleichsbeispiel ist der ( Kindes-)Unterhalt, von dem heute fast alle Mitbürger glauben, er wäre eine Zahl und würde durch die düsseldorfer Tabelle bestimmt ( ich führe das hier nicht schon wieder en Detail aus, sondern rege an, es im Zweifel mal anhand der Frage zu ergooglen: „Woraus setzt sich der Unterhalt eines Kindes denn zusammen und was ist sein Zweck?“ )

        „Es mag auch sein, dass die Papiere, die er noch als Ehemann unterzeichnet hat, unter der geltenden Rechtslage gegen ihn sprechen“

        Ähm, Jain! In einem starren Vertragsrecht könnte dem so sein. Allerdings wäre das in einem Falle wo es um eindeutig dynamische Entwicklungen und u.U. lebenslange Beschädigungen der Vertragspartner geht, grundsätzlich bestenfalls ein sehr schlechtes „Recht“. Genauer wäre es eine dem Recht widersprechende nationale Gesetzeslage. Es ist in D. zwar üblich und ( seltsamerweise ) durch fast alle Juristen anerkannt, daß die Rechtshierarchie aus angebl. pragmatischen Gründen auf den Kopf gestellt wird, w.h.: daß als „oberstes Recht“ das Geschwafel der Richter steht ( „Was der Richter spricht wird Recht“, resp. “ … wird rechtstatsächlich“ ), welche sich dann zur Begründung irgendwelche ihnen gerade passenden Gesetze heraussuchen und das höhere Recht, ab GG aufwärts „leider,leider“ als grundsätzlich illusorischer Quatsch betrachtet wird ( außer man will selbst absurden Unfug durchdrücken, wie die „Baerrechtsprechung zu einem per Spruch beschlossenen „dritten Geschlecht“, was i.Ü. dem wichtigen, heute nahezu unbekannten, Leitspruch „i.d.R. gilt defakto=dejure“ diametral widerspricht ).
        Diese politische Rechtsauffassung ist allerdings leicht erkennbar eine rein politische Pragmatik, die das Verhindern der Durch- resp. Umsetzung von Recht ( contra Politfeudalismus ) bezweckt.
        Grundsätzlich sollte es – nach den Erkenntnissen von Rechtsphilosophie und -wissenschaft – so laufen, daß das jeweils höhere ( alsp zunächst das international anerkannte ) Recht die Richtung vorgibt ( und wo es direkt anwendbar ist auch umgesetzt wird ), die nationalen Verfassungen dieses genauer ausformulieren ( um es im Zweifel spezieller umsetzen zu können ), die nationalen Gesetzesvorschriften die dann immer noch bestehenden speziellen Lücken abdecken. Und erst dann braucht man die Rechtsprechung um die immer noch nicht direkt abgehandelten Besonderheiten des Einzelfalles zu ermitteln und letzte Lücken zu schließen, resp. bei scheinbaren o. tatsächlichen Kollisionen abzuwägen, wo in ein Recht unvermeidbar eingegriffen werden muß ( und zwar immer so milde und kurzfristig wie überhaupt möglich und unter der Vorgabe regelmäßiger Überprüfung – was in D. vollständig „vergessen“ wurde ), um das schwererwiegende im Kernbestand zu gewähren ( z.B. bei Inobhutnahmen o. Sorgeentzügen ).
        ( Ja, ich weiß, das ist hier und jetzt eine geradezu lächerliche Illusion. Wie im ersten Kommentar schon einleitend erwähnt, gehe ich hier vom Ideal des Rechtsstaats aus, von welchem wir uns seit Jahrzehnten schon immer weiter entfernen, wenn es ihn überhaupt je gegeben hat ).

        „Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe und genau das prangere ich an.“
        Da gibt es nix anzuprangern! Ich weiß nicht was Dich da treibt, oder was Du da verwechselst, aber eigentlich ist die Sache ganz einfach:
        Das Recht an sich ist im groben relativ objektiv feststellbar und im Falle der Naturrechte sogar älter als die bekannte Menschheit. Es verändert sich nur sehr langsam und wenn, dann oft per willkürlicher, ideologischer Bestimmung, was für sich genommen schon ziemlich absurd ist. Man kann das am Recht des Kindes auf seine Eltern/Kernfamilie gerade recht deutlich ablesen, welches nach und nach abgeschafft wird, weil Familie gerade zum „Familismus“, also zum Negativum, oder zu etwas ganz anderem ( „Einelterfamilie“, schwule Bedarfsgemeinschaft o.ä. ) willkürlich umdefiniert wird ( Ich rechne allerdings damit, daß dieser Unfug in ein paar Jahrzehnten erkannt und wieder rückgängig gemacht wird, nur dauert so ein Paradigmenechsel nunmal i.d.R. ein paar Generationen. )

        Gerechtigkeit ist ein rein dynamisches Ideal ( sozusagen physikalisch analog zum Horizont ), welches statisch immer unerreichbar bleibt. Sie verändert sich mit jeder rechtlichen Position deutlich. Für den Besitzer eines Süßwassersees mag es „absolut gerecht“ sein, daß sein See eben sein See ist und er mit dem Wasser machen kann was er will. Für in direkter Nachbarschaft ( möglw. schon länge als er ) lebende Menschen ist es aber sicherlich äußerst ungerecht, wenn sie plötzlich nix mehr zu trinken haben. Da gälte es, wohl leint nachvollziehbar, bestehende Rechte abzuwägen und das Gerechtigkeitsempfinden der Prozessparteien gerade NICHT zur Leitlinie zu erheben.

        Kurzformel: Recht ist nicht nach Interessenlage bestimmungsfähig, sondern nur ( grob konzeptionell ) feststellbar, Gerechtigkeit ein dynamisch sich, je nach akuter Interessenlage, ständig verändernder Wert.

        „Denn über kurz oder lang muss das Recht dem Gerechtigkeitsempfinden folgen, sonst stimmt etwas nicht. Recht ist nicht statisch und wandelt sich mit der Zeit. “

        Nö! Daß das Gerechtigkeitsempfinden einer Antje ( „wir kriegen den Hals nicht voll “ ) Schrupp, oder gar Valerie ( „alle Männer ausrotten“ ) Solanas zu Recht kondensiert, wirst auch Du sicherlich kaum wollen, selbst wenn die Massenmedien es so lange predigen, bis man es „demokratisch“ ( hust ) kurzfristig wählen könnte.
        Im Gegenteil, folgt ( ein vernunftsgeregelter Commen sense vorausgesetzt ) das Gerechtigkeitsempfinden eher dem Rechtsempfinden. Weshalb Aufklärung dazu auch sehr wichtig ist, wärend ein politisches Propagandabombardement ( bspw.: „Männer sind Unterdrücker, deshalb ist es Gerecht sie zu „positiv“ diskriminieren“, also haben wir Feministen ein Recht darauf Unterdrücker zu sein“ ) reines Gift für eine soziale, rechtsstaatlich orientierte Gemeinschaft ist.

        Wie gesagt, ich vermute, daß da heute bei sehr vielen Menschen die Sprachverwirrung voll durchschlägt. Eigentlich ist der common sense ( in D. zum „gesunden Menschenverstand“ verkürzt und seit Jahren genau so medial geächtet wie das selbstständige Denken, dabei sind genau diese beiden die einzigen realen Grundlagen der Rechtsfeststellung ) nämlich durchaus ein recht robustes Ding ( da dürfe es schon einige grobe genetische Marker in uns zu geben ). Nur leider wird es offenbar immer schwerer denselben im konkreten Kontext auszuformulieren, ohne per „moderner medienaffiner Sprache“ in seltsamste Verwirrungen und Widersprüche zu geraten.

  2. Urteil war so erwartest und in gew. Weise auch richtig. Er ist für seinen Samen verantwortlich, nach Samenspendeurteilen auch konsequent.
    Frage ist nur ob er sich den gezahlten Unterhalt von Mama zurückholen kann…

    1. „Frage ist nur ob er sich den gezahlten Unterhalt von Mama zurückholen kann…“

      DAS ist aus meiner Sicht der wesentliche Punkt. Die Arztpraxis nicht haftbar zu machen, finde ich nachvollziehbar. Und als biologischer Vater wird der Mann sich nach aktueller Rechtslage auch dem Kindsunterhalt nicht entziehen könen.
      Aber m.E. müsste die Frau ihm den Unterhalt erstatten. Sie hat im vollen Wissen, dass der Mann hiermit nicht einverstanden war, die Zeugung veranlasst und hierzu sogar eine Unterschrift gefälscht. Wenn das ohne Folgen bleibt, sind Männer in diesem Bereich tatsächlich völlig rechtlos.

  3. Frage: Welche Ebene der Gerichtsbarkeit hat denn da jetzt entschieden? Es ist doch zu erwarten, dass hier der ungewollte Vater in Berufung geht, in irgendeiner Form.
    @Kai V.: Nein, solch ein Urteil hätte ich nicht erwartet, denn eine Unterschrift zu fälschen ist kriminell. Wie oben schon geschrieben, die Frau war sich bewusst, dass der natürliche, aber ungewollte Vater nie seine Einwilligung für dieses Vorgehen gegeben hätte. Hier dann den Mann in die Pflicht zu nehmen, der annehmen können sollte, dass ohne seine Unterschrift nichts passiert, die befruchteten Eizellen ausdrücklich nicht freizugeben, ist schon dreist und meines Erachtens nicht rechtens.
    Aus meiner Sicht geht es hier in erster Linie darum, den Staat aus einer möglichen Zahlungspflicht herauszuhalten.

    1. die Frau war sich bewusst, dass der natürliche, aber ungewollte Vater nie seine Einwilligung für dieses Vorgehen gegeben hätte

      Er hat seine Einwilligung gegeben. Er hat schriftlich alle Rechte abgetreten.

      1. Und wofür musste dann die Frau seine Unterschrift noch fälschen?

      2. Meine Vermutung: Der Arzt fragt standardmäßig nach der Unterschrift, auch wenn er sie nicht wirklich braucht.

    2. In Deutschland ist ein vergewaltigter minderjähriger, der sich nicht mal ne Mofa ohne Zustimmung der Eltern kaufen kann, drann wenn eine erwachsene Frau von ihm ein Kind kriegt… Hör mit auf mit nicht erwartbar und gesundem rechtsempfinden in D…

  4. Was wäre nach gesundem Rechtsempfinden das Resultat dieser Klage?

    Man sollte sich mit einem Fall erstmal genauer beschäftigen, bevor man nach „gesundem Rechtsempfinden“ fragt. Sonst begibt man sich auf das Niveau eines Lynchmobs.

    Wie Kai bereits angemerkt hat: Der Mann hat bei Abgabe seiner Spende schriftlich eingewilligt. Hat er nicht gelesen, was er unterschrieben hat? Und wenn er nachträglich widerspricht, reicht natürlich nicht ein Telefonat mit einer Sprechstundenhilfe. Da hätte er ein paar Einschreiben aufsetzen müssen – an die Frau, an den Arzt, an die Samenbank. Er hat sich maximal dumm verhalten.

    Auf die gefälschte Unterschrift kam es gar nicht an, diese wäre nicht nötig gewesen. Er könnte sie allenfalls anzeigen wegen Urkundenfälschung. Vielleicht läuft da ja bereits ein Verfahren.

  5. Man kann diesen Fall eigentlich nur durch juristische Abtreibung lösen.

    Wenn das Gericht dem Arzt die Unterhaltszahlungen auferlegt hätte, wäre es noch wesentlich ungerechter, und sämtliche Ärzte, die künstliche Befruchtungen durchführen, könnten ihren Beruf an den Nagel hängen.

  6. Tja. Wißt Ihr, was der Unterschied zwischen der Frauenbewegung (der 70er/80er Jahre) und „unserer“ Männerbewegung (wenn man das überhaupt so bezeichnen kann) ist? Frauen erkannten, was für sie Scheiße war und gingen dagegen auf die Straße. Sie machten es deutlich, und hörten nicht auf, bis Dinge geändert waren. Frauen haben kein Problem damit, sich zu solidarisieren, selbst dann, wenn sie selbst gerade nicht vom jeweiligen Problem betroffen waren. Männer hingegen folgen ihrem naturgegebenen Wettbewerbsgedanken (warum Konkurrenten bezüglich der Frauen und der Arbeitwelt helfen, wenn bei einem selbst alles gut läuft. Ist doch gut, wenn der eine untergeht, dann stört er nicht mehr. Sich zusammenzurotten ist Schwäche und daher unmännlich). Und, wie man hier in der Kommentarspalte sieht, dieser Wettbewerbsgedanke wird auch darin weitegeführt, wer das bessere Wissen hat, losgelöst vom Thema, ob der ursprüngliche Vorfall gut oder schlecht für Männer ist. Was nun? Findet Ihr es richtig, was dem Mann dort geschah oder für falsch? Wie würdet Ihr es finden, wenn Ihr an seiner Stelle wäre?

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