1: Der Star-Geiger David Garrett ist das nächste Opfer im Falschbeschuldigungs-Business. Anders kann ich die Umstände, wie sie in dem Interview beschreiben werden, gar nicht bewerten. 12 Millionen Dollar will seine Ex wegen eines blauen Flecks. Kann mich mal wer hauen, der Geld wie Heu hat, bitte?
2: Am Sonntag war schon Jacob Appelbaum dran, Internet-Aktivist und ehemaliger Sprecher des Tor-Projekts. Da wird mal wieder mit anonymen Vorwürfen über einen extra eingerichteten Internet-Pranger gearbeitet. Danisch berichtet, und Fefe hat da auch zwei Berichte dazu. Appelbaum hat die Vorwürfe bereits zurückgewiesen. Die Weltraumaffen haben das in ihrem wöchentlichen Podcast ausführlich besprochen:
3: Statista berichtet darüber, dass die Verhaftungszahlen wegen sog. „Online-Hetze“ in Großraum London im Jahr 2015 deutlich angestiegen ist:
Der Ton des Artikels ist zwar nicht offen freudig zustimmend, aber für meinen Geschmack dennoch deutlich auf politisch korrekter Linie, denn als Hetze zählen da wieder mal nur Angriffe gegen „Minderheiten, Politiker oder Asylbefürworter“.
Es wird auch auf die rechtliche Grundlage für diese Verhaftungen verlinkt, und die hat es in sich:
Improper use of public electronic communications network
(1) A person is guilty of an offence if he—
(a) sends by means of a public electronic communications network a message or other matter that is grossly offensive or of an indecent, obscene or menacing character; or
(b) causes any such message or matter to be so sent.(2) A person is guilty of an offence if, for the purpose of causing annoyance, inconvenience or needless anxiety to another, he—
(a) sends by means of a public electronic communications network, a message that he knows to be false,
(b) causes such a message to be sent; or
(c) persistently makes use of a public electronic communications network.
Als Strafe ist bis zu sechs Monate Knast vorgesehen. Ich übersetze mal auszugsweise:
Missbrauch von elektronischen Nachrichtennetzen
Eine Person ist einer Straftat schuldig, die eine Nachricht sendet, die grob beleidigend oder unanständig, obszön oder bedrohlichen Charakter hat, die Ärger, Unannehmlichkeiten oder unnötige Angst bei einem anderen verursacht, oder die bewirkt, daß eine solche Nachricht gesendet wird.
D.h. ich muss die Nachricht nicht einmal selbst gesendet haben, es reicht, wenn ich jemand anders dazu animiert habe. Davon abgesehen ist der Straftatbestand derart schwammig formuliert, dass so ziemlich jede kontroverse Äußerung darunter fallen kann.
Fazit: Willkommen Safe Spaces, und tschüß, Meinungsfreiheit.
4: Dass ich das noch erleben darf, dass ich Antje Schrupp mal uneingeschränkt zustimmen kann. Sie ist nämlich für eine juristische Abtreibung für Väter (sie nennt es „Opt-Out-Recht“). Allerdings habe ich nicht alle Kommentare gelesen, von daher weiß ich nicht, ob sie da noch einen Haken versteckt hat.
@ Aranxo
Erstmal danke für deine Kurznachrichten, lese ich stets gerne.
„Dass ich das noch erleben darf, dass ich Antje Schrupp mal uneingeschränkt zustimmen kann. Sie ist nämlich für eine juristische Abtreibung für Väter (sie nennt es „Opt-Out-Recht“). Allerdings habe ich nicht alle Kommentare gelesen, von daher weiß ich nicht, ob sie da noch einen Haken versteckt hat.“
Die Forderung nach freiwilliger Elternschaft und Vaterschaftsverweigerungsrecht wird von mir auch bejaht, insofern stimme auch ich vielem in Schrupps Artikel zu, einen Haken gibt es in dem Artikel aber leider doch.
Sie schreibt in dem Artikel:
„Außerdem würde ich die Opt-Out-Möglichkeit auch auf die schwangeren Frauen ausweiten: Sie müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, aus der Beziehung zu dem Samenspender auszusteigen – Vaterschaft setzt meiner Ansicht nach nicht nur eine Spermaspende, sondern auch die Einwilligung der Schwangeren voraus, mit dem Samenspender eine Beziehung haben zu wollen.“
Die Mutter hätte also automatisch Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind, wenn sie das will, der Vater jedoch nur dann, wenn die Mutter einwilligt. Ob Väter überhaupt Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind bekommen, wird hier vom subjektiven Willen der Mutter abhängig gemacht.
@Leszek
„Ob Väter überhaupt Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind bekommen, wird hier vom subjektiven Willen der Mutter abhängig gemacht.“
De facto kann die Mutter jetzt schon aus der Beziehung weitgehenst aussteigen und dem Partner den Laufpass geben. Zwar gibt es noch rechtliche Verbindung des Vaters zum Kind, aber das berüht eine „Beziehung“ zu diesem Partner nur noch in sehr untergeordneter Weise, was Schrupp zum Problem aufbauscht.
Diese ganze Angelegenheit ist sehr schwierig. Es erscheint natürlich erst mal sehr fair, wenn der biologische Vater „aussteigen“ kann, als komplementäres Recht, wenn man die Bestimmung der Frau über ihre Schwangerschaft absolut setzt.
Bei dieser Rechnung fällt allerdings das Kind raus. Hätte dieses nicht ein (echtes) Menschenrecht auf *zwei* Eltern, auf Vater und Mutter gleichermassen?
Wie sieht es dann mit den Menschenrechten aus, die Mutter und Vater hätten? Kann Schwangerschaftsabbruch (oder das männliche opt out) ein Menschenrecht sein? Ich meine nicht. Und daher müsste hier das Menschenrecht des Kindes über die Interessen der Eltern gestellt werden, die sich nicht „wegstehlen“ können sollten.
Dann aber kann die Frau nicht alleinige Entscheiderin über den Verlauf der Schwangerschaft sein, beide Eltern müssen gleichberechtigt sein darüber zu entscheiden. Was bedeutet, dass das Veto eines Partners, also auch des Mannes, einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge haben sollte.
Wenn man nun akzeptieren will, dass keine Gleichberechtigung zwischen den Eltern existiert, dann müsste man im Gegenzug durchaus für einen Ausgleich sorgen, in Bezug auf den Vater. Dieser kann aber nicht in der Reduktion der Rechte des Kindes an den Vater bestehen, wozu auch materielle Fürsorge besteht. Es kann also gar kein „opt out“ geben.
Dieses unlösbare Dilemma wird also vom alleinigen Recht der potentiellen Mutter, also von der Ungleichberechtigung und Bevorzugung dieser, *verursacht*.
Die einzige Möglichekeit Gleichberechtigung wiederherzustellen, scheint mir hier das generelle Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs (aus willkürlichen Gründen) zu sein.
Diese Folgerung finde ich rein logisch und folgerichtig, wenn man vom Menschenrecht des Kindes auf seine Eltern ausgeht.
Frau Schrupp, das zeigte sie in anderen Aufsätzen, sieht offenbar überhaupt kein solches Recht des Kindes gegenüber seinen Eltern, auch nicht der Mutter. Für sie sollen Kinder Sache des Staates sein, darauf arbeitet sie hin.
Jetzt hoffe ich auf Gegenargumente, zB, die mir vor allem das Recht der werdenen Mutter auf Abtreibung erläutern, dass hier die Gleichberechtigung verletzt werden kann und dass es ein Menschenrecht des Kindes gegenüber beiden Eltern nicht gäbe oder einzuschränken sei.
@Leszek
In meiner Übersetzung bedeutet das, daß der Mutter rechtlich eine positive Freiheit (=Recht auf Gestaltung) in Sachen Mutterschaft zugestanden wird, dem Vater aber lediglich eine negative Freiheit (=Recht auf Abwehr).
Vielleicht überzeugt dich ja dieser Fall, dich noch mal mit einem positiven Freiheitsbegriff auseinanderzusetzen, ohne den imho kein adäquater Maskulismus zu haben ist.
@Leszek
In meiner Übersetzung bedeutet das, daß der Mutter rechtlich eine positive Freiheit (=Recht auf Gestaltung) in Sachen Mutterschaft zugestanden wird, dem Vater aber lediglich eine negative Freiheit (=Recht auf Abwehr).
Vielleicht überzeugt dich ja dieser Fall, dich noch mal mit einem positiven Freiheitsbegriff auseinanderzusetzen, ohne den imho kein adäquater Maskulismus zu haben ist.
Das habe ich versehentlich an der falschen Stelle gepostet – bitte löschen.
Von einem liberalen und pragmatischen Verständnis aus gibt es keine „positive Freiheit“. Da die die Freiheit ein rein negativer Begriff.
Freiheit *von* … Zwang.
Die negative Freiheit ist aber untrennbar mit der Idee positiver Rechte verbunden, wie:
Recht *auf* … Leben, Unversehrtheit, auf seine Anschauungen etc
Die positive Freiheit passt nicht zum Recht, da Recht diese Art von Freiheit einschränken würde. Freiheit *zu* kollidiert mit dem Recht *auf*, besonders natürlich, wenn die Interessen verschiedener Menschen abzuwägen sind.
Ein Freiheitsbegriff der positiv ist, ist also tendenziell gegen die Freiheit gerichtet, vor allem der anderen.
„Da die die Freiheit ein rein negativer Begriff.“
Das ist genau das Problem.
„da Recht diese Art von Freiheit einschränken würde.“
Ich sehe für diese These im Moment noch keinerlei Argument.
Nein Leszek, kannst Du nicht. Du bist nur auf ihr Geschwurbel reingefallen. Ein echter Schruppscher Wieseltext, der so harmlos daherkommt aber insbesondere jedwede Klarheit vermissen läßt. Zusammen mit ihrem vaginalen Tunnelblick ist es auch recht freundlos sich damit zu befassen.
Alex hat es schon erwähnt. Jedweder Bezug zum Recht des Kindes auf seine biologischen Eltern wird verneint. Einfach ausgelassen. Ausgelassen wird er aus konstruktivitschen-politischen Gründen. Denn so kann man halt prima lesbische Eltern von jedweden Erfordernissen reinwaschen. Ist ja alles nur konstruiert.
Hinzu kommt, daß sie den Opt-Out auf perfide Art umformuliert. So soll die die Mutter die Opt-Out-Möglichkeit für den *Vater* haben:
„Mich überzeugt das nicht wirklich, denn dieses Argument ließe sich auch Frauen, die abtreiben, entgegen halten. Außerdem würde ich die Opt-Out-Möglichkeit auch auf die schwangeren Frauen ausweiten: Sie müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, aus der Beziehung zu dem Samenspender auszusteigen – Vaterschaft setzt meiner Ansicht nach nicht nur eine Spermaspende, sondern auch die Einwilligung der Schwangeren voraus, mit dem Samenspender eine Beziehung haben zu wollen. Denn das ist im Fall gemeinsamer Elternschaft ja unvermeidbar.“
Mit „Beziehung“ ist aber hier nicht die partnerschaftliche gemeint, sondern die schlichte Beziehung, die Eltern haben weil sie sich über ihr gemeinsames Kind einigen müssen.
„Ist eine solche vertrauensvolle und auf völliger Freiwilligkeit basierende Beziehung zwischen den beiden Erwachsenen nicht vorhanden, ist meiner Ansicht nach eine gemeinsame Elternschaft auch nicht sinnvoll.“
Und jetzt mal Hand aufs Herz. Glaubt Schrupp, glaubt irgendjemand wirklich, daß einer Mutter gegen ihren Willen das Kind weg-geopted wird? So wie es bei Vätern Brauch ist? Sie will einfach nur, daß eine Mutter jedwede „Beziehung“ zum Vater gegen ihren Willen aufrecht erhalten muß. Dafür ist ihr jedwedes Kinderrecht egal. Sie verzichtet sogar großzügig auf den Kindesunterhalt, den in ihrer Vorstellung dann der Staat übernimmt.
Zur Forderung nach „Opt-Out-Recht“ beachte bitte, dass in dem Konflikt mit der Elternschaft das Kind der unbeteiligte Dritte ist. Dass das Kind irgendwie der Leidtragende ist, halte ich für ein Unding. An der Stelle ignoriere ich alle – durchaus ungerechten – Schädigung des unfreiwiligen Vaters