Mittelalterlicher Gerichtskampf: Mann gegen Frau

Bis an die Grenze der Neuzeit war im germanischen Recht der Zweikampf zwischen Ankläger und Angeklagtem ein legitimes Mittel zur Feststellung der Wahrheit einer Beschuldigung, wenn sie nicht anderweitig zu klären war. Üblicherweise verbindet man damit die Idee eines Zweikampfs zwischen Männern. Dieses Rechtsinstitut galt jedoch allgemein für alle Adligen und Freien und schloss auch Frauen ein, sofern diese keinem Vormund unterstanden, also insbesondere unverheiratete Frauen und Witwen (Megede und Wedewen im Sachsenspiegel).

Jeder Gerichtskämpfer, der es sich leisten konnte, konnte einen Lohnkämpfer bezahlen, der anstelle des Klägers oder Beklagten in die Schranken trat. Das führte dazu, dass es berufsmäßige Lohnkämpfer gab, die damit ihren Lebensunterhalt verdienten und dementsprechend in den Fechtkünsten bewandert waren. Einer dieser Fechtkünstler war der im 15. Jahrhundert lebende Hans Talhoffer, der darum bekannt ist, weil er die Summe seiner Künste als Bilderhandschrift hinterlassen hat, die uns aus dem Jahre 1467 überliefert ist. In dieser Handschrift stellen neun von insgesamt 270 Tafeln den gerichtlichen Zweikampf zwischen Mann und Frau dar.

Abb. 1: Hans Talhoffer

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