Berliner #Frauentag , oder: Was Diskriminerung ist, bestimmen wir.

Da ist gerade mal der gerichtliche Vergleich wegen der Frauenparkplätze verkündet, da geht es in Berlin gleich ein paar Nummern größer: The gesetzlicher Frauenfeiertag is born! Hatte die rot-rot-grüne Regierung gerade ihr Exemplar des Grundgesetzes als Topfuntersetzer verbummelt, oder lag es doch daran, das Männer hinsichtlich ihres Geschlechts bei SPD/Linke/Grüne als undiskriminerbar gelten? Es steht doch klipp und klar in Artikel 3:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Nun,  hier wird nicht auf die Beseitigung von Nachteilen hingewirkt, sondern im Gegenteil auf die Schaffung von Ungleichheiten. Wenn Frauen durch einen eigenen Feiertag gewürdigt und deren Situation hervorgehoben werden soll, was ist dann mit den Männern? Eine klare Diskrimierung des männlichen Geschlechts, da braucht mir keiner mit juristischen Spitzfindigkeiten und/oder ideologischem Wehklagen kommen, weshalb man ja mal ne Ausnahme machen darf.

Dreist und instinktlos ignoriert die rot-rot-grüne Regierung den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsanspruch, den nicht nur Frauen, sondern auch Männern haben. Ein schlechter Tag für die Demokratie, das meine ich ganz ernst. Es ist zum kopfschütteln.

14 Kommentare zu „Berliner #Frauentag , oder: Was Diskriminerung ist, bestimmen wir.“

  1. Ich kann diese Empörung irgendwie nicht nachvollziehen. Warum soll ich mich als Mann diskriminiert fühlen, nur weil der Weltfrauentag ein Feiertag wird?
    Müsste ich mich als Atheist dann nicht auch diskriminiert fühlen, weil es Feiertage aufgrund christlicher Tradition gibt? (Und in meinem Bundesland gibt es mehr davon als in allen anderen)

    1. Jep, im Prinzip hast Du nicht Unrecht. Nur ist das ganze im Kontext zu sehen, der bezüglich der Geschlechter in unserer Gesellschaft gegeben ist. Es macht mich fassungslos, wenn die, die permanent von Benachteiligung plärren, selbst kein Problem damit haben, Ungleichheiten zu schaffen. Es wird nicht mal versucht, formell Anschein zu wahren. Was sind das für absurde Vorstellungen vom Begriff „Gleichheit“?

  2. Mit Verlaub, das ist Unsinn! Am Frauentag haben doch auch Männer frei, was soll also der Vorwurf, nur Frauen könnten „den Vorteil eines Feiertags genießen“?

    Dem GG widerspricht der Feiertag schon gar nicht. Erstens sagt der Artikel nichts über Feiertage und zweitens ist es sogar genau der Artikel, der die punktuelle Bevorzugung von Frauen zu Zwecken des Abbaus einer Benachteiligung grundgesetzlich rechtfertigt und als Pflicht des Staates festschreibt.

    Auch kommt der Feiertag komplett demokratisch zustande, denn die gewählten Abgeordneten im Länderparlament sind für die Feiertage zuständig und dürfen also entscheiden, wann und warum ein solcher platziert werden soll. Da Berlin weniger Feiertage als andere Bundesländer hatte, ist das auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Zur Diskussion stand auch der Reformationstag, doch war Berlin noch nie besonders religiös.

    Was Männer gegen einen Feiertag haben sollten, der den Kämpfen der Frauen um Gleichberechtigung gewidmet ist, verstehe ich nicht. Es sei denn, ihnen passt es nicht, dass „Frauen und Männer gleichberechtigt sind“.

    Wikipedia zum 8.März:

    „Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen und fand erstmals am 19. März 1911 statt. Seit 1921 wird er jährlich am 8. März gefeiert. Die Vereinten Nationen erkoren ihn später als Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden aus.“

    1. Zum Punkt „Feiertag genießen“. War eine falsche Wortwahl von mir, habe ich jetzt geändert. Bei einem Feiertag geht es nicht um ein „nicht zur Arbeit müssen“, sondern um die Würdigung einer bestimmten Sache oder Anlasses. Warum jetzt nur Frauen gewürdigt werden soll, nicht aber Männer, sehe ich nicht ein und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz sowie dem Gerechtigkeitsgefühl. Was wird denn an einem solchen Frauentag passieren? Es werden Reden geschwungen werden, mit den üblichen Vorwürfen, wo Frauen überall noch benachteiligt sind (in echt oder gefühlt) und was man noch alles tun muß, damit endlich Gleichberechtigung / Gleichstellung herrscht. Also das, was ohnehin an jedem x-beliebigen Tag des Jahres auch häufig getan wird. Man kann es auch „Opferabo“ nennen, mit dem Ziel, sich selbst Vorteile zu verschaffen. Wo bleibt die Würdigung des Mannes, der ebenfalls Nachteilen ausgesetzt ist, für den es ebenfalls Dinge zu verbessern gäbe? Dem Faß den Boden aus schlägt es dann bei dem Vorwurf, wer gegen den einseitigen Frauenfeiertag ist, sei gegen die Gleichberechtigung. Der Vorwurf ist so absurd, so hahnebüchen. Es geht mit der Kritik GERADE um gleiche Rechte. Entweder, es gibt 2 Feiertage oder es gibt für niemanden einen. DAS ist gleiche Behandlung. Alternativ kannst Du Dir ja mal vorstellen, die in Berlin hätten einseitig einen „Männerfeiertag“ beschlossen, was Du dazu gesagt hättest. Aber „Gleichberechtigung“ ist bei Frauen halt eine Einbahnstraße. Danke für die erneute Bestätigung.

  3. Sorry, kann ich auch nicht nachvollziehen. Alle haben frei an dem Tag. und wie oben schon erwähnt: Atheisten, Moslems oder Buddhisten werden auch nicht durch christliche Feiertage diskriminiert.

    Bester Kommentar war übrigens: „Prima! Ein Tag mehr für die Hausarbeit.“

  4. Hust! Räusper!
    „Mit Verlaub, das ist Unsinn! Am Frauentag haben doch auch Männer frei, was soll also der Vorwurf, nur Frauen könnten „den Vorteil eines Feiertags genießen“?“

    Seit wann ist es primärer Sinn eines Feiertags nicht arbeiten zu müssen?

    „Dem GG widerspricht der Feiertag schon gar nicht. Erstens sagt der Artikel nichts über Feiertage und zweitens ist es sogar genau der Artikel, der die punktuelle Bevorzugung von Frauen zu Zwecken des Abbaus einer Benachteiligung grundgesetzlich rechtfertigt und als Pflicht des Staates festschreibt. “

    Aber nicht zum Zwecke der Schaffung einer speziellen Benachteiliging von Männern! Schon gar nicht, wenn er der Konstruktion einer Benachteiligung dient, die es in der titelgebenden gesellschaftlichen Gruppe gar nicht gibt. Oder kannst Du erklären, welcher speziellen punktuellen Benachteiligung der Frauen am Frauentag gedacht werden soll? Ich kenne keine!

    „Was Männer gegen einen Feiertag haben sollten, der den Kämpfen der Frauen um Gleichberechtigung gewidmet ist, verstehe ich nicht. Es sei denn, ihnen passt es nicht, dass „Frauen und Männer gleichberechtigt sind“.“

    Mit Verlaub, das ist gleich doppelter Unfug!
    Erstens widersprichst Du damit Deiner eigenen Auffassung, daß der Zweck des freien Tages das gleichberechtigte Freihaben wäre ( insofern zu Recht ) und zweitens ist es gerade NICHT Primärzweck eines Feiertags auf Lau zu machen. Somit – und ganz besonders da es keinen Männertag gibt – ist es weder gleichberechtigt, sondern das glatte Gegenteil, noch geht es um ein „Dagegenhaben DER Männer“ ( Diffamierendes Genderkampfvorurteil ), sondern eben um Gleichberechtigung, welche damit, schon aufgrund der Tatsache, daß Männer in D. radikal diskriminiert werden, logischerweise um Gleichberechtigung in VIELEN Punkten. Somit eine eklatante Verletzung des Art.3 GG!

    Nur weil man signifikant unterkomplex denkt und v.dh. ein Problem nicht zu erfassen in der Lage ist, ist das Problem dadurch ja nicht aus der Welt.

  5. Wenn du davon sprichst, „die Vorteile eines Feiertags zu genießen“, dann ist es berechtigt, den realen „Vorteil“ im Alltag, nämlich den freien Tag anzuführen (von daher wäre mir ein Tag im Sommer lieber). Das steht auch bei vielen anderen Feiertagen bei den meisten im Vordergrund, oder glaubst du etwa, an den christlichen Feiertagen stünde die Religionsausübung im Mittelpunkt der gelebten Praxis?

    Der Sinn eines Feiertags ist im übrigen in aller Regel ein GEDENKEN. Weihnachten gedenkt der Geburt Jesus, der Reformationstag gedenkt der Reformation der Kirche durch Martin Luther, der 1.Mai feiert die Kämpfe und Erfolge der Arbeiterbewegung, der 3.Oktober die deutsche Wiedervereinigung, usw. usf.

    Und deshalb ist der 8. März als Gedenktag für die Kämpfe der Frauenbewegungen seit jenen um das Wahlrecht (siehe Wikipedia) nichts Skandalöses und schon gar nicht „undemokratisch“ zustande gekommen. Es sei denn, du lehnst das System der parlamentarischen/repräsentativen Demokratie ab, dann gilt das allerdings für alle Entscheidungen von Parlamenten hierzulande.

    Denn Artikel im GG hast DU angeführt, ich argumentiere lediglich dagegen, dass er hier überhaupt eine Rolle spielt (was er nicht tut!). Ob und wie Frauen und/oder Männer heute benachteiligt sind, ist ein anderes Thema.

    Der Artikel 3 ist in diesem Kontext nur insofern relevant, als er staatliches Handeln LEGITIMIERT, das dem Ausgleich von Benachteiligungen dient. Deshalb durfte z.B. in öffentlichen Stellenanzeigen stehen: „Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt“, ohne dass das erfolgreich als rechtswidrig angegriffen werden konnte. Und natürlich ist das im Einzelfall eine Benachteiligung männlicher Bewerber, aber eben rechtens aufgrund Art. 3 GG, Satz 2.

    Satz 2 wurde erst 1992 ergänzt, nachdem bereits im Art 31. des Einigungsvertrags vom 31.8.1990 festgehalten wurde:

    (1) Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln.
    (2) Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, angesichts unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Ausgangssituationen bei der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten

    Ursprünglich hatte der Artikel 3 nur aus Satz 1 bestanden, doch war immer wieder umstritten gewesen, ob Frauenförderprogramme dadurch legitimiert wären – deshalb die Ergänzung durch den Gesetzgeber.

    Das nur am Rande – der Feiertag benötigt Art.3 gar nicht (und verstößt auch nicht gegen ihn). Denn er dient nicht „dem Ausgleich von Benachteiligungen“, sondern ist ein Gedenktag.

    1. Schön, wie Du argumentierst, für Viele ginge es sowieso nur um den freien Tag, UM DANN darauf einzugehen, wofür Feiertage gedacht sind. Dann hätte die Berliner Regierung ja auch einen Feiertag zur Würdigung der „Berliner Luft“ einführen können, wenn das sowieso alles egal ist (erster Punkt Deiner Argumentation). Zum zweiten Punkt: Du glaubst doch wohl selber nicht, dass es an diesem Tag nur um die Historie der Frauenbewegung gehen wird.

    2. „Der Artikel 3 ist in diesem Kontext nur insofern relevant, als er staatliches Handeln LEGITIMIERT, das dem Ausgleich von Benachteiligungen dient.“

      Nein, von „Ausgleich von Benachteiligung“ ist im GG keine Rede, sondern nur vom Abbau von rechtlichen Ungleichheiten. Der „Ausgleich von Benachteiligung“ dadurch, dass man der „benachteiligten“ Gruppe Sonderrechte einräumt, verstößt direkt gegen das Prinzip der Gleichberechtigung. Abgesehen davon ist eine solche Politik sowieso moralisch bankrott, weil diese „Benachteiligungen“ meistens an den Haaren herbei gezogen sind (siehe Pay Gap). Und damit kommen wir zum Problem mit dem neuen „Frauentag“ in Berlin. Würde es bei diesem tatsächlich nur darum gehen, der Erringung der Gleichberechtigung (insbesondere des Frauenwahlrechts) zu gedenken, hätte ich gegen einen solchen Feiertag nichts einzuwenden und würde ihn auch nicht für GG-widrig halten, wie lionosys argumentiert. Aber das Problem ist: Dazu wird dieser Feiertag gewiss nicht eingeführt, sondern für das, was lionosys eben schon gesagt hat:

      Was wird denn an einem solchen Frauentag passieren? Es werden Reden geschwungen werden, mit den üblichen Vorwürfen, wo Frauen überall noch benachteiligt sind (in echt oder gefühlt) und was man noch alles tun muß, damit endlich Gleichberechtigung / Gleichstellung herrscht. Also das, was ohnehin an jedem x-beliebigen Tag des Jahres auch häufig getan wird. Man kann es auch „Opferabo“ nennen, mit dem Ziel, sich selbst Vorteile zu verschaffen.

      Genau dazu ist dieser Tag da. Der Tag soll Feminismus und Genderideologie weiter als Staatsideologie festschreiben und dient damit antiliberalen bis hin zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen, die ganz gewiss nicht im Sinne der Mehrheit der Berliner sind. Der Tag ist im übrigen nicht Frauen gewidmet, sondern linken Feministinnen (die sich ja regelmäßig für „die Frauen“ halten). Der Hinweis auf die Historie der Frauenbewegung (Wahlrecht etc…) ist dabei nur ein Feigenblatt um den ganzen Mist bei den Bürgern anschlussfähig zu machen und damit man Kritikern dieses Feiertages dann vorhalten kann: „Aha, du bist wohl gegen Gleichberechtigung und Demokratie!“, so wie du es eben schon wunderbar bewiesen hast.

    3. @ Claudia:
      Daß Du offenbar stinkensauer bist, daß Deine Flachpolemik hier nicht so recht zündet, mag ja sein. Das ist aber einzig und allein Dein Problem und rechtfertigt keine Unterstellungen falscher Tatsachen!

      „Wenn du davon sprichst, „die Vorteile eines Feiertags zu genießen“,“

      Solchen verlogenen Dreck kannst Du Dir abschminken, ich habe Dich in meinem Kommentar wortgenau per Copy&paste zitiert.
      Niemand anderes als Du hat hier angeführt, daß es Sinn eines Feiertags wäre frei zu haben und nicht arbeiten zu müssen. Die erlogene Retourkutsche mit dem ekelhaften Versuch, mir den Sinn eines Feiertags ( Gedenken) als Pädagogikversuch Deinerseits zu verkaufen beleidigt nicht nur meine Intelligenz, sondern auch die vermutlich sämtlicher Mitleser, wahrscheinlich ausnahmslos.

      Trotzdem gehe ich auch den Schlammschlachtsermon noch mal ein wenig näher ein.

      „Der Sinn eines Feiertags ist im übrigen in aller Regel ein GEDENKEN. “

      Ach? Kommst Du auch so langsam dahinter? Aber der Widerspruch zu Deiner vorher einhergeschreibselten Auffassung fällt Dir nicht auf? Ist Deine Kognition dermaßen verzerrt, daß Du wirklich nicht merkst, daß Du Deinen Quatsch plötzlich in mich ( und weitere ) hier zu projizieren versuchst?

      „Und deshalb ist der 8. März als Gedenktag für die Kämpfe der Frauenbewegungen seit jenen um das Wahlrecht (siehe Wikipedia) nichts Skandalöses und schon gar nicht „undemokratisch“ zustande gekommen.“

      Frauenbewegungskämpfe um das Wahlrecht? Welche konkret? Da nenne doch mal ein Beispiel.
      Soweit ich weiß wurde vor recht genau 100 Jahren das allgemeine Wahlrecht Deutschlandweit eingeführt, auch für Frauen, nachdem vorher lange darüber debattiert und gestritten wurde. Welche der von Dir in’s Feld geführten „Frauenbewegungen“ hat denn dabei eine nennenswerte Rolle gespielt?
      Kleine Vorwarnung als Tipp: Versuche erst gar nicht mit der Terroristin der oberen Mittelklasse Emmeline Pankhurst und ihren Blaustrumpfsuffragetten zu kommen, sonst wirst Du hier ziemlich sicher gnadenlos zu Frikassee zerlegt. Jede Wette, daß die meisten interessierten Mitleser hier seit langem wissen, daß diese Kriegshetzrein, Rassistin und Bombenlegerin nichts mehr bekämpfte, als die Gleichberechtigung!
      ( Schon der Link auf Geschlechterkampfseite von Wikipedia ist ’ne Frechheit! Ich habe schlicht keine Lust „Wikihausen“ zu spielen und mir die Diskussionsseite zu dem Artikel zu Gemüte zu führen, zumal ich von einem Editwar dort schon präventiv ausgehe ).

      Und wo hat seitdem eine Frauenbewegung für was gekämpft?
      Soweit mir bekannt haben vor ein paar Jahrzehnten Männer und Frauen gemeinsam ( und leider auch sehr viele durchgeknallte Feministen, die – genau wie heute – eine ersatzlose Streichung forderten; Stichwort: „Mein Bauch gehört mir“, einfach menschenverachtend ) für die Abänderung des §218 demonstriert. Wenn Du das zu einer Frauenbewegung hochjazzen möchtest, bitte.
      Das war’s dann auch schon.
      Wo siehst Du sonst noch „kämpfende Frauenbewegungen“?

      Nebenbei heißt der Tag nicht „Gedenktag an die Zeit als viele Menschen, auch Frauen, noch nicht wählen durften“ ( ich formuliere es extra langatmig aus, sicherlich hätte man es kürzer fassen können ), sondern einfach „Frauentag“.
      Der Holocaustgedenktag heißt ja auch nicht „Holocausttag“, oder?
      Im Ernst, es gibt keine hinreichende Begründung für Deine Wunschbilder, es ging einfach darum, daß Berlin Feiertagspotential „über“ hat und man meinte ( vordergründig ), es wäre doch eine tolle Idee, wenn „die Frauen“ sich einfach mal irgendwie feiern, sonst nix. Der ( hintergründige ) „Rest“ ist Geschwafel irgendwelcher trittbrettfahrender Agit-Prop-Populisten, ohne jede Substanz.

      „Es sei denn, du lehnst das System der parlamentarischen/repräsentativen Demokratie ab, dann gilt das allerdings für alle Entscheidungen von Parlamenten hierzulande.“

      Wie bitte? Du willst mir noch ’ne Retourkutsche Unterschieben. Du? Lächerlich! Das bedarf keiner weiteren Beantwortung!
      ( Würde auch den Rahmen sprengen, da ich sonst das Riesenfass „von außen installierte Demokratievorstufen vs. ausentwickelte Demokratie“ aufmachen müßte und dafür ist der aktuelle Anlass einfach nicht geeignet )

      „Dem GG widerspricht der Feiertag schon gar nicht. Erstens sagt der Artikel nichts über Feiertage und zweitens ist es sogar genau der Artikel, der die punktuelle Bevorzugung von Frauen zu Zwecken des Abbaus einer Benachteiligung grundgesetzlich rechtfertigt und als Pflicht des Staates festschreibt. “

      Nein! Dazu müßte es erstmal eine Benachteiligung geben! Nenne doch mal eine konkrete. Und im Übrigens ist ein Abbau einer Benachteiligung KEINESWEGS gleichzusetzen mit einer ungerechtfertigten Privilegierung!
      Wenn Du den Unterschied dazwischen nicht selbst zu erkennen in der Lage bist, dann ist das wiederum nicht meine Schuld, auch nicht Schuld der Männer, sondern auch ganz allein Dein Problem!
      Daß der Nachsatz im GG seinerzeit schon bestenfalls überflüssig war, wurde auch damals schon zu Recht kritisiert, da es sich um opportunistischen Nonsense handelt. Denn Gleichberechtigung in einem Grundgesetz mit Verfassungscharakter ( noch dazu in den extra hervorzuhebenden Grund- u. Abwehrrechten ), bedeutet automatisch, daß es um den Abbau von Benachteiligungen ( und eben NICHT um Bevorteilungen! ) geht, soweit sie eine Diskriminierung darstellen. Und das völlig unabhängig von Geschlecht oder sonstigen unverschuldeten Unterschieden von den infragekommenden Bevölkerungsgruppen. Und eben dadurch ist es dem Gesetzgeber ausdrücklich verboten, Privilegien, oder umgekehrt Diskriminierungen zu erschaffen!
      Dein Gerede von einseitigen Bevorteilungen läuft also nicht nur in’s Leere, sondern bezieht sich genau auf diesen Kern des Art.3 §GG, und zwar diesen negierend, denn ein Privileg für eine Gruppe IST eine Diskriminierung der anderen.

      Ich vermute eh, daß Du damit lediglich durch Verschiebung auf Quotildenpolitk vom Thema Feiertag ablenken wolltest. Nur ging Dein Strohhälmchem nach hinten los.

      „Denn Artikel im GG hast DU angeführt, ich argumentiere lediglich dagegen, dass er hier überhaupt eine Rolle spielt (was er nicht tut!). Ob und wie Frauen und/oder Männer heute benachteiligt sind, ist ein anderes Thema. “

      Noch ’ne Lüge! Ich zitiere nochmals Deine Behauptung wortgenau:

      „Dem GG widerspricht der Feiertag schon gar nicht. Erstens sagt der Artikel nichts über Feiertage und zweitens ist es sogar genau der Artikel, der die punktuelle Bevorzugung von Frauen zu Zwecken des Abbaus einer Benachteiligung grundgesetzlich rechtfertigt und als Pflicht des Staates festschreibt. “

      Das ist nicht von mir, sondern von Dir, Claudia! Ich habe lediglich darauf geantwortet. Wieso kommst Du uns allen hier mit solch billigen Ekelhaftigkeiten? Für wie blöde hältst Du uns?

      „Der Artikel 3 ist in diesem Kontext nur insofern relevant, als er staatliches Handeln LEGITIMIERT, das dem Ausgleich von Benachteiligungen dient. Deshalb durfte z.B. in öffentlichen Stellenanzeigen stehen: „Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt“, ohne dass das erfolgreich als rechtswidrig angegriffen werden konnte. Und natürlich ist das im Einzelfall eine Benachteiligung männlicher Bewerber, aber eben rechtens aufgrund Art. 3 GG, Satz 2.“

      Wenn Du schon nicht weißt worum es überhaupt geht, dann brülle doch nicht in Großbuchstaben dumm herum.

      Den Art. 3 GG als „nur insofern relevant“ zu bezeichnen, wenn von ernsthaften Privilegierungen/Diskriminierungen die Rede ist ( die Du selbst ja herbeirabuliert hast ), ist schon reichlich dreist! Und nein, indem Punkte ist er eben NICHT „nur als Legitimierung“ ( was er eben nicht ist ) interessant ( und wenn Du es auch noch fett und kusiv darstellst ändert sich daran überhaupt nichts ). Der wichtigere Aspekt ist das „Grund-u. Abwehrrecht“, welches für den Staat nämlich eine Verpflichtung, in diesem Fall logischerweise ein Verbot, darstellt!
      Dadurch wird der Staat verpflichtet, seine Möglichkeiten eben gerade NICHT gegen Bürger zu richten, egal welche, also auch gegen Männer nicht!

      Und es geht nicht um ein „Bevorzugen“ bei gleicher Leistung und tatsächlichem Frauenmangel ( also um ein reales Ärgernis auszugleichen, wie Du hier zum wahren Schotten hochzustilisieren versuchst ), sondern um echte Privilegien und ebenso echte Diskriminierungen. Davon ausgehend, daß Du Dich dafür bestenfalls gar nicht interessierst, resp. dieselben aktiv ignorierst, führe ich hier nur ein paar eindeutig eklatante Beispiele an:
      Staatlich gepamperte Frauenhäuser, Professorinnenprogramme, sowie die oben schon erwähnten Vorschriften zur Wahl und Aufstellung von sog. „Gleichstellungsbeauftragten“, welche Männern explizit das Wahl- u. Vertretungsrecht ( ein Grundrecht ) entziehen und die Regelung im SGB IX ( Nummer und Inhalt längst vergessen, kann man bei MannDat nachlesen ), welche männlichen Behinderten Ansprüche vollständig verweigert, die weiblichen anstandslos gewährt werden.
      DAS sind ungerechtfertigte Privilegien und sie diskriminieren explizit Männer.

      Hast Du wirklich geglaubt, daß Du mit so einem saubilligen Rabulistik-Manöver hier Punkte sammeln kannst?
      Das ist ja Schwesigniveau ( wahlweise Barley u./o. Giffey mitdenken )!

      „(1) Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln.
      (2) Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, angesichts unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Ausgangssituationen bei der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten“

      Und, was soll dieses nachgeschobene weitere Strohhälmchen?
      Steht da irgendetwas von grundgesetzwidriger Privilegierung/Diskriminierung? Ich sehe nix! Im Gegentum, da steht ganz eindeutig das Wort GLEICHBERECHTIGUNG! So what?
      Wo siehst Du da eine Legitimierung zu verfassungsfeindlichen Praktiken?
      Die Gleichberechtigung soll danach sogar weiterentwickelt ( ! ) und eben NICHT abgewickelt werden!

      „Ursprünglich hatte der Artikel 3 nur aus Satz 1 bestanden, doch war immer wieder umstritten gewesen, ob Frauenförderprogramme dadurch legitimiert wären – deshalb die Ergänzung durch den Gesetzgeber.“

      Populismus hin oder her, wie oben schon erläutert, ist das bestenfalls Nonsens, in Deiner seltsamen Interpretation sogar glatter Unfiug. Der Satz zwei wurde mit der Ausrede einer Verdeutlichung des Satzes 1 hinzugefügt ( obwohl die ganz klar überflüssig ist, s.o. ) und schafft KEINE Legitimierung, die dem Satz 1 widerspricht! Gesetze – und darum handelt es sich auch beim GG unter diesem Aspekt, deshalb wird es ja auch immer noch so genannt – haben in sich widerspruchsfrei zu sein, ganz besonders wenn sie konstituierende Rechte beschreiben.
      Kurz: Der Satz zwei ist von Grundgesetzgegnern zur falschen Ausrede zur Negierung eines Grundsatzes mit Verfassungscharakter ( nämlich des Satzes 1 ) vergewaltig worden!
      Das war allerdings vielen Leuten damals schon klar, Feministen wollen das logischerweise bis heute nicht wahrnehmen, da diese Verdrehung des Offensichtlichen ihnen lukrativ erscheint und entsprechend ihre Umsätze pusht. Und genau das führst Du ja – wenn auch unvollständig – selbst an, indem Du den Streit darum erwähnst, sowie die Tatsache, daß Feministen es als eine Legitimierung von Grundrechtsentzügen radikal umzustricken versuchen würden, was sie ja dann auch satt und reichlich bewiesen haben. Und Du versuchst das gerade wieder!

      Zurück zum Frauentag:
      „Das nur am Rande – der Feiertag benötigt Art.3 gar nicht (und verstößt auch nicht gegen ihn). Denn er dient nicht „dem Ausgleich von Benachteiligungen“, sondern ist ein Gedenktag.“

      Voll daneben!
      Er widerspricht, wie hier schon von einigen mehrfach erläutert, der Gleichberechtigung ( also dem Art.3 GG ), schon dadurch, daß es keinen Männertag in D. gibt, ein solcher auch nicht geplant ist und die gesamte Parteienlandschaft auch gar kein Interesse hat, die tatsächlichen massiven Diskriminierungen von Männern auch nur anzusprechen, geschweige denn einen Gedenktag dafür einzuführen, oder die Gesetzeslage entsprechend anzupassen ( bspw. durch Abschaffung von BGleiG und GleibWV ).

      Und Du Dir selbst, da Du ja erst behauptest hast, sei Sinn wäre einfach ein freier Tag.
      Eigentlich wiederholst Du nur gebetsmühlenartig nachplappernd die leeren Worthülsen der Geschlechterkriegsbekloppten, inkl. double Standards und begründest überhaupt nix, findest noch nicht mal ernstzunehmende anekdotische Beispiele.

      ( Sorry, daß da jetzt ein paar Redundanzen drin sind, aber nach dem untergriffigen ad-populum-Gequake ging bei mir die „Okay – kannse kriegen …“-Lampe an, weshalb ich die betreffenden Punkte nochmal zerpflückt habe )

  6. Der Feiertag ist nicht sexistisch, die Begründung schon. Aber Ehrentage sind immer selektiv. Wer etwas intelligent ist kann aber verstehen, dass erbrachte Leistungen von Frauen geehrt werden und nicht die Frauen an sich nur weil sie Frau sind. Frau zu sein ist genau wie Mann sein, keine besondere Leistung.

    1. Und Du glaubst, dieser Feiertag wird nicht genutzt werden, um einen Brückenschlag ins heute zu generieren (Jahr für Jahr)? Da erwarte ich was Anderes. Er wird Wehklagetag werden. Ich sehe schon die Schlagzeilen: „Zum Weltfrauentag: Was uns die Vorkämpferinnen der Frauenrechte vormachten und wo der Kampf heute immer noch bitternotwendig ist“

  7. Leider ist kein „Gerichtsurteil wegen der Frauenparkplätze verkündet“ worden, sondern es war nur eine Einigung zwischen dem Kläger und der Stadtverwaltung. Somit ist es kein Präzedenzfall auf den man sich berufen könnte.

  8. Wer kommt eigentlich auf die befremdliche Idee, mehr Feiertage einzuführen, weil der Bayer ein paar mehr hat? Feiertage sind nicht um ihrer selbst willen und nicht zum Hollyday-machen erfunden, sondern zum Gedenken und Feiern von großen Ereignissen. Weht da nicht noch ein bisschen der DDR-Geist im Abgeordnetenhaus, nach dem Motto „Genossen, wir müssen den 5-Jahres-Plan an Feiertagen erfüllen, sonst überholt uns der Imperialismus im Westen!“
    Oder ist es doch einfach nur Dekadenz?
    Oder billige Wählerunterhaltung?

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