Fundstücke: Schießbefehl und Empathie

In den Kurznachrichten vom 01.02.2016 wurde die Forderung Frauke Petrys (AfD) erwähnt, die Grenzen zur Not mit Schusswaffengebrauch zu sichern. Laut ihrer Darstellung sei das im Gesetz so vorgesehen. Hier im Blog wurde das als „anscheinend wahr“ wiedergegeben. Dazu zwei Beiträge, die dem widersprechen:

Joerg Wellbrock (Tom W. Wolf), Spiegelfechter: Den Schuss nicht gehört: Frauke Petry hat rechts

Fefe: 31.01.2016 sowie 01.02.2016

In beiden Fällen beruft man sich auf dieselbe Quelle: Jörd Radek von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der in einem verlinkten Video ausdrücklich feststellt, dass die Gesetzeslage nicht so ist.

In seinem ersten Beitrag zum Thema hatte Fefe noch gefragt, warum das Erschießen von Kindern schlimmer sei als das von Erwachsenen. Die Mehrheit der Antworten ging in Richtung Evolutionsbiologie.

Habe vorhin kurz bei zwei Biologen und einer Psychologin nachgehakt:

Im Wesentlichen triggert

  • der Tod eines Kindes am stärksten,
  • dann der einer attraktiven Frau im gebärfähigen Alter,
  • dann folgt der Tod eines „schwachen“ Menschen (alt, körperlich eingeschränkt, geistig eingeschränkt und, tatsächlich, „alle anderen Frauen“ -> also Frau tatsächlich auf derselben Empörungsstufe wie ein „behinderter“ Mensch!)
  • und dann erst folgen Männer.

Männer im wehrfähigen Alter erhalten das geringste Mitgefühl, wenn ihnen etwas wie „Tod durch Erschießen“ widerfährt.

Das ist doch tatsächlich interessant für die Geschlechterdebatt, auch wenn es für viele nicht neu sein mag. Die geringere Empathie bei Männern wird sich bei der Behebung von Problemen, von denen Männer häufiger betroffen sind (Selbstmord, Obdachlosigkeit, Trennung von Kindern) erschwerend auswirken.

Popkultur

Was wäre ein Blogeintrag ohne Popkultur? Das erste Lied zum Thema „Gesetz“, das mir einfiel, war dieses hier:

The Clash: I Fought The Law

2 Kommentare zu „Fundstücke: Schießbefehl und Empathie“

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